Leider sind vermutlich nur die Grundzüge mit Österreich gleich, etliches anderes nicht.
Zudem gibt es für D noch die Umsetzung der Bundesländer.
Für Ö heißt es:
"Es wird einen Datenschutzbeauftragten im Ministerium geben. Diese Funktion nimmt Ministerialrat Dr. Thomas Menzel wahr. Und es wird einen Datenschutzbeauftragten in jedem Landesschulrat geben. Der Landesschulrat wird auch die Datenschutzaspekte für den Bereich der Bundesschulen im eigenen Bundesland übernehmen. Es muss also keine Schule einen Datenschutzbeauftragten bestellen."
Nachfolgend wird die Beauftragung jedoch empfohlen.
In Deutschland ist das anders.
Nds. Schulen wurden aufgefordert, umgehend einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, der NICHT SL und NICHT Admin ist, ABER zu FoBi muss und etliche Aufgaben erfüllen werden muss.
Desweiteren:
In Ö sieht sich das Ministerium in der Pflicht:
"Alles was als Standardanwendungen an Schulen ausgerollt wird und wurde, alle Anwendungen die das Ministerium oder ein Landesschulrat den Schulen vorgibt, also Sokrates Web an den Pflichtschulen oder Sokrates an den Bundesschulen, WebUntis als elektronisches Klassenbuch, Lernplattformen wie Moodle oder lms.at oder andere sind Anwendungen
die vom Ministerium ausgehen und für die sich das Ministerium auch um die DSGVO konforme Umsetzung kümmert."
und
"Die erforderliche vierstündige bis eintägige Schulung von Schulleiter/innen, Administratoren und IT-Kustoden wird vom Ministerium angestrebt. Datenschutz wird auch im Curriculum der zukünftigen Schulleiterausbildung
verankert. Auch Schulungsmaterial zum Selbststudium wird zur Verfügung gestellt."
Es hätte also auch anders laufen können!