@ Kuno : ich bin tatsächlich in einem anderen Bundesland. Hier gilt foglende Richtlinie:
Ein zeitweiser Ausschluss vom Unterricht ist eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme gemäß § 90 Abs. 3 Nr. 2d und 2e des baden-württembergischen Schulgesetzes. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, soweit pädagogische Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen, wozu auch Vereinbarungen über Verhaltensänderungen des Schülers gehören; der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist zu beachten (§ 90 Abs. 2 Schulgesetz). Speziell für den zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht ist § 90 Abs. 6 Satz 1 Schulgesetz zu beachten, der wie folgt lautet:
Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht, (...), sind nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet.
Das wird in RLP sich sicherlich nicht maßgeblich unterscheiden. Und wenn, wäre es auch egal:
Du hast überlesen, dass der Schulausschluss in Absprache und mit Zustimmung der Eltern vereinbart wurde
@veneziaa:
Ich habe den leichten Verdacht, dass du noch nie an einer Hauptschule unterrichtet hast.
Mit der Aussage, dass ich unpädagogisch sei und dass ich alle Schüler entsorgen möge, die nicht in mein Konzept passen, ist vorschnell, unqualifiziert und eher das, was
ich als unpädagogisch bezeichnen würde.
Den Schülern Grenzen zu zeigen, Regeln aufzustellen und deren Einhaltung auch konsequent einzufordern, ist alles andere als "unpädagogisch".
Natürlich, ich kann die bösen Jungs auch auf meinen Schoß setzen und ihnen das Köpfchen streicheln und sie darum bitten, nicht mehr so bööööse zu sein *rofl* (grow up and get a life)
Und jetzt stell dir mal vor, deine Vorschläge hatte ich sogar in meinem Repertoire. Sie haben nur absolut nicht gefruchtet - wie du lesen konntest ist das bei der daraufhin erfolgten Lösung nicht das Problem. Einer der beiden Schüler ist sogar jetzt sehr vorbildlich
Wenn du mal einen Einblick haben möchtest in Hauptschularbeit, dann kannst du dich ja mal mit den Zuständen an der Rütli - Schule auseinandersetzen.
Die Elternarbeit ist natürlich etwas anderes. Wenn sie nicht mitziehen, stehen sie sehr bald vor einem Problem, das sich direkt von ihrem eigenen Kind ausgehen gegen sie wendet. Du bräuchtest nur zu warten...
sag mal ehrlich ... du bist noch in der Ausbildung, oder?
Vielleicht ist es den Eltern aber auch sch...egal. Schon daran mal gedacht. Ich könnte dir stundenlang Geschichten erzählen, über Eltern, die ihren Kindern desinterresiert zuschauen, wie sie den Bach runtergehen. Und die haben keine Zeit, um in meinen Unterricht zu kommen. Die haben wichtigeres zu tun. (Schlafen, Fernsehen, Fitness Studio)
Aber mal ganz erhlich. Ist es denn nicht so, dass so eine Maßnahme, nachdem alles andere nicht gefruchtet hat, ein Zeichen für den Schüler sein kann. Ebenso eine Schutzmaßnahme für die anderen Schüler, denen man sonst kaum noch die Einhaltung der Regeln plausibel machen kann und eine Schutzmaßnahme für den Lehrer selbst. Und keiner hat hier geschrieben, dass der Schüler von der Schule abgehen muss. Ich rede von einem zeitweiligen Unterrichtsausschluss!
Sei bitte nicht allzu angesäuert über meine Kommentare, Veneziaa. Aber leider habe ich schon zu viele 68ér Lehrer gesehen, die gerne "pädagogisch wertvoll" handeln wollen, nur nett und freundlich sein wollen und damit dann scheitern, weil sie an einer HS nicht ernst genommen werden. Und langfristig haben genau diese Lehrer dann die größten Probleme und scheitern dann sogar selbst.
Gruß
Zuckerblümchen