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Forum: "Unterschrift von Eltern"

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@ ankajoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 23:04:30

Ich bin auf dem gleichen Informationsstand wie du und meine, dass das auch immer noch gilt.
Bei nibis und auf der Seite des Kultusministeriums suchen zu wollen, ist ein schier sinnloses Unterfangen. Einfacher ist: Mail jemanden an, der bei nibis als Kontakt angegeben ist, da bekommst du in der Regel ganz schnell eine Antwort mit entsprechender Fundstelle.
Sollte das nicht klappen, frag ich unseren Personalrat mal, der hat glaub ich morgens immer das NSchG zum Frühstück, so, wie der sich auskennt


Hilfreichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ankajo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 23:38:26

Danke, das ist doch mal ein Wort!!! Auf nibis bekomme ich nämlich auch selten die Information, die ich brauche.


Das Hessische Schulgesetz sagtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2006 10:33:12

§ 25 Abs. 1,3
...schriftliche Arbeiten sollen ...
bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern den Eltern Einblick in die Unterrichtsarbeit der Schule geben und sie über die Leistungen der SuS unterrichten.
§ 26, 2
... Bei Minderjährigen ist den Eltern die Gelegenheit zu geben, die schriftliche Arbeit nach der Rückgabe einzusehen. Die Kenntnisnahme ist durch Unterschrift eines zur Einsichtnahme Berechtigten zu bestätigen.

Mit anderen Worten: In Hessen muss man die Elternunterschrift einfordern.
Ich mache das, ehrlich gesagt, nicht immer. Wenn ich sehe, dass ein Kind Angst hat, seine Note zu Hause zu zeigen, rede ich unter vier Augen mit ihm. Ich glaube, sie sagen mir dann auch immer die Wahrheit. Sie sind froh, wenn wir gemeinsam verabreden, dass das Kind es wenigstens versucht, mit den Eltern zu reden, ihnen die Arbeit zu zeigen. Es darf aber auf keinen Fall die Unterschrift fälschen.
Leider geht das immer nur bei einer Arbeit. Spätestens nach der zweiten verhauenen Note muss ich mich an die Eltern wenden - in irgendeiner Form. Ich finde, da MÜSSEN wir den Kindern einfach helfen!


@veneziaaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: streberin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2006 10:41:17 geändert: 05.03.2006 13:03:21

Ich mache das so wie du.
Wenn die Kinder sehr Angst haben, frage ich auch, ob ich zu Hause anrufen soll, dass ich den Eltern die Note sage, bevor sie das Kind zeigen muss. Das wollen dann die meisten. Manche Kinder bitten mich auch den Eltern ein Briefchen dazuzuschreiben. Nachdem ich das einmal angefangen habe, kommen jetzt auch die ehrgeizigen Schüler und bitten mich diesen Brief zu schreiben, wenn sie einmal eine Drei haben.
Die Sache mit dem Anruf kann sich auch als Schuss nach hinten erweisen. Als ich vor Kurzem bei einem Mädchen angerufen hatte, weil es so bitterlich weinte, erzählte sie mir am nächsten Tag, dass sie allein wegen des Anrufs schon Ärger bekommen hätte. Die Mutter befürchtet jetzt, ich denke, sie würde das Kind bei schlechten Noten schimpfen.


Verantwortungsvollneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ankajo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2006 11:29:30

Wenn so verantwortungsvoll und auf die Schüler bezogen mit den Unterschriften umgegangen wird, kann ich das nachvollziehen. Bei der Lehrerin meiner Tochter kommt allerdings sehr deutlich zum Vorschein, dass sie strenge Sanktionen von den Eltern erwartet und das finde ich nicht gut. Sie ist auch leider eine Kollegin, die ihre Schüler reinlegen will und sehr ruppig mit den Kindern umgeht. Die Arbeitsatmosphäre - auch bei Elternabenden - ist einfach furchtbar. Meine Tochter selbst gehört zu den guten Schülerinnen, ist aber Klassensprecherin und das wird ihr oft zum Verhängnis. Das ist alles sehr schade, denn fachlich ist die Kollegin sehr gut, sie hätte es also gar nicht nötig, sich so zu verhalten. Ich glaube, dass sie Angst hat. Aber das führt vielleicht vom Thema weg. Vielen Dank für alle eure Antworten und die anregende Diskussion.


Ich mache es auch so:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2006 11:52:03

Ich habe eine 3. Klasse. Wenn ein Kind Angst hat wegen einer schlechten Note und es will, dass ich zu Hause anrufe, spreche ich den Eltern gegenüber das Thema deutlich, aber sachlich an. Wenn ich mir um das Kind in dieser Hinsicht Sorgen mache, rufe ich die Eltern sowieso an. Eigentlich haben sich bisher alle Eltern Gedanken gemacht und über das Verhalten ihres Kindes nachgedacht. Ich denke, das machen doch alle Eltern, die ihr Kind lieben und um das Wohlergehen ihres Kindes besorgt sind.



NSchG § 55neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: three Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2006 11:57:21

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C1884279_L20.pdf
§ 55 (3) Die Schule hat die Erziehungsberechtigten über die Bewertung ... in geeigneter Weise zu unterrichten.

... ob das nun weiter hilft?
ich habe schon etliche klassenarbeiten meiner (niedersächsischen) kinder unterschreiben müssen.


Man sollte aber nicht vergessen,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2006 12:03:20

dass es Regeln gibt, an die sich die Kinder halten müssen oder bzw. sie müssen es erlernen.

Ich rufe auch nicht sofort bei den Eltern an, wenn ein Kind eine Unterschrift mal nicht innerhalb kürzester Zeit vorzeigen kann. Wenn ich aber mehr als eine Woche hinter einer Unterschrift herlaufen muss, dann schreibe ich entweder etwas ins Hausaufgabenheft, bei Wiederholungsfällen melde ich mich telefonisch oder schreibe ein nettes Briefchen.
Ich möchte nämlich nicht, dass die Eltern aus allen Wolken fallen, wenn sie das Zeugnis ihrer Kinder sehen. Durch diese Dinge bin ich nämlich abgesichert.

Falls ein Schüler seine Lernkontrollen nie unterschreiben lässt, so wende ich im Extremfall einen Paragrafen der Schulordnung an:
Werden die Arbeiten nict rechtzeitig zurückgegeben, kann die Aushändigung an den Schüler unterbleiben. Die Eltern minderjähriger Schüler sind davon zu unterrichten.
In meinen 6 Jahren (mit Ref) musste ich bisher 2mal dazu greifen.


@ankajoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2006 12:16:19

Mach dich nicht zum Angriffspunkt!!
Wenn das Verhältnis zur Lehrerin in Ordnung wäre würdest du den Satz [...] dass sie strenge Sanktionen von den Eltern erwartet.
positiv formulieren:
[...] dass sie von den Eltern eine Unterstützung und Fortführung ihrer Arbeit erwartet.
Und das wünschen wir uns doch alle!

Wenn du ihr jetzt mit dem Verzicht auf Unterschriften in die Parade fährst, dann wird sie dies als Boykottierung ihrer Arbeit auffassen!!!
Suche dir lieber einen anderen Weg, um die "Arbeitsatmosphäre" zu verbessern!


Kann ich das so abtun?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2006 16:34:25

Wie sich nach dem langen Thread nun herausstellt, ist das Problem ja nicht die Unterschrift, sondern das alles ist ja ein Konflikt aufgrund des verhaltens der Lehrerin. Also gehe diesen Konflikt an und schiebe nicht anderes vor.
Zu deiner Frage an mich: Abtun könnte ich einen Selbstmord eines Schülers bestimmt nicht. Ich hab schon bei geringeren Anlässen Probleme zu Hause abzuschalten. Aber der Grund für einen Selbstmord sind meiner Meinung nach nicht die Noten und die dazu eingeforderte Unterschrift. Das ist mir zu vordergründig. Also bitte lass die Kirche im Dorf.


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