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Forum: "Müssen wir "jeden" Schüler aufnehmen? "
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| doch | | von: missmarpel93
erstellt: 08.02.2015 06:48:38 |
Das ist selbst den verantwortlichen Politikern klar.
Nur die Finanzminister und Haushälter wollen dafür kein Geld rausrücken.
Schäuble trägt die "Schwarze Null" als Monstranz vor sich her, die Länderfinanzminister sind an die Vorgaben ab 2016 keine neuen Schulden zu machen gebunden,, den Stadtkämmerern steht das Wasser bis zum Hals - zumindest in den Kommunen mit gewaltigen Soziallasten. Und das sind weder Monheim noch D'Dorf.
Und dann noch die Steuerzahler ...
Solange die örtliche Kaufmanschaft der Meinung ist, das alle 10 Jahre mehr Geld in die "Aufhübschung der 1a-Lagen (Hauptfussgängerzone) fließen müsse als im Vergleichzeitraum in die Schulgebäude einer Stadt, so lange wird sich nichts ändern.
Es wäre an der Zeit die Verantwortung für innere und äußere Schule in jeweils eine Hand zu legen. Die Kommunen sind dann für die frühkindliche Erziehung in den Kindertagesstätten und die Primarstufe einschließlich verbleibender Förderschulen allein verantwortlich - also sowohl für das Gebäude wie auch für das Personal. Die Kreise erhalten die Zuständigkeit für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie die Berufsschulen und die Länder (Bezirksregierungen) die Zuständigkeit für die Gymnasien, deren Marktanteil ähnlich wie bei den Krankenhäusern auf einen noch festzulegenden Anteil reduziert werden müste. Im gegenzug muss das land verpflichtet werden, dass die Kommunen genügend Finanzmittel zur Vergügung stehen, damit sie diese Pflichtaufgaben umfassend erledigen können.
Städten bzw. Schulträgern, die keine ausreichenden Mittel in den Erhalt ihrer Gebäude (hier. Schulgebäude) investieren, muss dann eben die "Betriebserlaubnis" für eine Schule notfalls entzogen werden. |
| @julia17 | | von: rojiblanco
erstellt: 08.02.2015 10:41:29 |
Es geht in diesem Fall also wirklich nicht darum, ein Kind loswerden zu wollen, sondern eher darum, die anderen vor ihm zu schützen.
WIE IGNORANT KANN MAN SEIN?!
Du schreibst Ihr bemüht Euch um Eure SuS und das Du/Ihr generell nicht abschult und dann berichtest Du von Problemen mit dem Schüler A.
Als Begründung für Deine "tolle" Idee der Abschulung führst Du obiges Zitat an...
Also Deine elitären SuS aus gutem Hause sollen geschützt werden und meine sollen dann auf die Nuss bekommen.
Deine tollen A13 Kollegen sollen bitte nicht angestrengt werden mit pädagogischer Arbeit, die A12 Kollegen auf den Reste-Schulen schon?!
Also mal im Ernst, wie kann man als Lehrer so denken und es dann auch noch öffentlich von sich geben?!
*ICHBINGESCHOCKT* |
| Na, na | | von: palim
erstellt: 08.02.2015 11:23:09 |
keep cool, rojiblanco!
Ganz so drastisch, wie du es beschreibst, ist es ja offenbar nicht.
Sie schreibt doch auch:
Der Beratungslehrer, der ihn 3 Jahre lang in Einzelgesprächen betreut hat, hat von den Eltern eine Dienstaufsichtsbeschwerde angedroht bekommen, weil er auch die anderen an Konflikten beteiligten Kinder befragt hat...
Wenn es zu so vielen Auffälligkeiten gekommen ist, dann sind diese ja sicher alle von den unterschiedlichen beteiligten Lehrkräften dokumentiert worden und ihr habt den gesetzlich möglichen Rahmen eures Bundeslandes ausgeschöpft.
Klassenkonferenzen, Vorladungen dazu, Erziehungsmaßnahmen, Ordnungsmaßnahmen
... und am Ende steht bei uns auch "Verweis auf eine andere Schule".
Sowas wird es ja in eurem Bundesland auch geben.
WENN dem so wäre, DANN müsstet ihr diesen Schüler nicht zurück nehmen, weil er ja von dieser Schule verwiesen wurde.
Ansonsten besucht er eure Schule so lange, bis es dazu kommt.
Bei weiteren Straftatbeständen könnt ihr im übrigen auch die Polizei rufen, wenn sich der Jugendliche nicht vernünftig verhält. Inzwischen dürfte er strafmündig sein.
Palim |
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