ich habe meinen OBAS-Quereinstieg gerade erfolgreich gemeistert u habe jetzt eine unbefristete Stelle als Angestellter in NRW. Ich würde mich gerne mit meinem frischen 2. Staatsexamen auf eine Stelle in NS bewerben, die wollen aber eine Freigabeerklärung, bevor sie meine Bewernung annehmen.
Weiß jemand, ob mir die Schulbehörde NRW eine Freigabe verweigern kann?
leider nicht, welche Fächer du gibst. Das könnte ein Kriterium sein, dich hier zu behalten. Im übrigen gilt für dich die BASS, wo so was drinsteht, frag mal deinen SL ofer den Kon.
möchte ich jemand von der Schule fragen, wie ich am schnellsten von da weg komme, mit meinem (hierzulande) Mangelfach Musik.
Auch bei der Bezirksregierung kommt es vielleicht nicht so gut, wenn ich nach ner Freigabeerklärung frage, bevor ich am 31.1. mein Zeugnis verliehen bekomme. Deswegen die Frage hier im Forum.
Danke für den Tip mit der BASS, wo finde ich die denn...?
muss sich an jeder Schule befinden. Du kannst ruhig danach
fragen, denn darin geht es ja nicht nur um Versetzung. Da du
als Lehrer verpflichtet bist, dich über schulrechtliche Dinge
auf dem Laufenden zu halten, solltest du auch wissen, wo an
deiner Schule du hineinschauen kannst. Und was du dann
nachschlagen willst, hat keinen etwas anzugehen.
In solchen Fällen hilft der Personalrat meist schneller weiter als die BASS.
Ich gebe aber zu bedenken, dass Du als OBASler bei der Ausbildungsschule über den Tag der bestandenen Abschlussprüfung hinaus unbefristet über die Bez.-Reg. angestellt bist. Folglich gelten die üblichen Freigabebedingungen, Du stellst den Antrag auf Versetzung und der kann eben von der Schulleitung aus "betrieblichen Gründen" 2-mal abgelehnt werden. Im dritten Jahr muss sie dich ziehen lassen.
Alternative ist, Du kündigst deinen Vertrag - nur denke daran, dein Arbeitgeber ist das Bundesland NRW vertreten durch die zuständige Bezirksregierung. danach bleibt nur der Ersatzschuldienst, eine Anstellung an einer privaten Schule oder ein anderes Bundesland, das deine lehrbefähigung anerkennt.
Es muss ja Gründe seitens der Schule gegeben haben, dass sie deine Stelle für den Seiteneinstieg geöffnet hat. Diese Gründe sind ja nicht dadurch hinfällig, dass Du deine Ausbildung abgeschlossen hast. Du hättest dir ja von vornherein eine andere Ausbildungsschule auswählen können. Drum prüfe, wer sich ewig bindet ....
was habt ihr denn so geschrieben, als ihr die Freigabe
beantragt habt. Meine Schulleiterin möchte, dass das alles
über ihren Tisch geht. Es reicht doch, wenn ich ihr eine Kopie
vom Antrag gebe, oder?
Ich halte es einfach an dieser Schule nicht mehr aus. Das
Bewerbungsverfahren in mein Wunschbundesland war auch nicht
erfolgreich gewesen Sie ist wie ein Monster, ich traue
mich schon gar nicht, den Antrag zu zeigen, da ich dann nur
noch die A***aufgaben erledigen darf.
hört sich alles nicht gut an, aber um dir zu helfen brauchen wir ein paar mehr Informationen.
Wie lange bist du schon an dieser Schule?(in der Regel darf man erst nach drei oder fünf Jahren einen Versetzungsantrag o.ä. stellen)
Willst du dich nur versetzen lassen oder gleich das Bundesland wechseln? (dann gibt es unterschiedliche Verfahren)
Und ganz wichtig: Normalerweise müssen Freigabeerklärung auf dem Dienstweg eingereicht werden. (Zumindest in den Bundesländern, die ich kenne). Und dann reicht es nicht, der SL eine Kopie zu geben, sonder die SL muss das weitergeben und ev. Stellung dazu nehmen. Also darfst du auf keinen Fall reinschreiben, dass du mit der SL nicht auskommst, dann bekommst du die Freigabe nie.
Wenn ich lese, dass du eigentlich in ein anderes BuLa wolltest, könntest du hier die Begründung für die Freigabe liefern... aber wie gesagt, ein paar mehr Infos wären da echt hilfreich.