Danke nochmal für Eure Hilfe, ich finde das mit dem Konjunktiv wirklich nicht ganz einfach. Mein FPL ist ja zum Glück Deutschfachmann, der kann das dann anstreichen, wenn er meint dass es falsch ist (ich wollte mich da nur nicht so blamieren)
So dann mache ich mal weiter, ich muss auch noch was in das Spass-beim-Korrigieren-Forum schreiben!
Nichts gegen ein Ernstnehmen der Sprache und auch nichts gegen ein genaues Korrigieren! Im Gegenteil, ich war auch immer genau.
Aber wie willst du durch die Korrektur einer Abitur-Arbeit, die der Abiturient vermutlich nicht mal mehr sieht (oder ists heutzutage anders?), den zukünftigen Abiturienten empfänglich für die Feinheiten der Sprache machen? HIer geht es doch nur um die Note!
Und ich war immer dafür, dass man genau ist beim Korrigieren; schließlich ist das für die Notengebung wichtig.
Aber gerade deshalb würde ich in so einem strittigen Fall sagen: "Im Zweifelsfall für den Angeklagten Prüfling!"
Ist es eine indirekte Rede (..., so der Autor.), muss der Konjunktiv I her und wenn es keine ist fehlen die Anführungszeichen. Allerdings macht dieses Fehlerchen den Kohl wohl auch nicht mehr fett.