Sekretärinnen und Hausmeister als nicht-lehrendes Personal sind Angestellte des Sachaufandsträgers, für sie können andere Bestimmungen seitens der Kommune gelten als für Lehrkräfte, die beim Land beschäftigt sind.
Der Sache ist nur beizukommen, wenn über die Schulleitung mit der Kommune geklärt wird, dass solange das Land als Dienstherr verlangt, Handys wegen möglicher Gefahrenlagen mit in den Unterricht zunehmen, um notfalls Kontakt zur Außenwelt herstellen zu können, diese eben auch in der Schule aufgeladen werden müssen. Die Alternative wäre doch, dass die Kommune als Sachaufwandsträger jeden Raum mit einem hausinternen Festnetzanschluss versorgt.
Bürokratie kann man immer nur mit den eigenen Waffen schlagen