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Forum: "Entschuldige Fehlzeiten (Handhabung bei Noten) "

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So isses!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2014 16:13:40




LG

Hesse


hmmmmmneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2014 00:31:22

Warum muss ein hessischer Lehrer ins bayrische Schulgesetz gucken?

Bekommt man dann mehr Geld?

Palim


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von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2014 10:33:44 geändert: 09.06.2014 10:38:40

Man darf Schülerinnen und Schüler nicht mit einer schlechteren Note
bestrafen, wenn sie entschuldigt gefehlt haben. Häufiges Fehlen sollte aber
vielleicht ein Anlass zu einem Elterngespräch sein. Wo ich eine schlechtere
Note in der Mitarbeit gegeben habe, war bei ständigem Zuspätkommen,
und zwar ohne einleuchtende Erklärung. "Die Ampeln waren alle rot" oder
"ich habe den Bus verpasst" reichte mir nicht.


@ palimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2014 10:41:53 geändert: 09.06.2014 10:44:21

"Warum muss ein hessischer Lehrer ins bayrische Schulgesetz gucken? Bekommt man dann mehr Geld?"

Solltest du mich gemeint haben, hast du durchaus recht. Ein Lehrer, der in Hessen unterrichtet, muss nicht zwangsläufig ins bayrische Schulgesetz schauen, um die hessische Variante für die Fehlzeiten nachvollziehen zu können.

Man kann das Problem aber anders angehen, indem man im hessischen Schulgesetz § 73 "Leistungsbewertung" liest. Dort steht nicht drin, dass man einen Schüler schlechter bewerten darf, wenn er krank war. Es steht nur geschrieben:

"Ist eine Leistungsbewertung aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler zu vertreten hat, nicht möglich, so erhält sie oder er die Note ungenügend."

Gemeint ist hier das unentschuldigte Fehlen. Ist ein Schüler krank, hat er diesen Zustand nicht zu vertreten. Nicht möglich ist, wie eingangs angefragt, dass die Lehrer eine Klausur schlechter bewerten, weil der Schüler häufig krank ist.

https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/HKM/hessisches_schulgesetz.pdf


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2014 10:50:28 geändert: 09.06.2014 10:53:01

damit schließt sich der Kreis, denn den genauen Gesetzestext hatte silberfleck schon im Link auf auf Seite 1 gepostet.

Ich setz ihn hier noch mal rein: (§29)
http://www.4teachers.de/url/6052


Na dann hoffen wir mal,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2014 12:33:29 geändert: 09.06.2014 12:34:27

daß meine Landsleute (relientes Kollegen) des Lesens mächtig sind und dieses Forum verfolgt und begriffen haben, daß solche Regelungen in Hessen auch für die Gesamtschulen gelten...


LG

Hesse


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