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Forum: "Ungerechtfertigte Benotung!"

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@cyranoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.12.2007 20:41:15 geändert: 22.12.2007 09:33:07

ich finde die idee gut! was hast du gegen vetrauenslehrer? selbst nie gewesen oder vielleicht doch und deshalb?

wo ein wille ist...

miro07


Wozu soll der Vertrauenslehrer sonst da sein ?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jemflower Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.12.2007 13:58:26

Nach meiner Auffassung sollte genau der VL in solchen Fällen auch vermitteln.


@cyranoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.12.2007 16:12:59 geändert: 22.12.2007 17:15:51

du denkst an den Spruch "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Das muss nicht notwendigerweise so sein, wenn der Schüler zum VL geht. Bei den unsrigen jedenfalls nicht. Die empfehlen auch eine Beschwerde, wenn die vorher abgearbeitete Klaviatur (mit dem FL , dem KL, dann mit dem SL reden) nicht funktioniert hat...


"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cyrano Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.12.2007 18:20:13 geändert: 22.12.2007 18:49:35

Das ist nicht der Punkt. Der Vertrauenslehrer ist einfach nicht die Instanz der Wahl. Er ist ohnehin hilflos, wenn er versucht, dem Kollegen, der ja autonom agiert, dreinzureden. Dazu müßte er die unterrichtlichen Parameter genau kennen. Was ihm schon mal nicht gelingt, wenn er selbst "nicht vom Fach" ist.
Klassenlehrer ("KL"?) scheidet ebenso aus, aus denselben Gründen. Weisungsbefugnis hat er keine. Die hat allenfalls - im Falle einer Beschwerde - der Schulleiter, so er denn vom Fach ist. Aber das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Es hilft nur das sog. "klärende Gespräch" zur Nachbesserung der Einzelnote, am besten mit fachlicher Rückendeckung von außerhalb.
Lehrer bauen zu oft Mist, das weiß ich zumindest aus meiner Tätigkeit als Gutachter. Und dann hilft nur noch entschlossene Gegenwehr. Die Instanzen sind Klassenkonferenz, evtl. Schulkonferenz, Schulleiter, vorgesetzte Dienstbehörde, Verwaltungsgericht - nicht unbedingt in dieser Reihenfolge.
Vertrauenslehrer war ich ca. 7 Jahre lang, bis ich mich nicht mehr zur Vefügung stellte. Das Amt ist nicht viel wert, zumindest nicht am Gymnasium. Außer wie schon von bernstein angedeutet: der Vertrauenslehrer unterrichtet den Schüler über seine Einspruchsmöglichkeiten. Für die Beschwerde gelten nach meiner sattsamen Erfahrung die berühmten drei "F": formlos - fristlos - fruchtlos


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