Und nicht nur in RLP.
In NRW der gleiche Mist. Die Akten werden vom Schulträger - also der Kommune - geführt und nicht vom Land, denn offiziell nach Geschäftsverteilungsplan werden die Akten von den kommunalen Bediensteten im Sekretariat der Schule geführt.
Aber dennoch werden die Akten nicht von der GS an die weiterführende Schule abgegeben, obwohl die Schulen vom ein und dem selben Schulträger unterhalten werden. Und das mit dem Argument des Datenschutzes. Das ist so als ob innerhalb der Kreispolizeibehörde keine Akten von der Krimonalpolizei an die Abteilung, die für Waffenangelegenheiten zuständig ist, weitergereicht werden dürfen. Und das mit der begründung, der Datenschutz wäre andenrnfalls nicht sichergestellt.