es geht eigentlich nicht mehr um die Persönlichkeitsrechte, sondern um die Art, wie der betroffenen Lehrer sie umsetzt.
Wenn die Schule veranlasst hat, dass diese mit Zustimmung der Lehrer aufgehängt wurden, muss auch die SL diese wieder abhängen lassen, wenn der Lehrer seine Zustimmung widerruft. Er kann aber das Bild nicht einfach abhängen ohne vorher die SL zu informieren.