Der städtische Sicherheitsbeauftragte hat bei einer Begehung gesagt, er könne anordnen, dass die Bilder von den Wänden genommen werden müssten. Er wolle aber darüber hinwegsehen, da sie den Fluchtweg nicht verengten. Es dürfe kein Schrank, kein Stuhl oder Tisch aufgestellt werden.
Eine Ausnahme gäbe es, sagte er: An großzügigen Flurstellen, könne man einen Metallschrank aufstellen, wenn dadurch der Fluchtweg nicht gefährtdet würde. Dieser Metallschrank schütze nämlich den brandgefährdeten Inhalt.
P.S.: Ich kenne eine Privatschule, die die Flure als Gruppenarbeitsstätte benutzt. Alle Möbel haben Rollen. Diese werden, wenn es notwendig ist, in die Klassenräume gerollt.