Beim Zugfahrplan studieren (online) gefunden.
Ich stell mir gerade vor, wie ein Rollstuhlfahrer im Reisebüro fragen muss: Hat der Zug im niederflurigen Einstiegsbereich auch eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe? Muss ich die anmelden oder ist sie integriert?
Dieser Ausdruck "fahrzeuggebundene Einstiegshilfe" wird offensichtlich schon sehr zukunftsorientiert verwendet, da diese Hilfe, so weit ich das erfasst habe, nur in sehr innovativen Fahrzeugen schon fahrzeuggebunden ist, (ausziehbar, ausklappbar oder so), sondern in Form von Rampe oder Hublift angemeldet werden muss.