Am besten ist es das Handy gar nicht einzuziehen, dann hat man auch nicht den Hussel mit der Rückgabe.
Dennoch ist es selbstverständlich, dass ich demjenigen das Handy wiedergeben kann dem ich es auch weggenommen habe.
Wenn ich auf eine vorausgefüllte Quittung warte, verbleibt das Handy länder als zulässig (bis zum nächsten Tag) in der Schule. Dass nur die Eltern das Handy in empfang nehmen können wage ich zu bezweifel. Wir wissen nicht ob das Handy das Eigentum der Eltern ist. Wir gehen lediglich davon aus, dass beim Vertzragsabschluss die Eltern unterschrieben haben. Das bedeutet nicht, dass das Handy nicht dem Schüler gehört.Viele Dinge gehötren den Eltern und werden dennoch an die Schüler wieder Ausgegeben. Sei es das Lineal mit dem gestört wird, das Heft, das Buch ein Fahrrad...
Im übrigen sollte man sich mal fragen, ob es nicht anmaßend ist die Eltern in die Schule zu beordern um ein Telefon abzuholen. Die meißten Menschen sind berufstätig und daher nicht in der Lage ohne weiteres den Launen der Lehrer folge zu leisten. Was wäre wenn die Eltern erwarten würden, dass der Lehrer den eingezogenen Gegenstand zu ihnen nach Hause bringen soll.
Das Vergehen und die "Sühne" müssen im rechten Verhältnis bleiben. Wenn ich schon hier und da lese: die Eltern müssen..." Die Schule hat der Eltern gar nicht zu sagen was sie zu tun und zu lassen haben.
Die Rechtsanwältin Julia Schmidt erwähnt sogenannte Erziehungsmaßnahmen. Da möchte ich nur daran erinnern, dass die Schule und kein Lehrer einen Erziehungsauftrag hat.
Dies ist aussshlißlich hoheitlich verbrieftes Recht der Eltern. Ich weiß sehr wohl, dass in den meisten Schulgesetzen etwas anderes steht, aber nur weil es dort steht muss es nicht richtig sein. Schule ist auch keine Erziehungsanstalt.