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Forum: "Diskriminierung und Mobbing gegen schwerbehinderte Lehrkraft"
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 | @ mordent |  | von: hesse

erstellt: 11.08.2018 17:45:43 geändert: 11.08.2018 18:07:36 |
Du schreibst: "In meinen Augen völlig an jeder Verhältnismäßigkeit vorbei, denn die Probleme wurden zeitnah geklärt und gelöst, wobei ich auch immer aktiv mitgeholfen habe. Deshalb macht es für mich jede Überprüfung durch das RP überflüssig, und ich würde mich da als SL immer vor meinen behinderten Kollegen stellen." Genau das scheint das Problem zu sein: Dies ist DEINE Sichtweise - und augenscheinlich nicht die der Schulleitung!! Jetzt wissen wir (oder zumindest ich) nicht um die Art der Probleme; die Qualität des Unterrichts scheint dabei ein (aber wohl nicht der einzige) Aspekt zu sein. Wie oft hat Dich denn der Fachberater im Unterricht besucht? Hast Du denn auf den schlechten Bericht des Fachberaters reagiert? Ich gehe zumindest davon aus, daß Du damit durch die Schulleitung konfrontiert worden bist?! Was ist denn z.B. konkret bemängelt worden? Hast Du formellen Widerspruch eingelegt? Oder "nur" diskutiert? Deine aktuelle Situation scheint mir auch nur das zwischenzeitliche Ergebnis eines schon länger andauernden Prozesses und nicht nur der letzten 2 oder 3 Schuljahre zu sein. So oder so: Du wirst, das haben ja schon einige hier angemerkt, nicht ohne Anwalt zu Deinem Recht kommen. Sonst kannst Du Dir, salopp ausgedrückt, Deine Zukunftsvorstellungen in die Haare schmieren (Verzeihung für diese etwas derbe Floskel)! Also, mach Nägel mit Köpfen und lege Deinen Fall in die Hände eines Profis. LG Hesse |
 | Dienstliche Beurteilung |  | von: silberfleck

erstellt: 12.08.2018 12:00:04 |
und dazu gehört auch die Beurteilung durch einen Fachberater, sind meines Wissens nach dem Beurteilten mitzuteilen und zwar in schriftlicher Form und das gilt auch für Angestellte. Es kann nicht angehen, dass du nicht weißt, wie du beurteils wurdest.In RLP muss man sogar unterschreiben, dass man sie zur Kenntbis genommen hat und kann Einspruch einlegen. Ich denke ein guter Fachanwalt sollte schon klar wissen, was wo steht und es auch dir angemessen erklären können. |
 | dienstliche Beurteilung |  | von: missmarpel93

erstellt: 12.08.2018 15:53:52 |
Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gibt es de jure keine "dienstliche Beurteilung". Sie erhalten ein Arbeitszeugnis - das de facto einer dienstlichen Beurteilung entspricht. Generell gibt es aber - zumindest hier in NRW - nur drei Beurteilungsstufen - ungeeignet, geeignet, besonders geeignet. Das ist der eigentliche Unterschied zu den fünf möglichen Bewertungsstufen bei Beamten. Sind Formulierungen eines Arbeitszeugnisses bzw. Zwischenzeugnisses zu beanstanden, muss fristgerecht schriftlich widersprochen werden. Wird dem Widerspruch seitens des Arbeitgebers nicht entsprochen, bleibt nur der Prozess vor einem regulären Arbeitsgericht. Im Regelfall lässt es die Bezirksregierung, die das Land als Arbeitgeber vertritt, nicht in jedem Fall auf einen Prozess ankommen und vergleicht sich mit der klagenden gegenseite im Vorfeld. Bei Arbeitsgerichtsverfahren trägt jede Partei ihre Kosten selbst. da die Streitwerte überschaubar sind, ist das finanzielle Risiko sehr gering. Da der überwiegende Teil der Lehrkräfte verbeamtet ist, kennt sich der Disziplinarvorgesetzte - meist der Rechtsdezernent der Schulabteilung - mit den dienstrechtlichen Bestimmungen des Beamtenrechts gut aus. Bei arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die ja für Angestellte gelten, sind sie das eine oder andere Mal auch nicht so ganz rechtssicher. |
 | Arbeitsrechtler... |  | von: mordent

erstellt: 12.08.2018 17:02:57 geändert: 12.08.2018 17:38:02 |
... und damit Arbeitsgerichte sind nicht zuständig, sondern Verwaltungsgerichte. Ich war erst bei einem Arbeitsrechtler, der mir dann einen Verwaltungskollegen mit viel Schulerfahrung weiterempfahl. Außerdem habe ich den Bericht des Fachberaters nie gesehen und nichts über diesen erfahren. Lediglich bei der amtsärztlichen Unzersuchung fiel mein Blick auf diesen, und im entsprechenden Auszug sah ich nur die Auflistung der Dinge aus dem Gespräch. Profis sind zwar Profis, aber ich habe das Gefühl, dass sie auch dankbar dafür sind, wenn man ihnen Paragraphen vorschlägt, mit denen sie mal anfangen können, was auch immer sie darüber hinaus noch recherchieren. Doch ich habe noch zu wenig gesetzliche Ansätze, um mich schon an den Anwalt zu wenden. Und dann brauche ich wohl einen neuen Anwalt, denn der den ich schonmal konsultiert habe, will sofort die Zusage der Rechtsschutz, die sich aber immer erstmal weigert... Dass ich einen nicht unerheblichen Betrag auch ohne Mühe uch sofort einsetzen könnte, interessiert ihn nicht. |
 | Genau |  | von: janne60

erstellt: 12.08.2018 17:08:36 |
und um Formulierungen anzufechten, muss man sie kennen. So wie mordent die Lage schildert, fußen alle seine Aussagen auf Vermutungen (ich glaube, ich nehme an, wahrscheinlich...). Ich kenne es auch wie silberfleck: Du hast jederzeit das Recht, deine Personalakte einzusehen. Bei Revisionen oder Beurteilungen, die in dieser Personalakte landen, wird dir dieselbe zur Kenntnisnahme vorgelegt (und meine Kollegen bekommen auch eine Kopie davon). Und das, lieber mordent, ist mir zu Beginn deiner Schilderung zuallererst aufgestoßen, dass du laut deiner Aussage nicht weißt, was über dich geschrieben steht. |
 | VG |  | von: missmarpel93

erstellt: 12.08.2018 20:09:03 |
Wenn ein Verwaltungsgericht zuständig ist, dann muss es einen Verwaltungsakt geben, über den Du per Bescheid als Betroffener schriftlich in Kenntnis gesetzt worden bist. Es kann sich in deinem Fall also nicht um einen arbeitsrechtlichen Tatbestand handeln. Aus meiner Sicht ist also erst einmal zu klären, ob es sich um eine arbeitsrechtliche Personalmaßnahme oder eine Verwaltungsmaßnahme auf Grundlage des Schulgesetzes, einer Verwaltungsordnung oder Dienstordnung bzw. eines Verstoßes gegen vorgenannte Rechtsgrundlagen handelt. |
 | Sehe ich genau so! |  | von: lupenrein

erstellt: 17.08.2018 11:25:53 |
Wenn du keine “goldenen Löffel geklaut hast” oder sonstwie im Unrecht bist, zieh’ vor Gericht. Die Leibeigenschaft ist soweit mir bekannt, seit einigen Jahren hierzulande abgeschafft. |
 | Cooler Rat... |  | von: mordent

erstellt: 17.08.2018 13:48:11 |
... wenn man nicht betroffen ist... Ich sagte zu Beginn: Ich suche klare Formulierungen in Gesetzen und Verordnungen, die mir Recht geben. Da die bislang ausgeblieben sind, muss ich weiterhin das Spiel mitspielen, bis ich konkretere Hinweise kriege, wie ich zurück in die Fahrrinne komme. |
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