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Forum: "Betrug in Latein-Klausur. Beweise?"

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so isses überallneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rwx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.12.2006 13:59:43

mir fehlen mehrere kilometer zur fertigstellung meiner thesis, obwohl ich nur noch ein paar meter habe.


@rwxneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.12.2006 15:14:53


ja, wenn du dich auch ständig hier herinnen in den foren verzettelst, rwx, wundert mich das gar nicht nimmer mehr


Ich habe da auch mal eine Frage zum Thema "Spicken"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flabbergasted Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.01.2007 16:43:53

Ich habe heute mit meiner 8. RS-Klasse eine RS-Überprüfung geschrieben (kurzes Diktat, Ankreuzaufgaben, Regelanwendung, Fehlerkorrektur). Einer meiner Schüler hatte sein Arbeitsheft nicht dabei. Seine Mutter hat es ihm während der Stunde vorbeigebracht.

Als ich heute Mittag begonnen habe, die Arbeiten zu korrigieren, fiel mir auf, dass besagter Junge einige Arbeitsblätter in seinem Arbeitsheft 'gelagert' hat. Und siehe da: Es waren Zettel zu genau dem Thema, das in der Rechtschreibüberprüfung drankam.

Habt ihr Vorschläge, wie ich damit umgehen könnte?


@flabbergastedneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.01.2007 16:52:08 geändert: 11.01.2007 16:52:37

ich verstehe den zusammenhang zwischen der kontrolle und dem arbeitsheft nicht ganz, oder ich verstehe unter arbeitsheft jetzt etwas anderes...

arbeitsheft - heft, in das kontrollen zu schreiben sind?

arbeitsheft - heft zum lehrbuch mit entsprechenden übungen?

stellt sich wieder die frage des nachweisen-könnens!?

wirkt sich denn das befinden der blätter im arbeitsheft deiner meinung nach auf die erbrachte leistung aus? gilt es schon als versuchter betrugsversuch, wenn sich diese blätter nur im arbeitsheft befinden?

miro


@mironeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flabbergasted Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.01.2007 17:10:31

Arbeitsheft im Sinne von Heft, in das die Arbeiten reingeschrieben werden.

Findest du nicht, dass die Blätter Nachweis genug sind, dass der Bub versucht hat zu spicken?


na janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.01.2007 18:37:24

erwischt hast du ihn nicht oder?
Ist er denn ein schummelkandidat?
Meinst du die Mutter hätte sie nicht herausgenommen, wenn sie davon gewusst hätte?
Kannst du abschätzen, ob das Absicht war?
Hängt ein bißchen von der situation ab, finde ich!
schwierig, schwierig!
Ich würde es schüler und situationsabhängig machen, aber ist auch nicht fair, oder?


@frauschnabelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flabbergasted Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2007 17:37:52

Das ist es ja, ich bin mir unsicher, ob die Arbeitsblätter vorsätzlich im Heft lagen oder liegengeblieben sind, weil der Junge am Tag zuvor geübt hat.

Vielleicht sollte ich mir mal die Mühe machen, die Arbeit zu korrigieren. Eventuell erledigt sich dann alles sowieso von selbst. Er ist ein 5er-Kandidat, möglicherweise hat er ohnehin eine Note "unterm Strich". Aber gleichzeitig komme ich deshalb nicht umhin zu denken, dass er vielleicht nach dem letzten Strohhalm gegriffen hat, um seine Deutschnote zu retten.

Aber mal eine grundsätzliche Frage: Gilt es nur als Schummeln, wenn ich den Schüler auf frischer Tat ertappe? Spicker etc., die z.B. auf dem Tisch (oder auch, wie in diesem Fall, im Heft liegen) zeigen doch klar an, dass der Schüler, versucht zu spicken. Gilt ein Täuschungsversuch nicht mehr als Schummeln?


Täuschungsversuch = Täuschung?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ruby-tuesday77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2007 21:18:33

Also bei uns ist das so geregelt, dass die Teile der Arbeit, bei denen die Täuschung aufgezeigt werden kann (ich denke, auch durch einen im Heft verbliebenen Spicker) nicht gewertet werden. Alle übrigen Teile der Arbeit hingegen schon. Wenn ich also einem Schüler während der Arbeit einen Spicker abnehme, dann mache ich einen Strich unter die Arbeit und alles, was er danach schreibt, kann gewertet werden.
Das Problem ist, dass die Schüler mit ihren vorgefertigten Spickzetteln oft an der Aufgabenstellung vorbeischreiben, weil sie eben an der Vorlage kleben, sie aber nicht sinnvoll nutzen. Und damit ist dann die Gesamtnote trotzdem unter`m Strich.


Widerspruch!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2007 22:57:11

Für alle Prüfungen gilt, dass schon der Versuch zu täuschen geahndet wird.
Also wer im Abi einen Spickzettel dabei hat und damit erwischt wird bekommt ohne wenn und aber 0 Punkte!! Egal ob er draufgeschaut hat oder nicht!

Wie tuen unseren Schülern keinen Gefallen, wenn wir dies in sonstigen schriftlichen Leistungsüberprüfungen anders handhaben!

Ich unterscheide bei einem Betrugsversuch bezüglich des Strafmaßes ob ein Vorsatz zur Täuschung vorgelegen hat oder aus einer Gelegenheit heraus betrogen wurde.

Ob die Zettel nun absichtlich oder unabsichtlich im Arbeitsheft lagen, dass wird man wohl kaum ermitteln können! Im letzteren Fall würde ich einen angemessenen Punktabzug vorschlagen im ersteren Fall Note 6.


Danke, wabami ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flabbergasted Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.01.2007 23:08:33

Ich dachte schon, ich sei die Einzige, die so "verbissene" Ansichten hat. Aber ich finde auch, dass Spicker die Absicht kundtun, ihn einsetzen zu wollen, wenn irgend möglich. Und selbst wenn für die Arbeit nichts Passendes draufsteht, finde ich doch, dass der Vorsatz da war.


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