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Forum: "Frage zu einem bevorstehenden Elterngespräch"

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nee, schlimmerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.04.2010 22:36:26

Du bist de facto und de jure alles drei in einem. Du musst die beweise für die Schummelei sichern (Polizei), den Schüler festnageln respektive mit den Vorwürfen konfrontieren (Staatsanwaltschaft) und Du must am Ende die sache mit einem (salomonischen) Urteil auch zu einem Ende bringen (Richter).

Du kannst aber auch die "drei Affen" angesichts eines Täuschungsversuches geben. Wie auch immer, auf jeden Fall drei in eins


Bloß nicht!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.04.2010 23:33:39

Ich bin gegen überzogene Reaktionen. Nicht übersehen à la "drei Affen", aber auch nicht übertrieben sanktionieren.

Ich erinnere mich an eine Begebenheit in meiner Schulzeit. In einer Lateinarbeit hatte eine Mitschülerin die richtige Übersetzungshilfe dabei (es ging um den Bellum Gallicum), benutzte sie und reichte sie an einige Freundinnen weiter. Als sie nach der Arbeit draußen standen, fragte eine davon die anderen, ob sie bemerkt hätten, dass der Lehrer einen Absatz weggelassen hatte. Hatten sie natürlich nicht. Und wie reagierte der Lehrer, als sie wieder in den Raum gingen und kleinlaut beichteten? Er brach in ein dermaßen lautes, schadenfrohes Gelächter aus, dass ich es noch heute im Ohr habe. Keiner hat mehr versucht, bei ihm zu schummeln.


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