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Forum: "Kollegin erscheint nicht zur Aufsicht"

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@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rojiblanco Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.11.2014 22:42:43

Es ist einfacher, ehrlicher und kollegialer direkt mit
Menschen zu sprechen als so einen "hinterfotzigen" Trick
anzuwenden.

Wer es nötig hat...


@rojiblanconeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.11.2014 23:36:52

es erscheint allerdings schwierig, in solch einer situation mit kolleginnen zu sprechen und gleichzeitig der aufsichtspflicht nachkommen zu können - weiter meine ich gelesen zu haben, dass die foreninitatorin das gespräch bereits gesucht hatte, was offensichtlich unfruchtbar blieb.



Dienstanweisungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2014 06:17:39

Das Nicht-Erscheinen ist ein Verstoß gegen Dienstpflichten.

Also die Kollegin direkt darauf ansprechen und ihr mitteilen, dass beim nächsten Mal der Lehrer-/Personalrat und die Schulleitung eingeschaltet werden wird. Der betroffenen Kollegin bleibt es so möglich, ihre Verhinderungsgründe zu erläutern. Wenn diese Gründe nicht nachvollziehbar sind, ist das Nichtwahrnehmen der Aufsicht ein Verstoß gegn die Dienstordnung und hat dienstrechtliche Folgen.

Diese versuchen Schulleitungen zu umgehen, weshalb die Nicht-Wahrnahme der Aufsicht meistens straflos bleibt. Bei Angestellten wäre dieses Verkürzen der Arbeitszeiten ein Arbeitszeitdiebstahl - und die kann gem. Urteilen der LAG mit sofortiger Entlassung geahndet werden.


@rojiblanconeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2014 10:40:49

Im ersten beitrag steht:
"Sie
unterhält sich lieber mit einer anderen Kollegin, wie
ich heute sehen musste und erzählte mir, als ich das
erste mal feststellte, wir sind zu zweit irgendeine
Geschichte"
Das heißt die Kollegin wurde angesprochen, sie weiß also, das sie ihre Aufsicht versäumt. Und meiner Meinung nach macht sie das bewusst. Und da sie ihre Pausenaufsicht häufiger nicht wahrnimmt, kann es kein Versehen sein.
Und daher sollte jetzt dringend die SL eingeschaltet werden!

An unserer Schule wird der Aufsichtsplan zu Beginn des Schuljahres (oder wenn der Stundenplan wechselt) ausgehängt und darauf eine Frist vermerkt, bis wann alle Kollegen einvernehmliche Änderungen vornehmen dürfen. Und dann wird er als verbindlich ausgehängt.


Lieber floneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2014 12:00:46

meine Erfahrung hat mich gelehrt, wenn es nicht das eine ist, dann ist es eben das andere, was eine Situation eskalieren lässt. Sprich wenn es zum Gerede oder gar mobbingähnlichem Verhalten kommt, dann kommt es eh dazu. Ein Anlass findet sich immer! Also hab keine falsche Scheu. Wenn Du das Gespräch mit der Kollegin nicht führen kannst, weil sie Dich beispielsweise nicht mal mit ihrem Hinterteil anschaut, dann muss man eben weiter gehen. Das kannst nur Du entscheiden, weil wir alle die Situation nicht kennen. Natürlich ist der normale Weg, Kollegin ansprechen und erst danach die SL.

Und dann würde ich die Kollegin bei der SL nicht anschwärzen, sondern sagen, dass ich allein überfordert bin auf dem Schulhof und Unterstützung brauche, Sicherheit und blah blah blah... Ich würde an die SL eine Ich-Botschaft senden und dann hoffen, dass die SL nachfragt oder mir jemand Neues zur Seite stellt.

Wenn ich das richtig gelesen habe, ist bei Euch der Hof genau aufgeteilt und wenn es nicht um Leben und Tod geht (Übertreibung veranschaulicht), würde ich die Kinder ins Sekretariat schicken, dass die betreffende Aufsicht fehlt und dieses und jenes Problem gerade aufgetreten ist. (wenn die SL nicht reagiert hat),


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2014 12:30:26

wenn es so ist, dass du einen bestimmten bereich zu beaufsichtigen hast, so würde ich dir dringend raten, diesen auch zu beaufsichtigen und nicht (wegen eines falles, für den die kollegin zuständig wäre) zu verlassen.
wenn nämlich dann - aus welchem grund auch immer - in deinem bereich ein vorfall passiert, dann wird DIR die verletzung der aufsichtspflicht vorgeworfen. deine kollegin kann sich dann rausreden und eventuell sogar behaupten, sie wäre gerade ohnehin mit einem kind ...(blabla...)
DU hast dann die probleme.
möglichkeiten, wie du vorgehen kannst, haben dir andre schon genug genannt.


Kollegin erscheint nicht zur Aufsichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clenif Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2014 14:17:09

Bin Schulleiterin und wäre dankbar für den Hinweis,dass die Kollegin nicht erscheint.
Dann kann ganz unvorhergesehen einmal ein kleiner Rundgang zur Überprüfung der Aufsichten gemacht werden und die Kollegin darauf angesprochen werden. Ist der Weg über den Personaltrat nicht ein wenig zu weit ? Kurze Wege vor Ort sind immer wichtig.Es geht doch um die Sicherheit der Kinder!


@clenifneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.11.2014 15:20:41

"Kurze Wege vor Ort sind immer wichtig."

Im Grunde bin ich deiner Meinung. In anderen Bundesländern als BaWü gibt es auch an der GS einen Personalrat vor Ort. Aber hier, so meine ich auch, sollte die SL direkt in Kenntnis gesetzt werden. Ich denke, die SL wird das nicht als Petzen oder gar als Mobbing interpretieren, denn vor der Aufsichtspflicht kann man sich nicht drücken, gerade dann, wenn man so schlechte Argumente hat wie die eingangs erwähnte Kollegin.


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