Du hast einen Nachweis (Postausgangsbuch), dass dein Beihilfeantrag abgeschickt wurde; wenn du ihn selber schickst, fehlt dir der Nachweis.
Der Dienstherr ist verpflichtet, deinen Beihilfeantrag zu verschicken.
rfalio
ich finde, es ist eine absolute frechheit, dass man in der gesetzlichen kasse keine beihilfe bekommt und so indirekt gezwungen wird, sich privat zu versichern.
verpflichtet? bei uns werden die schon ewig nicht mehr mit der Dienstpost verschickt, das sei *Privatsache*.
Gibt es das auch schriftlich? Immerhin sind das *große* Briefe, wenn man lange sammelt .
Porto und Briefumschlag verlangt.
Dazu eine Nummer neben die Marke und irgendwo auf den Umschlag.
Antwort: wird nicht gezahlt, gehört zur Dienstpost.
Probiers doch auch mal so, dann hast du eine rechtskräftige Antwort
rfalio
Hey, danke für den Tipp!
Meine Chefin hat zwar ab und zu meine Umschläge entgegengenommen und verschickt, aber ich hatte das immer für einen Gnadenakt gehalten. Unter dem Aspekt der Nachweisbarkeit hab ich es noch nie gesehen (und es geht ja doch zum Teil um beträchtliche Summen..)