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Forum: "Note "nicht feststellbar""
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| Schulverweigerung, schuldistanziertes Verhalten | | von: bakunix
erstellt: 19.01.2013 17:36:51 |
Die Diskussion, scheint mir, dreht sich im Kreis, weil zwei Dinge vermischt werden: Leistungsmessung und Schulverweigerung. Es ist schlicht nicht möglich, Schulverweigerung, also eine Ordnungswidrigkeit, mit einer Leistungsbeurteilung sanktionieren zu wollen. Einfach, weil damit nicht die Leistung gemessen wird. Deshalb wird sich in den Schulgesetzen auch dieser Zusammenhang nicht herstellen lassen. Deshalb kursieren die merkwürdigsten Verrenkungen in der Lehrerschaft. Ein Blick in ein anderes Ministerium, nämlich in ein Innenministerium, macht die Problematik deutlich, in der sich diejenigen befinden, die Schulverweigerung mit der Note „ungenügend“ sanktionieren wollen. Hier ein Hinweis des Ministeriums des Inneren aus RLP:
Schulverweigerung
Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.
Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei Schülerinnen und Schülern nach dem vollendeten 14. Lebensjahr mit Geldbuße, ersatzweise einer gemeinnützige Arbeitsauflage, geahndet werden kann.
Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.
Das Vorgehen gegen Schulverweigerung ist Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde, den Jugendämtern und u. U. auch den Familiengerichten.
Anders als der Begriff „Schulverweigerung“ orientiert sich der Begriff der „schuldistanzierten Verhaltensweisen“ an beobachtbaren Merkmalen:
•An den „Verhaltenweisen“, die bei den Jugendlichen beobachtet werden können. Dabei handelt es sich um Rückzug, Stören, Schulschwänzen und Ausstieg. Die Übergänge zwischen den Kategorien sind fließend, Mischformen sind in der empirischen Realität zu erwarten.
•Am „Ort“ des Verhaltens, der auf einem Kontinuum zwischen inner- und außerschulisch abgebildet ist. Während die „Rückzug“ und „Stören“ eher dem innerschulischen Bereich zugeordnet werden können, verweisen die „Schulschwänzen“ und „Ausstieg“ eher auf außerschulische Orte.
Schuldistanziertem Verhalten zu begegnen ist eine pädagogische Aufgabe, die ein hohes Maß an Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe verlangt.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner für ratsuchende Eltern ist die jeweilige Schule des Kindes.
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| Die Note Sechs ist nicht das Mittel der Wahl | | von: bakunix
erstellt: 20.01.2013 09:11:07 |
Ich bin schon erstaunt, dass hier teilweise keine Bereitschaft gezeigt wird, hinter die Problematik der Schulabsenz zu blicken. Stattdessen guckt man auf §, die einem erlauben, dem Schüler eine Sechs reinzubrummen, die nach allen Erkenntnissen aus den pädagogischen und sozialen Forschungsfeldern nur eines ist: kontraproduktiv.
Hier nochmals ein Hinweis auf eine zusammenfassende Darstellung der Problematik:
http://www.erzieherin.de/schulverweigerung-bzw-schuldistanz-in-der-grundschule.php
Daraus ein kleiner Auszug:
Als ein weiterer auslösender Grund für schuldistanziertes Verhalten wurden Probleme mit MitschülerInnen und/oder ein schlechtes Lehrer/in-Schüler/in Verhältnis benannt. Um Ausgrenzung zu vermeiden und ein lernförderliches Klima herzustellen, sollten Hänseleien, Mobbing, Gewalt etc. vermieden werden. Damit das Selbstwertgefühl der SchülerInnen gestärkt wird und sie Strategien zum Problemlösen erlernen, sind spezielle Übungen und Trainings wie soziales Lernen in der Schule als sinnvoll zu betrachten (vgl. Mutzeck 2007: 19f.).
Für die Vermittlung von Bildungsinhalten ist u.a. ein positives Verhältnis zwischen Lehrkraft und SchülerIn Voraussetzung, denn eine positive Beziehung schafft Vertrauen, Sicherheit, Stabilität und Geborgenheit. Es ist wichtig, dass eine verlässliche und wertschätzende Beziehung untereinander besteht. Eine vertrauensvolle Beziehung kann aufgebaut werden, wenn der/die Lehrer/in seinen/seine Schüler/in ausreichend motiviert, positive Rückmeldungen gibt, aufgeschlossen ist, regelmäßig Gespräche anbietet und hinsichtlich Verlässlichkeit und Pünktlichkeit modellhaft wirkt (vgl. ebd.). Auch hier können SozialarbeiterInnen und ErzieherInnen unterstützend wirken, indem sie die Nöte der SchülerInnen möglicherweise als Erste erfahren und, gemeinsam mit den Kindern, Gespräche mit den Lehrkräften führen.
Bei bereits auftretender Schuldistanz ist es wichtig, dass die Lehrkraft auch zu dem/der Schüler/in steht und sich für ihn/sie einsetzt (vgl. Ricking 2003: 23). Besteht eine tragfähige Beziehung, so werden Beratungs-, Unterstützungs- und Interventionsangebote eher angenommen. Ziel ist eine offene und vertrauensvolle Kommunikation. Es sollte auf die Bedürfnisse, Probleme und Lebenssituation des/der Schülers/Schülerin eingegangen und gemeinsam eine Lernatmosphäre entwickelt werden, welche sein/ihr Interesse weckt (vgl. Mutzeck 2007: 19).
Es ist auch wichtig, dass die LehrerInnen seitens der Schule motiviert werden, Ver-antwortung zu übernehmen und sich für die Belange ihrer SchülerInnen zuständig zu fühlen, statt sie nur an die Eltern abzugeben. Denn Schuldistanz wird oftmals auf familiäre Probleme geschoben (vgl. Thimm 2000: 527).
LehrerInnen sollten auch dafür sorgen, Schulstress abzubauen, angemessene Anforderungen zu schaffen (unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsstände) so-wie Erfolge zu steigern. Das bedeutet auch, die Angst vor Leistungs- oder Prüfungssituationen so gering wie möglich zu halten. SchülerInnen mit schlechteren Leistungen dürfen sich nicht nutzlos und als Versager fühlen (vgl. ebd. 528). Auch hier können die anderen pädagogischen Fachkräfte im Hort oder in der Schulstation helfen. |
| schnell und unbürokratisch ... | | von: missmarpel93
erstellt: 20.01.2013 09:44:20 |
eine Floskel von Politikern und auch KollegInnen, die bei mir heftigsten Würgreiz hervorruft (wo gibt's das Kotzsmiley?)
Ob jemand Gründe für sein unentschuldigtes fernbleiben hat oder nicht, ist für die leistungsmessung und Beurteilung erst einmal zweitrangig.
Leistung nicht erbracht heißt ungenügend. Mehrere nicht erbrachte Leistungen müssen sich dann auch in der Notengebung auf dem Zeugnis widerspiegeln.
Kann jemand am Sportunterricht aus objektiven Gründen nicht teilnehmen, dann muss er dieses mit einem Attest belegen. Auf Grund des Attestes entfällt die Verpflichtung zur Benotung für einen zeitabschnitt oder auch das gesamte Schulhalbjahr.
Wird kein Attest vorgelegt, handelt es sich bei den versäumten oder nicht teilgenommenen Stunden um Schulversäumnisse, das gilt auch für SuS, die z.B. kein Schwimmzeug mitbringen und deshalb nicht am Unterricht teilnehmen können.
Tritt ein Schüler einen Nachprüfungstermin unentschuldigt nicht an, dann ist die leistung ungenügend, es gibt keinen weiteren Termin.
An einer Schule, die ich gut kenne, gilt die regelung:
Werden mehr als 20% der gegebenen Kursstunden unentschuldigt abgehängt, dann wird der Kurs nicht angerechnet. Dieses Vorgehen wird von der Dezernentin mitgetragen. Für die unentschuldigt gefehlten Stunden ist als benotung für die sonstige Mitarbeit eine sechs einzutragen.
Dies ist der rechtsrahmen, der schließt aber nicht aus, dass den betroffenen SuS nicht Hilfsangebote gemacht werden können. Nur das Zeugnis ist hierfür kein geeignetes Instrument für pädagogisches Handeln. zeugnisse sind Verwaltungsakte und müssen als solche auch justiziabel sein - also gerichtlich überprüfbar. |
| @supermom4 @nuverzagte | | von: hesse
erstellt: 20.01.2013 16:03:02 |
"Ich finde, jeder Schüler hat es verdient, gereicht behandelt zu werden und jeder Schüler soll hinterher sagen können: wir haben gelernt zu arbeiten und durchzuhalten. Es geht mir nicht darum Noten als Waffe einzusetzen, aber das ist doch das was auch oft zieht, oder?"
Richtig: JEDER Schüler hat es verdient gerecht behandelt zu werden! Ist es in Deinen Augen den Schülern gegenüber gerecht, die sich bemühen, auch wenn sie an dem Fach keinen Spaß haben oder einfach schlecht sind, daß ein anderer, der schwänzt, damit durchkommt?
Was leben wir Ihnen denn damit vor?!
Verhalten hat Konsequenzen! Das müssen Schüler lernen. Denn sie sollen ja zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten werden.
Und dazu gehört auch, daß man nicht tun und lassen kann was man will!
Denn beklagen wir nicht alle diese Mentalität, daß jeder nur noch schaut, wie er am besten durchkommt, ohne Rücksicht auf Verluste?!
@unverzagte
Ich finde Deine Haltung geht am Kern der Sache vorbei!
Es ist doch völlig egal, wie wichtig oder unwichtig ein Fach in meinen Augen ist:
Wenn ein Schüler schwänzt, hat er auch die Konsequenzen zu tragen! So einfach ist das! Und das hat nichts mit Strafen oder sonstwas zu tun.
Ich kann ja auch nicht einfach Zuhause bleiben, weil ich die eine Klasse einfach blöd finde, da die ja eh nix lernen.
Wir erziehen Schüler zu verantwortungsvollem Handeln!
Und ich wiederhole mich: Die anderen Schüler erwarten das auch von uns - zu Recht!
Denn was vermitteln wir denn sonst für eine Haltung?
Es ist doch schon schlimm genug, wenn das Elternhaus hier seiner Verantwortung nicht nachkommt, sondern den Kindern genau das vorlebt, was wir kritisieren.
LG
Hesse |
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