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Forum: "Keine Sportsachen - wie ist die Rechtslage?"
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| spannend | | von: judeldu
erstellt: 14.04.2014 20:42:49 |
@Klexel: Die von dir verlinkten Dokumente hab ich natürlich angeschaut (wie alle anderen verlinkten Doks auch). Aus Zeitgründen konnte ich leider nicht auf die vielen Antworten eingehen. Vielen Dank dafür!
Ich zitiere mal eine imo sehr gute Stelle aus "Schulsport in Hamburg – aber sicher!":
Sportunterricht in Socken, Strümpfen oder
barfuß ist unfallträchtig. Ausnahme: In einigen Disziplinen kann
auch barfuß agiert werden, z. B. bei bestimmten Übungen beim
Turnen, bei der Akrobatik oder auch beim Ringen und Raufen
bzw. Judo. Aus hygienischen Gründen können Sie Turnschläppchen
empfehlen.
Fazit: Es kommt drauf an! Man muss als Sportlehrer in Bezug auf die Sicherheit die richtigen Maßnahmen ergreifen. Zum Wohle der Schüler und zum eigenen Wohle (Fahrlässigkeit...)
Andere Aspekte wie Hygiene mal außen vor gelassen.
Ich werde als Konsequenz aus diesem Thread in allen Klassen ein Handout verteilen und über das Thema sprechen. Vielleicht verstehen ja sogar die Erstklässler schon, warum man ohne Sportzeugs (bei mir) manchmal nicht mitmachen darf, manchmal aber schon.
@rojiblanco: Danke für die ausführliche Antwort! Ich habe auch eine Weile gebraucht, bis ich gemerkt habe, wie sehr sich Sportunterricht vom Training unterscheidet. Mittlerweile verwende ich manchmal sehr viel Zeit auf soziales Lernen, gerade in der Grundschule. Anfangs dachte ich immer "die kostbare Zeit müssen wir dringend mit Bewegung verbringen", aber davon bin ich nun weit weg. Imo können im Sportunterricht die diversen Sportarten sowieso nur sehr begrenzt gelernt werden. Wenn ich mal daran denke, was ich selbst durch den SpoU gerlernt habe und was ich durch das Traning in Vereinen gelernt habe, fällt die Bilanz eindeutig aus.
Übrigens ist es für die Grundschüler oft sehr, sehr hart, wenn sie aufgrund von vergessenen Sportsachen nicht mitmachen dürfen. Da gibt es oft sogar Tränen. Irgendwann in den weiterführenden Schulen ändert sich das dann bei manchen wohl. |
| Stichwort Mobbing | | von: rojiblanco
erstellt: 15.04.2014 09:05:49 |
Übrigens ist es für die Grundschüler oft sehr, sehr hart, wenn sie aufgrund von vergessenen Sportsachen nicht mitmachen dürfen. Da gibt es oft sogar Tränen. Irgendwann in den weiterführenden Schulen ändert sich das dann bei manchen wohl.
Das zeigt ja aus meiner Sicht nur eines, nämlich das eine Ausgrenzung als Bestrafung angesehen wird.
In anderen Zusammenhängen reden wir bei gezielter Ausgrenzung im übrigen von Mobbing.
Aus meiner Sicht sollen natürlich alle SuS Sportsachen dabei haben und natürlich soll darauf eingewirkt werden, jedoch sollen ebenfalls alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, SuS am Unterricht aktiv teilnehmen zu lassen.
Wenn das Verletzungsrisiko zu hoch ist, ist das natürliche eine klare Abwägung..
Aber im normalen Sportunterricht kann man in den allermeisten Fällen SuS Teilhabe auch ohne Schuhe oder mit Jeans gewähren.
Meine These:
Je besser der Sportunterricht umso mehr SuS wollen aktiv teilnehmen! |
| indidi | | von: rojiblanco
erstellt: 16.04.2014 08:21:02 |
Moin,
Du schriebst:
Ich bleibe bei meiner Meinung:
Wenn das Kind keine Sportsachen mit hat, macht es nicht mit.
Ich möchte Dich nicht missionieren. Du hast gute Gründe für Deine Ansicht und Dein Verhalten. Daher mach bitte weiterhin das was Du für Dich verantworten kannst, ich habe eine andere Meinung/Überzeugung, die ich hier grob dargelegt habe.
Und da die Kleinen ja sehr gerne Sport machen, hat das für mich schon eine Erziehungsfunktion.
Sie vergessen das Sportzeug in der Regel einmal--dann haben sie es gelernt.
Ich empfinde das als Erziehung durch Strafe. Das das funktioniert ist mir klar, einzig ich finde es nicht ganz so prickelnd. Das ist aber meine egozentrische Perspektive. Ich respektiere natürlich, dass Du das anders händelst.
Mein Problem was ich damit habe ist der Umstand, dass ich nicht entscheiden kann und möchte wer am "Vergessen der Sachen" die Schuld trägt. Insb. an einer Grundschule. Ich bin mir nicht sicher ob Dein Erziehungsauftrag nicht die Falschen trifft. Aber noch einmal, dass musst Du bewerten und entscheiden.
Von Mobbing zu sprechen, weil ein Kind nicht beim Sport mitmachen kann, halte ich da doch ziemlich übertrieben.
Der Begriff "Mobbing" sollte nicht inflationär gebraucht werden.
Habe ich nicht getan... Bitte da noch einmal die betreffende Passage nach lesen. Ich schrieb:
"In anderen Zusammenhängen reden wir bei gezielter Ausgrenzung im übrigen von Mobbing."
Ich denke der sprachliche Unterschied und die Differenzierung die ich Vorgenommen habe ist eindeutig, oder?
Falls es nicht klar wird, kann ich mich aber gerne noch einmal erklären.
Was machst du übrigens , wenn ein Kind seine Schwimmsachen vergessen hat?
Darf es dann auch mit Jeans mitschwimmen?
Und das Mädchen im Spagettiträgerkleid macht beim Ringeturnen mit?
Das Mädchen mit dem Kleid beim Turnen sehe ich wenig problematisch, vielleicht haben wir aber auch gerade unterschiedliche Vorstellungen von Trägerkleid?!
Wenn die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann, Abwägung der Lehrkraft, muss man SuS natürlich vom aktiven Sportunterricht ausschließen.
Im Schwimmunterricht sehe ich da im übrigen wenig Probleme, da hier der Fall eindeutig ist. Schwierig wird es dann jedoch wieder mit dem Burkini (http://www.muslim-shop.com/Burkini:_:888.html) vs. einem T-Shirt.
Klar, überall gibt es Grenzentscheidungen, keine Frage!
Aber beim Turnen, auf Grund eines Kleidchens...
Wo genau entsteht da das Problem?! Das man "unter" das Kleid gucken kann?! Da schafft eine Radlerhose oder ähnliches Abhilfe. Das das Kleid sich in den Ringen verfängt?! Auch da schafft Kleid in die Radlerhose Abhilfe.
Noch einmal ich scheue mich nur vor der Pauschalisierung.
Wenn ein Sicherheitsrisiko entsteht, das der Lehrer nicht tragen möchte/kann, dann muss er sich und den Schüler schützen.
Aber bitte nicht als Strafe oder erzieherische Tat! |
| Schuld? Strafe? | | von: ninniach
erstellt: 16.04.2014 10:27:23 |
Schuld? Strafe? Zumindest Schuld finde ich in diesem Zusammenhang völlig unpassend. Verantwortung würde ich es eher nennen. Und statt Strafe in diesem Fall Konsequenz.
Bei mir spielt sich anfangs häufig folgender Dialog ab:
"Mama hat vergessen, mir die Hausaufgaben/das Sportzeug/das Geld/das Bastelmaterial/... in die Schultasche zu packen."
Darauf antworte ich, je nach Alter und Häufigkeit, dass ja nicht die Mama im Sportunterricht mitmachen möchte, sondern das Kind selbst, und dass es deshalb auch die Aufgabe des Kindes ist, an das Sportzeug zu denken.
Ja, auch in meiner Klasse sind Kinder, die von ihren Eltern unterstützt werden und bei denen die Eltern dabei helfen, sich im Alltag zu organisieren oder denen die Eltern das Sportzeug in die Hand drücken. Und es gibt die Kinder, die solche Eltern nicht haben, sondern Eltern, die es nicht wirklich interessiert, ob das Kind jetzt sein Sportzeug dabei hat oder nicht. Aber ich sehe mich auch als eine Person, die gerade diesen Kindern vermitteln kann, dass sie diese Verantwortung selbst übernehmen können. Klar, im Sportunterricht könnte man irgendwie auch mitmachen, barfuß, in der normalen Kleidung, aber früher oder später kommt man doch an Punkte, wo die Konsequenzen für vergessen oder verschlampen schlimmer sind, als mal auf der Bank zu sitzen. Deshalb finde ich es wichtig, das von Anfang an einzuüben. Wenn du nicht an deine Sachen denkst, kannst du nicht mitmachen. Denk an deine Sachen und wenn dir niemand dabei hilft, dann kannst du auch selbst dran denken.
Sportsachen am richtigen Tag dabei zu haben, ist doch jetzt keine unüberschaubare Anforderung für Grundschüler. Damit kann man auch mal die Eigenverantwortung üben.
Beim Spagettiträgerkleid stellt sich mir die Frage, woher das Mädchen die Radlerhose nimmt.
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| Ausgangspunkt | | von: missmarpel93
erstellt: 16.04.2014 13:47:14 geändert: 16.04.2014 14:10:15 |
Und somit kommen wir an den Anfang zurück.
Die Frage war ja gibt es möglicherweie rechtliche Bedenken/Vorschriften, die ein Abweichen von den Regeln, verhindern.
Natürlich ist es für die einzelne Lehrkraft immer eine Ermessensfrage, ob sie bei "vergessenem Sportzeug" dem betroffenen Kind/Jugendlichen dennoch eine Teilnahme am Sportunterricht gestattet.
Besser wäre es, es gäbe verbindliche Absprachen innerhalb eines Kollegiums, wie generell in solchen Fällen zu verfahren ist. Irgendwann ist nämlich die Grenze zwischen fehlerhaftem Ermessen und willkürlichem Handeln verwischt. Vor allem kommt die einzelne, individuelle Lehrkraft bei jeder Einzelfalentscheidung in Erklärungszwang. Warum weiche in jetzt bei diesem Schüler ab und erlaube ihm trotz fehlendem Sportzeug die Teilnahme bzw. warum bestehe ich auf der Regel, dass das vergessene sportzeug zum zeitweisen ausschluss führt.
Kodifiziertes Recht ist doch nur entwickelt worden, um nicht alles jedesmal im Einzelfall neu entscheiden zu müssen. Man kann sich das Leben auch selbst unnötig schwer machen.
Schwierig ist es doch nur sinnentleerte Regeln durchzusetzen, weil sie Teil der Schulordnung sind.
Nur Unfallverhütungsvorschriften sind nicht aus der Luft gegriffen. Jede Schülerin denkt, ach bohren mit langen, offenen Haaren ist schon nicht so schlimm. Man werfe einmal einen Lappen zwischen Bohrer und Werkstück ...
Die Regel muss man nicht wieder erklären. Und die Kinder/jugendlichen werden erfinderisch - statt Haargummi tut es nämlich auch ein Streifen Papier und etwas Klebeband. Hauptsache ist doch, dass dem Sinn der Vorschrift entsprechend gehandelt wird.
Natürlich kann man am Hauswirtschaftunterricht ohne Schürze teilnehmen, solange theoretisch gearbeitet wird. Wenn aber aus hygienischen Gründen beim Kochen eine Schürze vorgeschrieben ist, dann muss das "Vergessen" der Schürze eben Konsequenzen haben. Klar kann man auch ohne Schürze in einem Topf herumrühren.
Gerne kann man sich über eine Regelung wie "Fällt der Soldat in mehr als brusttiefe Wasser, so hat er selbständig Schwimmbewegungen aufzunehmen" (Handbuch für den Soldaten) lustig machen. Man sollte nur wissen, dass hier die Ausnahme geregelt wird, denn an erster Stelle steht "Der Soldat macht nichts ohne Befehl".
Oder "Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist die Dienstreise beendet". Klingt ungemein lustig, wenn man keine Ahnung vom Dienstrecht hat. Es gelten nämlich ab diesem Moment andere Regeln, in denen die Rückführung des Leichnames und die Ansprüche der Hinterbliebenen geregelt sind.
Fazit:
Eine allen zu vermittelnde Regelung, dass das Fehlen von Sportzeug zum Unterrichtsausschluss führt, kann doch um den Satz "Ausnahmen kann die Lehrkraft im Einzelfall gewähren" ergänzt werden.
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