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Forum: "Nachschreibarbeiten"
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| Entschuldigungen | | von: rhauda
erstellt: 05.02.2009 13:30:25 |
wenn schüler nicht entschuldigt sind, wird die arbeit / der test ohnehin mit "6" bewertet!
Vorsicht! wir haben auch in den 10.Klassen häufiger Schüler, die bereits 18 sind und sich ihre Entschuldigungen selbst schreiben können.
Dann gibt es die Schüler, die morgens in die Schule gehen und die Eltern zur Arbeit, die Schüler kehren um und gehen nach Haus. Manchmal wirklich krank, aber öfters eben auch ganz gezielt. Wenn die abends nach einer Entschuldigung der Eltern fragen, ("Mir war ja soooo schlecht!") unterschreiben die Eltern immer. Dass da Arbeiten geschrieben werden, wissen sie ja meist nicht.
Auch den Eltern, die morgens wecken wollen, zu erzählen, wie schlecht einem ist, geht immer.
Dann ist da noch das leidige Thema Ärzte. Es ist überhaupt kein Problem für einen älteren Schüler, einfach zur Arztpraxis abzubiegen und zu erklären, dass es hier zwickt und da Durchfall besteht. Dann kommen sie am nächsten Tag mit einer Bescheinigung, dass sie beim Arzt waren.
Kannste machen gaaa nix.
Bei den kleineren Mäusen ist das ja eher selten, dass da Arbeiten abgeklemmt werden. Bei Schülern ab Klasse 8 muss man da ein scharfes Auge drauf haben. Da gibt es die abenteuerlichsten Versuche.
Und: ich lasse mich ungern verar***en.
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| dürfen wir nicht | | von: rhauda
erstellt: 05.02.2009 13:47:25 |
ein ärztliches Attest dürfen wir nur in Ausnahmefällen verlangen, weil das nämlich kostenpflichtig ist.
Laut Gesetz reicht die Entschuldigung der Eltern oder eben des volljährigen Schülers.
Nur, wenn wiederholt Zweifel an den Entschuldigungen der Eltern bestehen, dürfen wir tätig werden.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Eltern Entschuldigungen schreiben, obwohl Mitschüler den Pappenheimer gesehen haben, wie er am ZOB rumhing und rauchte, während er ja eigentlich sterbenskrank im Bett liegen müsste.
Oder wenn eine Freistellung vom Unterricht beantragt war (beliebtes Beispiel: "mein Sohn möchte auf ein Rockkonzert und kommt erst nachts heim, bitte um Freistellung vom Unterricht"), die wir nicht genehmigt haben und Sohnemann trotzdem auf dem Konzert war und am nächsten Tag nicht zur Schule erschienen ist.
Du siehst, der Möglichkeiten uns zu vergackeiern gibt es viele, Sanktionen nur wenige.
Konsequentes Nachschreiben ist deshalb unbedingt nötig. |
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