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Forum: "Nachschreibarbeiten"

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@ christelineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2009 09:32:13

Deine Lösung finde ich schockierend. Du unterstellst dem Kind, dass es absichtlich den Test verpasst hat und nicht tatsächlich krank war. Können bei dir Kinder nicht krank werden? Sollen sie sich lieber mit Fieber in die Schule schleppen? Bei dir wird das Kind doppelt und dreifach abgestraft. Gerade für schüchterne und nicht so gute Kinder ist das ein Bloßstellen vor der Klasse. Hoffentlich bleiben meinen Kindern solche Lehrer erspart.

Die Lösung von rfalio, im eigenen Unterricht die ganze Klasse den Test schreiben zu lassen, finde ich gut. Dem Rest der Klasse schadet diese Übung sicher nicht und das kranke Kind hat die gleichen Chancen. Super!


nachschreibenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2009 12:01:36 geändert: 05.02.2009 12:03:38

wenn schüler nicht entschuldigt sind, wird die arbeit / der test ohnehin mit "6" bewertet!

test oder klassenarbeiten [min. 45 min - oft mehrere stunden!]? diese unterscheiedung wird mir jetzt hier verwischt! test nachschreiben ist sicher oft gar nicht möglich!


die variante von rfalio verlangt natürlich wieder mehr zeit!

miro07



Entschuldigungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2009 13:30:25

wenn schüler nicht entschuldigt sind, wird die arbeit / der test ohnehin mit "6" bewertet!

Vorsicht! wir haben auch in den 10.Klassen häufiger Schüler, die bereits 18 sind und sich ihre Entschuldigungen selbst schreiben können.

Dann gibt es die Schüler, die morgens in die Schule gehen und die Eltern zur Arbeit, die Schüler kehren um und gehen nach Haus. Manchmal wirklich krank, aber öfters eben auch ganz gezielt. Wenn die abends nach einer Entschuldigung der Eltern fragen, ("Mir war ja soooo schlecht!") unterschreiben die Eltern immer. Dass da Arbeiten geschrieben werden, wissen sie ja meist nicht.

Auch den Eltern, die morgens wecken wollen, zu erzählen, wie schlecht einem ist, geht immer.

Dann ist da noch das leidige Thema Ärzte. Es ist überhaupt kein Problem für einen älteren Schüler, einfach zur Arztpraxis abzubiegen und zu erklären, dass es hier zwickt und da Durchfall besteht. Dann kommen sie am nächsten Tag mit einer Bescheinigung, dass sie beim Arzt waren.
Kannste machen gaaa nix.

Bei den kleineren Mäusen ist das ja eher selten, dass da Arbeiten abgeklemmt werden. Bei Schülern ab Klasse 8 muss man da ein scharfes Auge drauf haben. Da gibt es die abenteuerlichsten Versuche.

Und: ich lasse mich ungern verar***en.



vera***neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: miro07 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2009 13:39:27

wir weichen vom thema ab, aber im zweifelsfalle ein ärztliches attest. nun, wenn das vorliegt, dann kann er die arbeit eben nachschreiben, womit wir wieder beim thema wären!

miro07


dürfen wir nichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2009 13:47:25

ein ärztliches Attest dürfen wir nur in Ausnahmefällen verlangen, weil das nämlich kostenpflichtig ist.
Laut Gesetz reicht die Entschuldigung der Eltern oder eben des volljährigen Schülers.
Nur, wenn wiederholt Zweifel an den Entschuldigungen der Eltern bestehen, dürfen wir tätig werden.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Eltern Entschuldigungen schreiben, obwohl Mitschüler den Pappenheimer gesehen haben, wie er am ZOB rumhing und rauchte, während er ja eigentlich sterbenskrank im Bett liegen müsste.

Oder wenn eine Freistellung vom Unterricht beantragt war (beliebtes Beispiel: "mein Sohn möchte auf ein Rockkonzert und kommt erst nachts heim, bitte um Freistellung vom Unterricht"), die wir nicht genehmigt haben und Sohnemann trotzdem auf dem Konzert war und am nächsten Tag nicht zur Schule erschienen ist.

Du siehst, der Möglichkeiten uns zu vergackeiern gibt es viele, Sanktionen nur wenige.
Konsequentes Nachschreiben ist deshalb unbedingt nötig.


Nachschreibetermineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2009 14:15:44

finde ich grundsätzlich in Ordnung und notwendig.

Ich würde mir als Lehrer keine Gedanken machen, ob das Kind tatsächlich krank war oder blau gemacht hat. Da wird man nicht mehr froh, wenn man sich darüber den Kopf zerbricht. Wer bei der Arbeit gefehlt hat, muss nachschreiben und für mich würde sich verstehen, dass man alle Möglichkeiten ausschöpft für die Nachschreiber möglichst faire Bedingungen zu schaffen. Kinder an der Tafel eine ganze Klassenarbeit vor Augen aller schreiben zu lassen, gehört für mich nicht zu fairen Bedingungen.


Vielelicht zur Erläuterung meiner Lösung:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2009 14:26:48

Die Realschulordnung (RSO) in Bayern unterscheidet:
1) große Leistungsnachweise ( Schulaufgaben, vorher angesagt), Dauer bis zu 45 Minuten ( Ausnahme Deutsch und Abschlussklassen, da bis zu Prüfungslänge)
2) kleine Leistungsnachweise: Kurzarbeiten (- 30 Minuten, angesagt), Stegreifaufgaben ( - 20 Minuten, nicht angesagt) und übrige ( mündlich, Referate usw.)
Angesagte Arbeiten müssen nachgeschrieben werden ( Ausnahme nur mit Beschluss der Klassenkonferenz).
Damit kann ich jede Arbeit in meinen Fächern innerhalb meiner stunde nachschreiben lassen.
In den Abschlussklassen, wo das nicht so geht, verständige ich mich dann meistens mit dem Sportlehrer ( ein Rekonvaleszent sollte ja nicht unbedingt Sport treiben) und lasse da unter Aufsicht im Rektorat nachschreiben.
rfalio


Attestneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.02.2009 18:53:39

Wir haben bei uns an der Schule die Vereinbarung, dass jeder Kollege im Zweifelsfall bei versäumten Klassenarbeiten oder Tests ein Attest anfordern darf. Vorzugsweise macht man das dann mit den Pappenheimern, die nicht zum ersten Mal "zufällig" am Tag der Arbeit fehlen. Diese bekommen ohne Attest keine Chance auf Nachschreiben.

Bei uns gibt es leider manchmal nur die Möglichkeit, Nachschreiber in einen anderen Raum - den Raum eines erkrankten Kollegen oder einen Medienraum, quasi eine bessere Abstellkammer - zu setzen. Früher hatten wir wenig benutzte Gruppenräume, die waren ideal dafür, wurden aber leider umfunktioniert. Wir können schon ab Klasse 7 zweistündige Arbeiten schreiben, das geht oft eben nicht während einer Schulstunde.


@Hugoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2009 09:59:28

Du musst schon genau lesen: ich habe geschrieben: "mnachmal". Das bedeutet, dass das nur bei solchen S. geschieht, die häufig bei angekündigten Arten fehlen und auch sonst durchaus den Eindruck vermitteln, dass sie den bequemen Weg suchen.


@ christelineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2009 08:24:49

Ich bin nicht der Ansicht, dass dein "manchmal" die Sache besser macht. Es macht es sogar schlimmer. Ab wann gerät der Schüler bei dir unter Verdacht, dass er absichtlich die Arbeit geschwänzt hat? Mit welchem Recht blamierst du den Schüler absichtlich vor der Klasse? Welche objektiven Kriterien hast du entwickelt, die das begründen und rechtfertigen?


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