in NRW kann man die berufsbegleitende Ausbildung nach OVP-B auch dann verkürzen, wenn man an der sog. Basisqualifizierung für Seiteneinsteiger teilgenommen hat. Diese lief über 1 Jahr - danach bekamen wir die Unterrichtserlaubnis für das studierte Fach - Bezahlung nach wie vor an der RS BATIVa und an der HS BATIVb - keine Chanche auf Verbeamtung - Unterricht in mindestens einem weiteren Fach fachfremd. Mit diesem ersten Jahr und den 1,5 Jahren OVP-B bleiben immer noch 2,5 Jahre "Referendariat" - also ein halbes Jahr mehr als beim normalen Weg.
Verbeamtet werden können wohl nur die Kollegen, die ein Mangelfach unterrichten, die angehobene Altersgrenze (hier: 45 J.) noch nicht überschritten haben - und nicht wie ich einen unbefristeten Angestelltenvertrag haben.
Viele Grüße Dini