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Forum: "Lehrer ohrfeigt Schülerin"
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| Dienstaufsichtbeschwerde von Denunzianten | | von: wabami
erstellt: 25.10.2014 11:13:07 geändert: 25.10.2014 11:13:55 |
Danke rojiblanco für die Klarstellung wie eine einzelne Ohrfeige zu werten ist.
Die Schulaufsichtbehörde wird eine Dienstaufsichtbeschwerde die alleine auf der Behauptung einer einzelnen erteilten Ohrfeige beruhen mit großer Wahrscheinlichkeit wegen Geringfügigikeit ohne weitere Anhörung niederschlagen.
Sofern diese Beschwerde von den Eltern geführt wird, sind keine echten Konsequenzen für die Schülerin zu befürchten. Die Schülerin und der Lehrer werden im selben Verhältnis zueinander bleiben (ich gehe mal davon aus es handelt sich um einen FL oder KL), d.h. die Schülerin wird ohne weiteren Antrag nicht in die Parallelklasse versetzt und auch der Lehrer wird keine neue Klassenzuweisung erhalten.
Unterschwellige und unbewusste Folgen im Umgang zwischen Lehrer und Schülerin wird es geben, aber nach außen sicher keinen Nachteil mit sich bringen, weil ja ein Fokus auf die beiden gerichtet ist.
Anders sieht es aus, wenn sich ein Kollege dazu hinreißen lässt eine Beschwerde einzureichen. Hier kommt es dann auf das Fingerspitzengefühl der Schulleiterin an, ob das Verhältnis im Kollegium vergiftet wird oder nicht.
Die interessante Frage für dich, blendwerk, wird sein,was passiert wenn hinter einer Elternbeschwerde eine treibende Lehrkraft wahrgenommen wird.
Alle die hier aufgeschrien haben, dass eine Ohrfeige Gewalt ist, die geahndet gehört, sollten sich mal bitte bewusst machen, was sie alles kaputt machen können, wenn sie hier nach schärfsten Sanktionen rufen, anstatt sinnvoll aktiv zu werden.
Ich will nichts verharmlosen. Aber eine einzelne Ohrfeige macht niemanden zu einem schlechten Menschen.
Andersrum ist es richtig, dass schon bei einer einzelnen Ohrfeige interveniert werden sollte. Aber maßvoll.
Eine ehrliche Entschuldigung, ein Inkentnisssetzen der Vorgesetzten (am besten durch den "schlagenden" Lehrer) und daraus folgend ein Nichtwiederauftreten.
Wer will bei einer einzelnen (und hoffentlich ersten) Ohrfeige mehr? |
| Folgen einer Dienstaufsichtsbeschwerde | | von: docman
erstellt: 25.10.2014 11:21:59 |
Als LPR-Mitglied war ich einmal in einen ähnlichen Fall involviert.
Die Beweislage war ähnlich dürftig, wie im geschilderten Fall, deshalb wurde kein förmliches Disziplinarverfahren gegen die Kollegin eingeleitet. Allerdings wurde der Vorfall dennoch in die Personalakte aufgenommen. Weil, so die mdl. Begründung, nicht alle Zweifel an der Darstellung des betroffenen Schülers ausgeräumt werden konnten.
Hier war der Personalrat anderer Meinung, weil der Rechtsgrundsatz der Fürsorgepflicht des Dienstherrn höher zu bewerten sei, der LPR konnte sich aber nicht durchsetzen. Allerdings wurde der Eintrag in die Personalakte nach ca. drei Jahren, die wohl als eine Art Bewährungszeit verstanden wurden, auf Antrag der Kollegin aus der PA entfernt.
Andere Folgen gab es für die Kollegin nicht, im übrigen auch keine Wiederholung einer Ohrfeige.
Zu amanns Frage:
Was sind - wenn er schuldig gesprochen wird - die Folgen für den Lehrer?
Wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht zurückgewiesen, wird i.d.R. ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das ggf. Disziplinarmaßnahmen wie Verweis, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung, Entlassung aus dem Beamtenverhältnis... nach sich ziehen kann. In dem Falle würde auch ein Strafverfahren folgen.
Einzelheiten zum Disziplinarrecht von BW unter:
http://www.4teachers.de/url/6157
docman |
| Noch einige grundsätzliche ... | | von: ohneschule
erstellt: 25.10.2014 12:32:05 |
Anmerkungen.
Ich möchte nicht falsch verstanden werden, zum Glück ist körperliche Züchtigung seit vielen Jahrzehnten in den Schulen verboten, und die Fälle müssen gründlich untersucht und ggf. auch sanktioniert werden.
Ich gehöre noch zu einer Generation,in der Prügel in der Schule zum täglichen Geschäft der Lehrkräfte gehörten.
Erfuhren die Eltern von einer Ohrfeige oder Schlägen mit dem Stock, wurde i.d.R. nicht nachgehakt. Im besten Fall passierte dem Kind/Schüler dann nichts mehr. Nicht selten wurde aber von den Eltern auch noch "nachgelegt".
Heutzutage schalten Eltern ganz schnell einen Anwalt ein, und die Geschichte kommt nicht selten auch noch in die Medien. Da scheint der Lehrer schon mal Glück gehabt zu haben.
Kolleginnen/Kollegen, die in diesem konkreten Fall gleich nach der Polizei, einem Anwalt oder der Staatsanwaltschaft rufen wollen, scheinen nicht mitbekommen zu haben, dass auch sie sich jederzeit mit erfundenen Anschuldigungen konfrontiert sehen könnten.
Dann hängt es entscheidend von der Schulleitung ab, wie sich die Sache weiter entwickelt.
Im konkreten Fall gibt es lediglich die Angaben von "blendwerk", dass der Lehrer ein Mädchen aus der 9.Klasse geohrfeigt haben soll. Da es keine Zeugen gibt, scheinen sich beide irgendwo alleine aufgehalten zu haben.
Unabhängig davon, ob an der Sache etwas "dran" ist, scheint sich der Lehrer aber schon deshalb recht naiv und fahrlässig verhalten zu haben, weil er mit der Schülerin alleine war. Niemals sollte sich eine männliche Lehrkraft mit einer Schülerin alleine im Schulbereich aufhalten.
Allerdings: Selbst wenn alle Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden, schützt das niemanden vor üblen Attacken und Verleumdungen aus der Schüler- und Elternschaft.
Das ist die bittere Wahrheit im Jahre 2014. |
| Täter / Opfer | | von: rojiblanco
erstellt: 25.10.2014 13:00:51 geändert: 25.10.2014 13:02:15 |
Ich weiß ja, dass eine Krähe der anderen keine Auge aushakt.
Aber diese permanente Täter / Opfer Umkehrung, die hier einige aus falsch verstandener Lehrer-Solidarität aufbauen, ist nicht wirklich hilfreich, es ist sogar in Teilen schon beschämend.
Also klipp und klar:
Wurde der/die Schüler(in) mit einer Ohrfeige körperlich angegangen, dann ist jede Rechtfertigung unangebracht.
Es spielt dabei für die Bewertung keine Rolle, ob Zeugen da waren oder nicht oder ob sich der Lehrer mit einer bewussten Lüge der Strafe entziehen kann.
So eine Person hat als Lehrer im Umfeld Schule NICHTS zu suchen.
Wie am Ende die tatsächlichen Konsequenzen und Folgen aussehen handeln Anwälte aus und entscheiden Gerichte. Ob das dann immer alles richtig, fair, gerecht und gut ist, ist eine andere Frage, hier aber unerheblich.
Ganz klar: Wer eine(n) Schüler(in) körperlich attackiert, ist als Lehrer nicht haltbar.
Für den Fall, dass die SuS falsche Anschuldigungen erheben, was sicherlich auch ab und an vorkommt, gilt es wie oben auch, die juristische Klärung zu durchlaufen. Am Ende sollte dann, wenn alles optimal funktioniert hat, der Freispruch stehen.
Das beides für den Lehrer negative Konsequenzen hat bzw. in Fall eins haben muss ist mir klar. Das der Lehrer ebenfalls versucht diese zum Umgehen so gut es geht, ist ebenfalls menschlich nachvollziehbar und klar.
Das aber einige hier versuchen die Ohrfeige zu rechtfertigen, zu relativieren oder zu entschuldigen, empfinde ich als tiefe Kränkung in Hinblick auf das Berufsbild Lehrer! (Und dabei ist es mir egal aus welche Generation man selber stammt und ob man zu Hause seine Kinder züchtigt oder nicht.) |
| hätte, hätte, Fahrradkette | | von: missmarpel93
erstellt: 25.10.2014 13:59:58 |
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Es gibt eine Aussage, die auf Hören-Sagen beruht. Nicht mehr. Niemand außer den beiden Betroffenen weiß, ob sich der Vorfall so ereignet hat. Es gibt keine beweise, es gibt keine Zeugen, also hat der Vorfall "nicht nachweisbar" stattgefunden. Somit ist er auch nicht justiziabel.
Hier ist schon von einem Vorposter der Einwand eingebracht worden, dass sich eine männliche Lehrkraft unter keinen Umständen mit einer einzelnen weblichen Lernenden ohne Zeugen in der Schule aufhalten sollte.
Und bei manchen männlichen Schülern wäre ich ebenfalls vorsichtig. Man hat da selbst auch keine Zeugen, sollte man selbst Opfer eines Angriffes werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Lehrkraft von einem Schüler geohrfeigt wird, dürfte größer sein als die Gefahr für die Schüler, von eoner Lehrkraft gehauen zu werden. |
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