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Forum: "neulich am geldautomaten..."

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@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.06.2015 16:45:31

Ok, das hatte ich dann falsch verstanden. Das schlägt natürlich dem Fass den Boden aus, wenn die Frau mit der Beschwerde dieselbe sein sollte wie die, der du das Geld gegeben hast.


Nachfrageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2015 14:21:00

bei meiner Bank (Österreich):
1. Eine Bank darf ohne nachweislich schriftlichen Auftrag kein Geld von einem Konto abbuchen.

2. Der Bankomat (bei euch Geldautomat) hat eine elektronische Einzugsautomatik, die Sekunden nach der Nichtenahme des Geldes die Scheine sofort automatisch einzieht. Ist das nicht geschehen, liegt ein Verschulden des /durch den Bankomaten vor.
EIn Bankomat zeichnet übrigens genau auf, wann wieviel Geld abgehoben wurde! Das wäre natürlich auch abzuchecken.

3. Eventuell liegengebliebenes Geld sollte nachweislich zur Polizei gebracht werden, denn das entkräftet die Aufzeichnung der Kamera, dass liegengebliebenes Geld mitgenommen wurde (die Kamera kann nicht aufzeichnen, was danach geschehen ist).

Punkt 3 sollte - laut Aussage meiner Bank - beherzigt werden, wobei ich persönlich nicht unbedingt zu Fuß in der Nacht zur nächsten Polizeidirektion pilgern möchte...

Was mir noch durch den Kopf gegangen ist:
Was, wenn der Schein eine - im Abendlicht nicht erkennbare - Fälschung war und so "gewaschen" werden sollte?



@dafylineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2015 15:51:17

"Eine Bank darf ohne nachweislich schriftlichen Auftrag kein Geld von einem Konto abbuchen."

Danke für Deine Nachfrage, das hatte ich mir schon gedacht, dass die sich da etwas viel herausnehmen.

"Der Bankomat (bei euch Geldautomat) hat eine elektronische Einzugsautomatik, die Sekunden nach der Nichtenahme des Geldes die Scheine sofort automatisch einzieht. Ist das nicht geschehen, liegt ein Verschulden des /durch den Bankomaten vor.
EIn Bankomat zeichnet übrigens genau auf, wann wieviel Geld abgehoben wurde! Das wäre natürlich auch abzuchecken."

Warum sollte abgecheckt werden, wieviel Geld abgehoben wurde - es gibt keinen Zweifel, dass es sich um 100 Euro handelt?

"Was mir noch durch den Kopf gegangen ist:
Was, wenn der Schein eine - im Abendlicht nicht erkennbare - Fälschung war und so "gewaschen" werden sollte?"

Wie soll der denn gewaschen werden, wenn er vorher vom Automaten ausgespuckt wurde? Oder meinst Du der Automat hat protestierende Töne von sich gegeben, weil es sich um gefälschtes Geld handelte? ;)

Danke nochmal für Deine Nachfragen bei der Bank.


@unverzagteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2015 18:07:50

Ob der Bankomat auch die Nummer der Bankomatkarte weiß, ist mir nicht bekannt - dann würde man ja sofort den Besitzer/die Besitzerin erurieren können.
Geldwäsche funktioniert doch einfach:
100 € mit der Bankomatkarte abheben, diese Banknote nehmen, eine andere hinlegen - dazu muss man bloß flott sein...oder die Banknote schon vorher hinlegen..
Ich weiß, klingt konstruiert und doch...
Mir kommt die ganze Geschichte merkwürdig vor, vor allem die Reaktion der Bank.
Also: Rechtsberatung einholen!


a propos die Bank darf nichts abbuchen:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2015 18:34:56

Ich kenne einen Fall bei der hiesigen KSK, die vor Jahren Folgendes tat: Ein Kunde war mit einer Kreditrate (ca. 1000,-) im Rückstand. Er wurde angemahnt (soweit so gut), im Monat darauf wurde ihm sein GESAMTES Konto leergeräumt (ca. 5000,-). Nachdem dort seitens des Kunden in der Chefetage Krawall geschlagen wurde, überwies man 4000,- wieder zurück, die 1000,- die der Bank gehörten, wurden einbehalten.
Soviel zu dem, was eine Bank darf und was nicht


@janne60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.06.2015 19:50:49 geändert: 12.06.2015 19:55:55

Nicht ok, dem kann ich mich nur anschließen!
Die Frage allerdings dazu: Was war im Kreditvertrag festgelegt?
Das ist in dem Fall dann "schlagend" (bedeutet: ist anzuwenden).
Bei Krediten sind Banken sehr heikel!



@dafylineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.06.2015 05:55:02

Der Geldautomat (Bankomat) registriert die Daten der Karte, die früher auf dem Magnetstreifen und heute auf dem Chip gespeichert sind. Über die Chronologie lässt sich erfassen mit welcher karte zu welcher Uhrzeit welcher Betrag abgehoben worden ist. Im Wesentlichen sind das ja dann auch die daten, die im Nachhinein auf den Kontoauszügen angedruckt werden.

Das Problem für die Bank ist folgendes:

Bankomat hat funktioniert, Geld ist nach der Abhebung aus dem Schacht entnommen worden, die Entnahme ist filmisch dokumentiert. Es ist erkennbar, dass Entnehmer und registrierter Kunde der Bankkarte nicht identisch sind.
Die Bank muss von einer Unregelmäßigkeit ausgehen. Diese Unregelmäßigkeit wird weiterverfolgt, wenn einer der Kunden sich bei der Bank beschwert. Dies wird in der Regel derjenige sein, dessen Konto belastet wird und der angibt, dass Geld nicht erhalten zu haben. Der rennt also zur Bank und fordert sein Geld zurück.

Im Weiteren handelt die Bank aus meiner Sicht nicht korrekt. Sie kann dem "bestohlenen" Kunden nur anraten, Anzeige bei der Polizei/Gendarmerie zu erstatten und mit den ermittelnden Behörden kooperieren. D.H die ihr zur Verfügungstehenden Daten einschließlich "Täterbild" weiter zu reichen. Es ist dann Aufgabe der Polizei, den Fall auszuermitteln oder auf Anweisung der Staatsanwaltschaft, den Fall abzuschließen. Wird der Fall weiterverfolgt, landet er bei Gericht und es gibt ein Urteil. Entsprechend des Urteiles gibt es dann einen Schadensausgleich.

So wie hier der Fall geschildert worden ist, würde ich als Betroffener die Polizei einschalten und Anzeige gegen Unbekannt wegen Betruges erstatten. Bei der Akteneinsicht müsste ja das Bild des Kunden zu sehen sein, der die Abhebung veranlasst hat, denn die ist aufgezeichnet. Danach gibt es zwei Möglichkeiten, der zu unrecht Beschuldigte erkennt, dass das nicht die Person ist, der er das Geld ausgehändigt hat. Das führt zur Anzeige wegen Fundunterschlagung.
Im weitaus besseren Fall ist auf dem Bild die Person zu erkennen, der das Geld ausgehändigt worden ist. Das verschafft einem Klarheit, zum Prozess kommt es dennoch, weil ja Aussage gegen Aussage steht.

So wie hier der Fall dargestellt worden ist, ist er das typische Beispiel für "gut gemeint ist nicht gut gemacht".


Mal aus der anderen Sichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.06.2015 10:05:16

Was erwartet ihr von eurer Bank?
Nehmen wir an, Betrüger schaffen es von eurem Konto Gelder abzuzweigen.
Wollt ihr dann dass die Bank euch die Gelder zurücküberweist, wenn sie es kann, oder wollt ihr, dass sie euch dazu schöne Ausdrucke macht, mit denen ihr zur Polizei gehen könnt?

Da kommt eine Kundin, die 100 Euro im Automaten liegenlassen hat und die Bank kann sehen, wer diese 100 Euro nimmt. Im Interesse ihrer Kunden ist die Rücküberweisung der 100 Euro für die Bank der beste Weg.

Es ist wahrscheinlicher, dass hier unverzagte einer dritten Person das Geld gegeben hat, als dass die Kundin 100 Euro nachgetragen bekommen hat und dann trotzdem reklamiert.

So gut wie es unverzagte hier gemeint hat, so dämlich ist es Geld an sich zu nehmen, was einem nicht gehört und es dann nicht vor Zeugen an Dritte auszuhändigen. Das Geschimpfe auf die Bank ist fehl am Platz.
Und ich will Banken, die im Kundeninteresse finanzielle Dinge schnell sauber und transparent klärt.


@wabamineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.06.2015 10:17:03

"Was erwartet ihr von eurer Bank?"

von meiner bank erwarte ich, dass sie meine stellungnahme anfragt und mein einverständnis abwartet BEVOR sie annahmen als fakten voraussetzt und eigenmächtig geld von meinem konto an dritte überweist.

"Es ist wahrscheinlicher, dass hier unverzagte einer dritten Person das Geld gegeben hat, als dass die Kundin 100 Euro nachgetragen bekommen hat und dann trotzdem reklamiert."

erfahrungswerte multipliziert mit bauchgefühl oder wie lässt sich sowas rechnen?

"Und ich will Banken, die im Kundeninteresse finanzielle Dinge schnell sauber und transparent klärt."

und genau das fehlt hier: die saubere transparenz bzw. die gegenüberstellung mit der "geschädigten" kundin steht noch aus...


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von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.06.2015 12:12:28

@unverzagte:
was das verhalten der bank betrifft, geb ich dir recht, wie ich aber schon weiter vorne geschrieben habe:
zur gegenüberstellung ist die bank nicht befugt, darum ist es von der bank richtig (und notwendig), das der polizei zu übergeben.
und genau aus diesem grund würde ich einen rechtsanwalt einschalten.


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