Regulär kann es für Klassenleitungen nur eine Entlastung aus dem allgemeinen Topf geben. Diese Entlastung müsste von einer Gesamtlehrkräftekonferenz beschlossen werden. Notwendigerweise müsste die leKo dann auch Vorschläge machen, welche Entlastungen gestrichen werden sollen.
Bei den gesetzlichen Entlastungsstunden findet die Funktion der Klassenleitung keine zeitliche Ermäßigung, ebenfalls ist eine Zulage für diese Funktion nicht vorgesehen.
Unsere Arbeitgeber sind der meinung, dass die Aufgaben der Klassenleitung so en passant erledigt werden können und keiner weiteren Anerkennung bedürften. Leider kann man sich nicht von den Aufgaben einer Klassenleitung entbinden lassen. Wenn das nämlich eine Mehrzahl im Kollegium machen würde, dann käme unvermittelt das Direktionsprinzip zum tragen. D.h. die Schulleitung kann einen zur Klassenleitung verdonnern (dienstliche Weisung), da die Einteilung der Klassenleitung in den Organisationsbereich der SL fällt.