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Forum: "Gründe für Fehltage"
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| Wenn wir | | von: janne60
erstellt: 17.04.2015 19:48:06 geändert: 17.04.2015 19:49:49 |
mal den von bakunix zitierten Gesetzestext nehmen, der so oder ähnlich wohl überall zu finden sein wird, dann muss man sich ja doch fragen, für welche Fälle denn diese Beurlaubungen gedacht sein sollen. Es wird den Eltern eingeräumt, eine Beurlaubung zu beantragen, aber wenn sie es dann tun, fällt man mit Schuhen und Strümpfen über sie her. Warum?
Ich gehe davon aus, dass jeder ausreichend differenzieren kann zwischen den unterschiedlichen Fällen, die es so gibt und auch entsprechende Handlungsstrategien hat, jeweils passend zum vorliegenden Sachverhalt.
Einer Familie, der ich nach den Sommerferien hinterhertelefoniere und nach 1 Woche endlich jemanden ans Handy kriege, der mir erklärt, die Familie sei gerade noch in Sizilien bei der Oma, begegne ich mit anderen Maßnahmen als Eltern, die ein halbes Jahr vor dem Termin vorsichtig anfragen, ob es möglich sei, einen Tag nach Schulbeginn anzutreten wegen eines Familienbesuches in Australien und sofort anbieten, natürlich alles Versäumte nachzuarbeiten.
Für solche Fälle hat man nach meiner Auffassung der SL den o.g. Handlungsspielraum eingeräumt. Oder warum sonst? An was für Ausnahmen hat denn der Gesetzgeber dann gedacht?
Ich kann natürlich nur für meine Schule sprechen, an der es, wenn überhaupt, eher die zweitgenannten Beispiele gibt als die anderen. Auch von zunehmender Nachahmung oder Ausnützung habe ich bisher nichts bemerkt. Um es mal in Zahlen auszudrücken: Wohlüberlegte und gut begründete Anträge auf Beurlaubung (in der o.g. Form) bekomme ich etwa 2-3 pro Jahr. Ausnützer des Systems bzw. "Ferienverlängerer" habe ich vielleicht jährlich einen (bei insges. ca. 220 SuS). |
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