Um die "Förderschulbedürftigkeit" zu überprüfen, wird in Bayern ein Sichtungsantrag vom Klassenlehrer gestellt, der dann über den Dienstweg (Schulamt) an die zuständige Förderschule weitergeleitet wird. Der Förderschullehrer testet dann das Kind und erstellt ein Gutachten. Aufgrund dieses Gutachtens werden dann die Eltern zum Gespräch gebeten und ihnen entsprechend geraten. Wird eine "Förderschulbedürtigkeit" festgestellt, entscheidet trotzdem allein der Elternwille.
Fristen gibt es bei uns keine - die Lehrer kommen dann, wenn man an der Reihe ist. Das kann unter Umständen ein halbes Jahr dauern. Wenn festgestellt wird, dass das Kind tatsächlich in der Förderschule besser gefördert werden kann, dann ist es auch so. Die Förderschule hat viel mehr Möglichkeiten, kleinere Klassen und die Lehrer eine speziellere Ausbildung.
Ich würde dir raten, dich an deine Schulleitung zu wenden, die müsste das wissen, wie das Verfahren in deinem Bundesland abläuft. Wenn es sehr lange dauert, würde ich einmal nachfragen, manchmal geht es dann schneller.
Wobei man die Überprüfung einer Legasthenie/LRS und die Überprüfung zur Sonderschulbedürftigkeit zwei verschiedene Dinge sind. Wollte das nur erwähnen, weil das Thema dieses Forums ja die LRS ist.
Viele Grüße : ysnp