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Forum: "Was ist für die Steuererkärung..."

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in der regelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 14:41:44

geben wir die erklärung aber freiwillig ab, weil wir gerne was zurück haben möchten.


Wichtig: In folgenden Fällen aber müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben (§46 Abs. 2 EStG),

* wenn das Finanzamt ihnen auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen hat,
* wenn ihre weiteren Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer abgezogen wurde - etwa Renten, Mieten etc. -, mehr als 410 Euro betragen,
* wenn Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen haben (Ausnahme Minijob: Er muss nicht bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden),
* wenn steuerfreie Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld bezogen haben,
* wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.



um Aufschub bittenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 14:49:53

Du kannst den netten Finanzbeamten auch einen Brief schreiben und sagen, dass du bislang nicht dazu gekommen bist und es auch bis Ende Mai nicht schaffen wirst und ob du nicht nen Aufschub bekommen kannst.
Hab ich auch mal gemacht, als ich das total verschwitzt hatte...


@brittaccineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 14:51:58

und? hast du darauf eine reaktion bekommen?
ich hab vor jahren auch mal um aufschub gefragt und warte noch heute auf eine antwort


Auf jeden Fall giltneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 15:34:43

Sammeln, Sammeln, Sammeln!
Z. B. :
- Erkundungsfahrten für Wandertage, Anschlussfahrten, Exkursionen et. (du solltest doch vorher sicher dagewesen sein!)
- Reinigungskosten Kleidung (s.o.)
- jeder "Pfurz " Büromaterial/Computerzubehör etc. mit Fahrtkosten!
- Einrichtung Arbeitszimmer ( von der Glühbirne bis zum Regal)
- Fachbücher und Zeitschriften mit Fahrtkosten!
- jede Fahrt, bei denen du keine (oder nicht volle ) Reisekosten bekommst
Aufzählung sicher nicht vollständig...
Wäre eventuell (hallo reds) mal eine Sache fürs Linkportal?
rfalio


unglaublichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 16:00:36

ick staune, wat allet absetzbaa is...ja, die idee mit den fahrscheinen war mir auch neu, danke, habe eben erfahren, dass selbst essen, welches du mit einem berater für die steuererklärung einnimmst, absetzbar sein soll- wahnsinn, darauf wäre ich nie gekommen.


Nichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 16:11:13

zu vergessen: das Arbeitszimmer anteilig zur Gesamtfläche/miete der Wohnung inkl. anteilige Verbrauchskosten..


arbeitszimmer und wohnsitzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 16:13:41

jo, das ist ja zum glück wieder möglich - ich bin mir nur gar nicht sicher, wie das mit zwei wohnsitzen ist - ist eher nachteilig oder?


Schreib rein,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 16:16:12

was du hast und kannst - streichen tun die von selber...


Arbeitszimmerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 16:39:05 geändert: 23.05.2012 16:40:02

seit das wieder absetzbar ist, haut das bei mir RICHTIG rein, also unbedingt absetzen (wie klexel schon sagt: Wenn denen was nicht passt, streichen sie es schon). Mein freundlicher Service-Berater im Finanzamt hatte mir dazu sogar einen Vordruck mitgegeben, den ich 1x ausgefüllt habe und nun jedes Jahr nur die Jahreszahl erneuern muss.
Außerdem kenne ich seit vergangenem Jahr die Internet-Pauschale: 12 € pro Monat.
Ach, und auch absetzbar: Handwerkerrechnungen (hiervon aber nur die Lohnkosten)

By the way: Weiß jemand, welchen Nachweis man erbringen muss, um seinen neuen PC zu Arbeitszwecken abzusetzen? Reicht da was Formloses von der SL?


daneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.05.2012 16:58:36

brauchst du gar keinen nachweis.. nur die kaufquittung und dann musste den 3 jahre lang abschreiben..
skole


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