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Forum: "Gründe für Fehltage"

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konkreter Fall: Problem der Genralisierungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.04.2015 17:01:10

In RLP heißt es im Gesetz zu Beurlaubungen:

"Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden."

Alles sehr wachsweich. Ein konkreter Fall: Die Cousine wohnt in Griechenland. Sie feiert sonntags Hochzeit. Fünf Tage später fangen die Sommerferien an. Die Familie möchte deshalb eine Woche vor den großen Ferien fliegen, damit die Kinder Blumen streuen können. Wie soll bei dieser Rechtslage die Schulleitung entscheiden? Man darf ja nicht nur den Einzelfall sehen. Denn der vorliegende Fall hat natürlich Auswirkungen auf alle anderen, die ähnliche Antrage stellen.


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von: mimi-maus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.04.2015 18:30:23

Hochzeit in Griechenland find ich ja noch irgendwie akzeptabel. Wahrscheinlich würde das Kind bei entsprechend frühzeitig gestelltem Antrag bei uns freikriegen - mit einem Stapel Aufgaben in der Hand, damit es wenigstens so aussieht, als ob der versäumte Stoff nachgeholt wird ( wobei "versäumter Stoff" und " letzte Schulwoche" bei einigen auch nicht so recht zusammengeht, ich weiß). Die schönste Begründung an unserer Schule für 1 Woche eher schulfrei war mal: "Wir wollen zum Ententreffen ( also das mit den französischen Autos) nach Italien". Das sorgte im Kollegium sehr für Heiterkeit, wurde aber von der Schulleitung trotzdem abgelehnt.


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von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.04.2015 19:49:46

Hochzeit der Cousine in Griechenland. Es ist doch den Eltern kaum zuzumuten, dass sie für viel Geld nur für die Hochzeit dahinfliegen und sofort wieder zurückfliegen, um eine Woche später wieder hinzufliegen.

Klar ist es schwer und man muss aufpassen, dass solche Dinge nicht überhand nehmen. In meinem Lehrerleben hielten sich bisher solche Anträge immer in Grenzen und ich habe sie immer genehmigt.


Wenn wirneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.04.2015 19:48:06 geändert: 17.04.2015 19:49:49

mal den von bakunix zitierten Gesetzestext nehmen, der so oder ähnlich wohl überall zu finden sein wird, dann muss man sich ja doch fragen, für welche Fälle denn diese Beurlaubungen gedacht sein sollen. Es wird den Eltern eingeräumt, eine Beurlaubung zu beantragen, aber wenn sie es dann tun, fällt man mit Schuhen und Strümpfen über sie her. Warum?
Ich gehe davon aus, dass jeder ausreichend differenzieren kann zwischen den unterschiedlichen Fällen, die es so gibt und auch entsprechende Handlungsstrategien hat, jeweils passend zum vorliegenden Sachverhalt.
Einer Familie, der ich nach den Sommerferien hinterhertelefoniere und nach 1 Woche endlich jemanden ans Handy kriege, der mir erklärt, die Familie sei gerade noch in Sizilien bei der Oma, begegne ich mit anderen Maßnahmen als Eltern, die ein halbes Jahr vor dem Termin vorsichtig anfragen, ob es möglich sei, einen Tag nach Schulbeginn anzutreten wegen eines Familienbesuches in Australien und sofort anbieten, natürlich alles Versäumte nachzuarbeiten.
Für solche Fälle hat man nach meiner Auffassung der SL den o.g. Handlungsspielraum eingeräumt. Oder warum sonst? An was für Ausnahmen hat denn der Gesetzgeber dann gedacht?

Ich kann natürlich nur für meine Schule sprechen, an der es, wenn überhaupt, eher die zweitgenannten Beispiele gibt als die anderen. Auch von zunehmender Nachahmung oder Ausnützung habe ich bisher nichts bemerkt. Um es mal in Zahlen auszudrücken: Wohlüberlegte und gut begründete Anträge auf Beurlaubung (in der o.g. Form) bekomme ich etwa 2-3 pro Jahr. Ausnützer des Systems bzw. "Ferienverlängerer" habe ich vielleicht jährlich einen (bei insges. ca. 220 SuS).


In Niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.04.2015 20:22:15

ist die Regelung wie oben beschrieben. Direkt vor oder im Anschluss der Ferien nur nach Antrag und in Ausnahmesituationen.

Wie erklärt es sich dann, dass es fast in jeder Klasse nach den Ferien SuS gibt, die 1-2 Wochen!!! später erscheinen? Natürlich ohne Antrag. Ich habe das häufig erlebt.
Meldung an das Ordnungsamt (oder wer ist dafür zuständig) und Erhebung eines Bußgeldes hat diese Familien meistens wenig beeindruckt, weil es noch immer billiger ist als ein teurer Flug.
Und man kann davon ausgehen, dass SuS, deren Antrag abgelehnt wird, trotzdem die Ferien verlängern, weil dann plötzlich die Oma in der Türkei gestorben ist.


Auch erlebt:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.04.2015 20:25:05

Schüler kommt nach den Herbstferien einen Tag zu spät in die Schule. Sie waren in Ägypten. Begründung: Verzögerung durch Eis am Flughafen? ???
Auf Nachfragen stellte sich heraus: Beim Hinflug in München!
Ob der Arbeitgeber des Vaters das anstandslos akzeptiert hat?
rfalio


Denkfehlerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.04.2015 11:56:20

Ja und, wenn ich nicht selbst an die Schulferien gebunden wäre, würde ich auch außerhalb der gesetzlichen Ferienzeiten Urlaub machen wollen und meine Kinder dafür beurlauben lassen.

Die Kinder unterliegen nämlich keiner Schulpflicht. Als Schulpflicht wird die Pflicht der Eltern beschrieben, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder eine Schule besuchen. Wenn ein Schulleiter einen Antrag auf Beurlaubung nicht stattgeben will, dann muss er die Ablehnung begründen. Das geht nur mit Hilfe der Schulpflicht, die aber Ausnahmen kennt. Es ist das gute recht der eltern von einem dieser Ausnahmegründe Gebrauch zu machen. Die Welt geht auch nicht unter, wenn der eine oder andere seine Ferienzeiten individualisiert. Ich muss die unterrichten, die vor mir sitzen.


Im Übrigenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.04.2015 12:13:11

hat sich noch nie einer der Eltern dagegen aufgelehnt, wenn ich bei der Genehmigung eines Beurlaubungsantrags darauf hingewiesen habe, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachzuholen ist. Das wurde stets akzeptiert und auch eingehalten. Insofern habe ich die größeren Probleme mit Kindern, die zwar immer da sind, aber nicht mitarbeiten und auch keine Hausaufgaben machen.



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