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Forum: "Beihilfe"

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Vorteil der Dienstpost:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.12.2007 20:09:48

Du hast einen Nachweis (Postausgangsbuch), dass dein Beihilfeantrag abgeschickt wurde; wenn du ihn selber schickst, fehlt dir der Nachweis.
Der Dienstherr ist verpflichtet, deinen Beihilfeantrag zu verschicken.
rfalio


unding!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.12.2007 20:20:45

ich finde, es ist eine absolute frechheit, dass man in der gesetzlichen kasse keine beihilfe bekommt und so indirekt gezwungen wird, sich privat zu versichern.

schnaubt unverzagte


@rfalioneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.12.2007 21:09:28

verpflichtet? bei uns werden die schon ewig nicht mehr mit der Dienstpost verschickt, das sei *Privatsache*.
Gibt es das auch schriftlich? Immerhin sind das *große* Briefe, wenn man lange sammelt .



Ich hab mal bei der Beihilfeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2007 06:20:08

Porto und Briefumschlag verlangt.
Dazu eine Nummer neben die Marke und irgendwo auf den Umschlag.
Antwort: wird nicht gezahlt, gehört zur Dienstpost.
Probiers doch auch mal so, dann hast du eine rechtskräftige Antwort
rfalio


@rfalioneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2007 17:37:30

Hey, danke für den Tipp!
Meine Chefin hat zwar ab und zu meine Umschläge entgegengenommen und verschickt, aber ich hatte das immer für einen Gnadenakt gehalten. Unter dem Aspekt der Nachweisbarkeit hab ich es noch nie gesehen (und es geht ja doch zum Teil um beträchtliche Summen..)


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