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Forum: "Aufsicht bei Unterrichtsgängen"

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@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2012 17:53:58

Das verunglückte Kind ist doch nach Eintreffen des RTW oder des NAW in medizinischer Versorgung und wird folglich auch betreut. Damit habe ich als lehrer meine Schuldigkeit getan. Das Krankenhaus mus dann notfalls das Kind solange in Obhut nehmen, bis es von den erziehungsberechtigten oder einem Beauftragten abgeholt wird. Wozu geben denn die Eltern Notfallnummern an, wenn sie darüber nicht erreicht werden können?

Wenn das Kind innerhalb der Schule verunfallt, verfahre ich doch auch nicht anders. Notmaßnahmen, abwarten bis die rettung kommt, Kind übergeben und das war's fürs's Erste. Im Anschluss werden die Eltern benachrichtigt. Im worst case müssen die sich dann beim Träger des rettungsdienstes erkundigen, in welche Notaufnahme das Kind verbracht worden ist.

Das Leben ist nun 'mal kein Pony-Hof.


@missneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2012 18:05:05

warum krieg ich eigentlich so oft bei denen Beiträgen eine Gänsehaut??
Mir graut vor dir..


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2012 15:49:20

Sorry,

aber für ein solches Verhalten in Notfällen habe ich kein Verständnis! Deine Einstellung ist für mich in meiner Funktion als Lehrer, als Ausbilder EH und Einsatzsanitäter nicht nachvollziehbar!



Theorie und Praxisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sofawolf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2012 18:14:21

... naja, naja und wenn nun also 2 lehrer mit 20 schülern einen unterrichtsgang machen und dann passiert einem kind was. ja, dann fährt der eine lehrer mit dem kind zum arzt, ok.

aber:

1.) dann muss der andere ja auch alleine auf 19 schüler aufpassen, oder?

2.) und was macht der dann, wenn einem von diesen 19 schülern was passiert?

man kann sich nicht für alle fälle wappnen. man kann nur versuchen, das sinnvoll-machbare zu tun. wie gesagt, ich bin auch für 2 begleitpersonen, zumindest ab einer bestimmten schülerzahl, z.b. ab 10 oder so ...


rein menschlich gesehenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2012 20:39:08

würde ich es niemals übers Herz bringen einen meiner SuS alleine im Rettungswagen zu lassen. Meine Kollegen und ich fahren alle selbstverständlich mit und wir bleiben im KH bis ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter o.ä. dort eintrifft. Alleine die Vorstellung ein/e SoS könnte ängstlich und unsicher allein auf sich gestellt in so einer Situation sein, finde ich gruselig.


ach wie herzigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2012 11:39:54 geändert: 21.11.2012 11:49:37

... und wenn sich der Schüler im Sportunterricht oder auf dem Schulgelände während der Pausen erheblich verletzt, dann fährt bei euch also jedesmal ein Lehrer mit ins Krankenhaus?

Ihr müsst ganz einfach zu viele personelle Resourcen haben.

Das Prozedere ist eigentlich klar; ich bin für die erstversorgung und betreuung des verletzten schülers zuständig bis das Fachpersonal eintrifft. Über den Vor-/Unfall habe ich unverzüglich meine Schulleitung zu informieren, die die eltern benachrichtigen muss.

Ich bin aber, sofern die SL nichts anderes anweist, nicht verpflichtet bei dem Einzelnen zu bleiben, da ich ja die Schülergruppe beaufsichtigen und betreuuen muss. Stelle ich mir auch nich gerade prickelnd für den bei der Gruppe verbleibenden Kollegen vor, der ja dann alleine die Gruppe, die vollkommen durch den Wind ist nach so einem Vorfall, zurück zur Schule begleiten muss.

Mich interessiert berhaupt nicht, ob mein Handeln menschlich in Ordnung ist. Es reicht mir, wenn es rechtlich, disziplinarisch nicht zu beanstanden ist.


@missneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2012 14:35:17 geändert: 21.11.2012 14:37:07

ganz genau, bei uns ist noch nie ein Kind alleine im Krankenwagen gefahren, ein Lehrer fährt mit und die Klasse in der der L. unterrichten müsste, wird aufgeteilt. Absolut problemlos und schon immer so gehandhabt. Und wir bleiben so lange im KH, bis ein Erziehungsberechtigter kommt.
Und ich verstehe nicht, wo da das Problem ist. Und wir sind keine Grundschule, sondern eine SEK I
Und Menschen, die (generell) nur rechtlich aber nicht menschlich handeln sind mir suspekt

Aber wir driften vom eigentlichen Thema ab....


Driftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2012 15:16:31

Nein, wir driften nicht ab. Der Ausgang des Threads ist die Rechtslage.

Unterrichtsgänge mit einer Lehrkraft als Begleitung sind rechtens. Die konsequenz ist, dass im worst case diese Aufsicht bei der Gruppe bleibt. Für den verunglückten aus der Gruppe sind dann andere zuständig.

Während eines Unterrichtsganges kann die "Restgruppe" nicht geteilt werden.

Für mich gilt, lieber herzlos als Job los


Meiner Meinung nachneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2012 16:50:54

kann man den Satz
"Unterrichtsgänge mit einer Lehrkraft als Begleitung sind rechtens. Die konsequenz ist, dass im worst case diese Aufsicht bei der Gruppe bleibt. Für den verunglückten aus der Gruppe sind dann andere zuständig"
so nicht stehen lassen!
Ich kann aufgrund einer soll Bestimmung wie in RLP nicht darauf schließen, dass die Begleitung durch eine Aufsicht grundsätzlich rechtlich abgesichert sei! Sorry, dass ist reine Augenwischerei. Ich muss in jedem!!!! Einzelfall entscheiden, ob eine Aufsicht genügt oder nicht.
Die GUV kann da nämlich ganz schön penetrant sein!
Wenn ich aber zwei Aufsichten habe, bin ich rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite!


@ silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sofawolf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2012 19:13:50 geändert: 21.11.2012 19:17:30

hallo silberfleck,

Sie schrieben: "In RLP heißt es, dass in der Regel bis Klasse 10 zwei aufsichtsführende Personen die Gruppe begleiten."

Das heißt aber, dass u.U. eine reicht! Nun ist die Frage, welche Umstände das sind? Darf man das so einfach selbst entscheiden??? Das kann doch eigentlich nicht nicht geregelt sein, wenn es in einem Erlass oder Schulgesetz so eine Aussage gibt.

Wie lautet denn die Aussage genau? Das wäre mal interessant! Vielleicht erinnern Sie sich ja auch falsch? Immerhin gibt es hier einen Widerspruch zu den Aussagen von Günther Hoegg in seinem Buch "Schulrecht" (kann natürlich auch sein, dass sich da inzwischen etwas geändert hat).


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