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Forum: "Ref abbrechen NRW wegen Psyche"
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| Das | | von: klexel
erstellt: 17.11.2013 23:44:13 geändert: 17.11.2013 23:46:36 |
ist sicher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und von daher schwierig zu sagen.
Im Schulamt, bei der Bezirksregierung, im Kultusministerium, wie auch immer das bei euch heißt und welches bei dir die nächste oder übernächste Ebene ist.
Vielleicht hier, in einer der Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur?
http://www.sba.smk.sachsen.de/
Fang an einer Stelle an nachzufragen, und wenns falsch ist, wird man dir den richtigen Weg weisen, denke ich.
Ich wünsche dir viel Kraft und vor allem die richtige Entscheidung!
LG
klexel
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| Fakten | | von: bakunix
erstellt: 18.11.2013 15:08:37 geändert: 18.11.2013 15:14:01 |
Um eine bessere Einschätzung vornehmen zu können, hier noch ein paar Fakten aus der sächsischen Ref-Ausbildung:
Während des ersten Ausbildungsabschnitts (01.08.des ersten Jahres bis 31.07. des Folgejahres) hat der Lehramtsanwärter/Studienreferendar wöchentlich zwölf Unterrichtsstunden zu besuchen und dabei zunehmend bis zu zehn Stunden begleiteten Unterricht durchzuführen. Er wird dabei von einem Mentor regelmäßig unterstützt sowie in die inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben eines Klassenlehrers eingeführt.
Einen Monat vor Ende des ersten Ausbildungsabschnittes entscheidet der Schulleiter, ob dem Lehramtsanwärter/Studienreferendar selbstständiger Unterricht übertragen werden kann.
Während des zweiten Ausbildungsabschnitts (01.08. des zweiten Jahres bis 31.07. des Folgejahres) hat der Lehramtsanwärter / Studienreferendar in seinen Unterrichtsfächern oder beruflichen Fachrichtungen wöchentlich mindestens drei Unterrichtsstunden zu besuchen und zehn bis zwölf Unterrichtsstunden selbstständig zu unterrichten.
Der Lehramtsanwärter/Studienreferendar wird während seines Vorbereitungsdienstes durch den Schulleiter der Ausbildungsschule regelmäßig in Angelegenheiten der Schulorganisation ausgebildet.
Zwölf Stunden die Woche plus ein Seminartag. Diese gilt es zu bewältigen. Das sollte man sich vor Augen führen. Wenn ich dann lese: "Nach der Schule hetze ich zurück, da Kinder wieder abgeholt werden müssen...", kann ich das nicht nachvollziehen, da die Kitas, im Osten sowieso, ganztägig geöffnet haben. Aber jetzt wird erstmal ans Krankmelden gedacht. Ich denke an die Mentorin, die sich für zwei Jahre verpflichtet sicher nicht das große Los gezogen hat. Kein Mentor will, dass sein Schützling durchfällt. Aber irgendwo sind Grenzen zu setzen. Da kann man sich schon mal aufregen als Mentorin. Trauen wir uns überhaupt noch, Anforderungen zu stellen? |
| Netzwerk | | von: palim
erstellt: 18.11.2013 16:29:46 |
Die Informationen sind doch relativ gering, die wir haben.
Ich traue mir nicht zu, wirklich beurteilen zu können, aus welchen Gründen die Überforderung eintritt.
Die Hinweise, in denen stand, dass du ändern solltest, was du ändern kannst, fand ich hilfreich.
Teilzeit-Ausbildung wird gearde in den ersten Bundesländern angedacht.
Offenbar bist du in Sachsen im Ref. und hast die Möglichkeit, beide Kinder in einer Kindertagesstätte unterzubringen.
Das allein wäre hier schon schwierig.
Ansonsten ist die Frage nach einer Tagesmutter oder vielleicht danach, ob das eine Kind morgens zu einer FreundIn gehen könnte, um von dort dann in den KiGa (oder zu Schule) zu kommen.
Dass die Ausbildung nicht mit 12 U-Stunden + 1 Seminartag abgegolten ist, ist doch wohl allen klar.
Ich weiß, dass es damals auch an unserer Schule Äußerungen gabe wie: "Was stellt die sich so an, WIR mussten damals viel mehr Stunden geben..."
Ja, mag sein. Aber heutzutage hängen eine Menge zusätzliche Aufgaben am Referendariat, ähnlich wie bei Lehrkräften findet man immer neue Aufgaben, die man in die Ausbildungsordnung schreiben kann. Der zeitliche Rahmen ist eng, mit Kindern sicher noch enger.
Man braucht ein gutes Netzwerk, damit alles klappt.
Palim |
| Ref abbrechen wegen Weiterbildung in NRW | | von: elenka3019
erstellt: 20.10.2016 16:31:56 |
Hallo ihr Lieben, ich habe viel über abbrechen des Refs wegen Krankheit und Schwangerschaft gelesen, aber ich habe nichts über abbrechen wegen Weiterbildung gefunden. Könnte mir vielleicht jemand weiterhelfen und sage was unter Weiterbildung gemeint ist? In einem der Fächer, die ich unterrichte fühle ich mich nicht so sicher. Könnte ich das Ref unterbbrechen, indem ich mich in diesem Fach weiterbilde? Oder ist unter Weiterbildung was ganz anderes zu verstehen? Ich wäre froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Jeman, der darüber etwas weiß oder schon selbst Erfahrung hat. Ich danke euch im Voraus! LG |
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