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Forum: "Zeugnisbeurteilung ... Formulierungstipps gesucht:"
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| So aus der Ferne ... | | von: dafyline
erstellt: 06.01.2013 23:10:11 |
und mit leichtem Kopfschütteln:
Warum wird dem - offensichtlich nach Hilfe (= Zuwendung) brüllenden - Kind von vornherein ein positiver Neuanfang in einer anderen Schule erschwert, bzw. sogar unmöglich gemacht?
Der Bub genießt offensichtlich die Zuwendung, die er erhält, weil er von einem anderen "begleitet" wird/werden soll/muss.
Er hat wohl Verlustangst (durchaus verständlich) und kompensiert durch nicht unbedingt gewolltes Verhalten.
Nein, ich finde das Verhalten nicht in Ordnung und doch:
Bei uns dürfen derartige Dinge in der Volksschule (Grundschule) gar nicht in einem Zeugnis aufscheinen:
"Verbale Beschreibung
Die verbale Beschreibung soll in einer für die Schüler/innen ermutigenden und motivierenden Form erfolgen, aber klar und unmissverständlich sein. Standardformulierungen sind zu vermeiden. Wird die verbale Beschreibung für das Jahreszeugnis gewählt, ist bei jenen Kindern, die die Lehrplanziele erreichen, folgender Zusatz anzubringen:..."
Zitat aus einem Erlass des Landesschulrates für OÖ
oder aus der Steiermark:
"Verbale Beurteilung:
Lernfortschritte werden beschrieben, wobei der Vergleich mit anderen Kindern vermieden wird, meist als persönlicher kindgerechter Brief gestaltet. Die verbale Beurteilung soll ermutigend verfasst sein, Entwicklungspotenzial soll erkennbar sein.
Stärken können hervorgehoben werden. Die erreichten Ziele werden schriftlich festgehalten und im Zeugnis bzw. in der Schulnachricht dokumentiert."
Leben unsere Kinder in Österreich auf der Insel der Seeligen?
dafyline
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| @missmarpel93 | | von: dafyline
erstellt: 07.01.2013 10:23:05 geändert: 07.01.2013 10:23:44 |
So du meinen Beitrag genau gelesen hast, bin ich durchaus nicht mit dem Verhalten des Buben einverstanden.
Und sind unsere Schulpolitiker (denen ich nicht immer zustimmen kann) sooo weltfremd, dass sie eine "Stigmatisierung" - wie du das nennst, ablehnen?
Immerhin: Ansonsten übernehmen sie ja alles aus dem Aasland, weil "die" doch viel mehr Erfahrung haben, diesmal hat wohl der gesunde Hausverstand die Oberhand behalten.
Ich bleib dabei: Jeder darf eine neue Chance in der neuen Schule haben, nein, er muss sie haben, denn sonst produzieren wir von vornherein "schlechte Menschen" und das kann doch nicht im Sinn des Erfinders sein, oder?
Dabei werden doch in D bei euch Punkte in Flensburg getilgt, nach etlichen Jahren verschwinden Straftaten aus dem Strafauszugsregister (zumindest in Ö) - aber Kinder darf man vorverurteilen im Zeugnis. Und das, ohne, dass diese "netten Eintragungen" jemals verschwinden können, also ewig bestehen bleiben und bei jedem Vorweisen der Zeugnisse wieder hervorgekramt werden!
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| @missmarpel | | von: janne60
erstellt: 07.01.2013 17:48:57 |
Bei rechtzeitigem und vollständigem Vorliegen aller Informationen könnte den betroffenenen sus wesentlich zielgerichteter geholfen werden.
Ich gebe dir uneingeschränkt recht. Leider wird gerade an den Schnittstellen die Kooperation so sehr eingeschränkt. Als wir vor langer Zeit versuchten, zwischen dem abgebenden Kindergarten und unserer GS mehr Informationsaustausch über die Kinder zu erreichen, wurde sofort mit der Datenschutzkeule dazwischen gehauen. Wir sollten uns gefälligst selbst ein Bild machen. Dass dann bei manchen Kindern ein bis zwei Jahre vergeudet werden, bis sie auf irgendwelchen Förderbedarf getestet sind oder gar in eine Fördermaßnahme kommen, interessiert doch hier keinen
Dasselbe passiert an der Nahtstelle GS und weiterführende Schule. Es soll Bundesländer geben, da dürfen die Entwicklungsberichte gar nicht an die neue Schule mitgegeben werden, sie sind nur für die Eltern gedacht. Ich selbst habe bei meinen eigenen Kindern erlebt, dass wir beim Elternabend Kl.5 die Lehrer fragten, ob sie nicht die GS-Berichte gelesen hätten (Anlass weiß ich nicht mehr, ist auch egal). Antwort: Das dürfen wir nicht, Chef hats verboten. Glaub nur mal, dass MIR als GS-Lehrerin, die sich kurz vorher mit 25 solcher Berichte rumgeschlagen hatte, fast das K..... kam vor Wut |
| @caldeiro | | von: missmarpel93
erstellt: 07.01.2013 18:08:18 |
Ich kann nur auf Informationen zurückgreifen, die ich offiziell erhalten habe oder auf Beobachtungen, die ich selber gemacht habe. Alles andere fällt unter Hörensagen und ist im zweifelsfall keinen Deut wert.
Hier werden zwei sachen verwechselt. Disziplinarmaßnahmen, die die GS verhängt hat, sind für die weiterführende Schule nicht von Bedeutung. Die sünden der Vergangenheit sind getilgt.
Nur hätte ich gerne Informationen darüber, ob ein AO-SF-Verfahren in der GS bereits eingeleitet worden war, aber nicht abgeschlossen worden ist, da der Schüler wechselt. das gleiche gilt für "Auffälligkeiten im Arbeits- und/oder Sozialverhalten", wenn diese Auswirkungen auf die beschulung des Schülers an der aufnehmenden Schule haben.
IN NRW haben die Eltern das ausschließliche recht, diese Informationen zu erhalten. Ob sie diese Infos weitergeben, bleibt ihnen überlassen. Beim ersten Elterngespräch ist dann die Standardantwort: "Aber das hatten wir doch schon alles an der GS:"
Meistens bekommt man die fehlenden Informationen dann über das "Getratsche von Müttern von ehemaligen Mitschülern" gesteckt. Gaaaaanz toll |
| Ich weiß schon,... | | von: dafyline
erstellt: 07.01.2013 19:49:16 geändert: 07.01.2013 20:00:00 |
als Nichtbetroffene kann man leicht reden.
Und doch interessiert mich - nicht nur hier, sondern immer - was haben die Betroffenen davon?
- Der Bub:
hat sicher nichts davon - vor allem nichts Positives oder liege ich da falsch?
- Die aufnehmende Schule?
"Na toll, da bekommen wir einen angehenden Verbrecher, also Achtung! Ich mag den nicht in meiner Klasse! Ich weigere mich, den zu unterrichten, denn er könnte ja......."
- Die abgebende Schule?
"Super, jetzt bekommt er endlich seine gerechte Strafe?"
- Die Eltern, die sich um das Kind bemühen?
"Wenn´s sogar im Zeugnis steht, sind wir wirklich am Ende mit unserem Latein."
Die Behörde?
Welche denn, die doch schon im Vorfeld logischerweise involviert wurde?
Diese Fragen sind für mich schon relevant.
Wenn schon solche Aussagen über einen Schüler schriftlich getätigt werden und sie ihn sein Leben lang begleiten, dann sollte das doch vorher mit ihm - längerer Zeit vor dem Zeugnis - in Anwesenheit von Eltern, Schulleitung, Lehrer und Psychologen besprochen werden, damit er eine Chance hat, dieser lebenslänglichen Eintragung doch noch entgegenwirken zu können.
Ich weiß, jetzt kommt "Der will doch gar nicht..." - hat er das so erklärt? Ja dann, dann her mit aller Härte, die man einem Strafunmündigen gegenüber hat!
Noch einmal: Das Verhalten des Kindes finde ich nicht in Ordnung, das Vorgehen allerdings auch nicht.
Wobei ich die betreffende Kollegin Cath1absolut nicht angreifen möchte, es geht mir um das doch sehr betroffen machende "Gesetz"
Hätte ein Eintrag im Zeugnis mancher Politiker dieses Wortlautes "Bedient sich bei der Erstellung von Arbeiten des Internets ohne Quellenangabe/gibt es als eigene Leistug aus" etwas geändert? |
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