ist ein "hoheitlicher Rechtsakt" und kann deswegen auf dem rechtsweg der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeklagt werden.
Da spielen pädagogische Argumente kaum eine Rolle, sondern nur formaljuristische.
War z.B. die Ankündigungsfrist eines großen (so heißt das jetzt in BY) Leistungsnachweises jeweils gegeben?
Wurden Inhalte abgeprüft, die der Schüler noch nicht nachgeholt haben konnte?
usw.
Eine Möglichkeit sehe ich:
Die Schulleitung bietet ein Gespräch mit den Eltern an, erklärt, dass in diesem Ausnahmefall eine erneute Wiederholung möglich sei, wenn die Eltern im Gegenzug ihre Klage zurückziehen. Eine Versetzung würde ja dem Kind schaden, da es eben doch enorme Leistungsrückstände hat und ein Anschluss in der höheren Klasse sehr schwierig wäre. Interessant wäre auch die Art der Krankheit? Könnte da eine Überforderung dahinter stecken? Mobbing? Überbehütung (=Helikoptereltern)?
Oder war es nur eine temporäre Krankheit, bei der die Chance besteht, dass der Schüler die Rückstände aufholt?
Welche Fördermaßnahmen könnten dann greifen?
Das sind aber Gedanken, die den juristischen Prozess nicht tangieren, höchstens als Beleg dafür, dass die Schule alles mögliche getan hat und noch tun wird.
Wie schon oben öfters gesagt:
Genaue Dokumentation der Einzelleistungen, ihrer Gewichtung und der genauen Umstände (Ansage, fielen andere Fächer durch das Nachschreiben aus, in denen es dann auch die 5 gab...).
Und dann auf einen Richter hoffen, der das Wohl des Kindes im Auge hat.
Und mit der Entscheidung dann einfach leben!
rfalio