|
Forum: "Schülerbeurlaubung vor den Sommerferien"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Machtlos | | von: janne60
erstellt: 07.07.2009 16:03:23 |
so sehe ich unsere Position in dieser Sache. Die ganze Nummer mit Bußgeldern usw. ist doch für die Eltern eine Lachpille. Zumindest für die, die sowieso wegfahren, ohne sich um die Schulpflicht ihrer Kinder zu kümmern.
Auf solche Machtspielchen mag ich mich auch gar nicht einlassen, immer wenn wir eine Karte spielen, haben die noch einen höheren Trumpf (bis hin zur "Erkrankung" der Kinder). Zu mir kam auch mal ein Vater, der seinen Sohn für 1 Tag beurlauben wollte. Ich sagte halb im Spaß : "Was, wenn ich das nicht genehmige?" Darauf er: "Dann wird er krank"
Aktuell habe ich ein Kind, das 2 Tage vor den Ferien und eins, das 4 Tage nach den Ferien urlaubsbedingt fehlt. Allerdings kamen die Eltern jeweils auf Knien gerutscht (weiß gar nicht, warum, gebucht war eh schon) und man versprach mir hochheilig, dass SELBSTVERSTÄNDLICH der versäumte Stoff nachgearbeitet wird (das ist das Einzige, auf dem wir meiner Meinung nach wirklich bestehen können.) |
| keine Machtfrage | | von: missmarpel93
erstellt: 07.07.2009 16:42:57 |
Was stört ist die ganze Krückerei. Es ist das Recht der Eltern eine Beurlaubung zu beantragen. In NRW müssen sich die Eltern wegen einer Beurlaubung vor den Ferien an die Schulleitung wenden. Wenn die Eltern angeben, dass der Haushalt aufgelöst ist, was bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten nicht anwesend sein können, dann muss im Sinne des Kindeswohles die Beurlaubung ausgesprochen werden.
Das alles ist ein Streit um des Kaisers Bart. Normalerweise werden zu Beginn der letzten Woche die Bücher eingesammelt, der nterricht bei den meisten beschränkt sich auf Belustigung und Abwarten bis zur Zeugnisausgabe. Wenn also von 30 SuS 2 nach Absprache vorzeitig beurlaubt werden undfehlen, so what.
Wenn jedes Jahr ein Beurlaubungsantrag kommt, dann muss man an die Schulpflicht erinnern. Sollten die Kinder krank gemeldet werden, kann eine Attestpflicht verhängt werden. Will ich kein Gefälligkeitsattest, beantrage ich ein amtsärztliches Attest, genauso wie bei den Oberstufenschülern mit zu hohen Fehlzeiten.
Alsi nicht aufregen sondern auf der Klaviatur der Bürokratie spielen und nach und nach die Daumenschrauben langsam aber sicher anziehen. |
| Ist es nicht eine ziemliche Anmaßung | | von: polar028
erstellt: 13.07.2009 21:03:59 |
wenn man als Lehrkraft anfängt Atteste von Ärzten anzuzweifeln?
Ich sage es mal bewusst provokativ :
Kein Wunder, dass es dann wieder heisst : typisch Lehrer wissen alles besser.
Wenn genau bei den Lehrern, die anfangen Atteste anzuzweifeln plötzlich Nachfragen wegen der Benotung kommen, dann ist das Geschrei ob der Einmischung in die pädagogische Freiheit groß..... .
Sicher ist es nicht Ok, dass die Praxis mancher Eltern mehr und mehr einreisst, aber andererseits, in der letzten Woche herschen heäufig die lustigen Filmfestspiele, die
PC-Räume sind dauerbelegt, Bücherabgabe, Vorbereitungen auf Abschlussfeiern, Umziehaktionen der Klassen in andere Räume, und ob da nun die Anwesenheit aller wirklich bis zum Schgulls durchexerziert werden mussss, naja, ich hege da meine Zweifel
|
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|