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Forum: ""Das ist nicht machbar" – "Doch!" - Mutter vs. Schulleiter"
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| Na gut, | | von: petty1412
erstellt: 11.09.2012 17:54:32 |
dies ist mein letzter Beitrag zu diesem Forum, wenn du schon mit Einzelbeispielen kommst:
Baden-Württemberg
Verfassung vom 11. Januar 1953,
zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Mai 2000
Artikel 11
Recht auf Erziehung und Ausbildung
(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.
(2) Das öffentliche Schulwesen ist nach diesem Grundsatz zu gestalten.
(3) Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände haben die erforderlichen Mittel, insbesondere auch Erziehungsbeihilfen, bereitzustellen.
(4) Das Nähere regelt ein Gesetz.
Artikel 12
Erziehungsziel, Träger der Erziehung
(1) Die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.
(2) Verantwortliche Träger der Erziehung sind in ihren Bereichen die Eltern, der Staat, die Religionsgemeinschaften, die Gemeinden und die in ihren Bünden gegliederte Jugend. |
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