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Forum: "Versetzung"
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| hallo, lunacity1, | | von: elanor777
erstellt: 19.05.2015 21:10:12 geändert: 19.05.2015 21:13:05 |
ich habe bis jetzt auch nur mitgelesen,möchte nun aber auch dringend zur Beratung und Therapie raten. Meine Tochter hatte in der Grundschule ähnliche Probleme mit Mathematik, dazu habe ich hier bei 4teachers auch geschrieben und viele hilfreiche Tipps bekommen. Leider wurde Dyskalkulie bei ihr zu spät erkannt, erst in der 5. Klasse, außerdem hatte meine Tochter Aufmerksamkeitsstörungen und niedriges Selbstwertgefühl ("Ich kann das eh nicht!")- also ein ähnliches Bild wie bei euch. Nach einer Beratung beim Kinderarzt waren wir bei einer Kinder- und Jugendpsychiaterin, dort wurden umfangreiche Tests durchgeführt: allgemeine Entwicklung, Intelligenz, speziel auf Mathematik bezogene Tests etc. Nachdem die Diagnose dann stand, hat uns die Ärztin geholfen, eine vom Jugendamt bezahlte Therapie zu bekommen, die speziell auf Kinder mit Dyskalkulie abgestimmt war. Die Therapeutin hat mit ihr an Grundlagen gearbeitet - Zahlenverständnis, räumliches Vorstellungsvermögen etc., also alles, wo meine Tochter Defizite hatte. Ich muss sagen, es hat zwar zu dem Zeitpunkt keine Wunder bewirkt, insgesamt aber auf jeden Fall eine Verbesserung gebracht. Wir haben außerdem diese Dyskalkulie-Therapie mit einer Verhaltenstherapie kombiniert, was sicher auch sehr gut war. Geht zum Kinderarzt, bittet um Überweisung zu einem Kinder- und Jugendpsychiater. Das hört sich zunächst schlimm an, ist aber auf jeden Fall sehr empfehlenswert und sinnvoll. Allein schon um Klarheit zu haben. Wenn noch eine Dyskalkulie-Anerkennung möglich ist, um so besser. Wir haben nur verlängerte Zeit bei den Arbeiten als Nachteilsausgleich erreichen können, aber immerhin. Ich möchte Dir und Deiner Tochter Mut zusprechen, diesen Schritt zu machen!
Meine Tochter - auch für alle, die meine Geschichte kennen und mich damals unterstützt haben - hat letztendlich einen ziemlich guten Realschulabschluss hingekriegt (Schnitt 2,3) und ist jetzt in der 12. Klasse . Mathematik fällt ihr immer noch sehr schwer, heute hat sie geweint, weil sie zum ersten Mal eine Mathe-Arbeit abgeben musste, ohne wenigstens eine Aufgabe gemacht zu haben, aber es ist ja auch 12. Klasse!
Liebe Grüße,
elanor
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| Engagement | | von: missmarpel93
erstellt: 02.06.2015 05:59:22 |
Engagement der Eltern ist schön, Engagement der Großeltern kann durchaus als übergriffig empfunden werden.
Aber ganz einfach zum Verfahren, die Eltern haben das Kind doch an der weiterführenden Schule angemeldet. Woher soll die aufnehmende Schule wissen, dass ein Kind ggf. nicht versetzt wird? Die egehn also von der regelversetzung aus und erteilen den Aufnahmebescheid. Der wird von der abgebenden Schule verteilt. Warum werden solche Briefe nicht über den Schulträger an die Erziehungsberechtigten versandt? Ich finde es ein Unding, dass diese Briefe in die Hände der Kinder kommen. Darüber kann man sich - so man will - aufregen.
Und auch die gegensicht,; was wäre denn, wenn keine Aufnahme zugesagt würde und das Kind, wider Erwarten die Versetzung schaffen würde? Die versetzung liegt vor, es gibt aber keine aufnehmende Schule.
Die Zehntklässler an weiterführenden Schulen müssen sich auch rechtzeitig zum Berufskolleg anmelden. rechtzeitig heißt für sie oftmals, dasss sie überhaupt noch nicht wissen, ob sie ihren Abschluss bekommen. Dies egschieht allein deshal, dass sie einen Platz haben, wenn sie last minute noch ihren Abschluss erreichen.
In vorliegenden Fall ganz einfach das Abschlusszegnis abwarten. Der Versetzungsvermerk ist ein Verwaltungsbescheid, gegen diesen kann innerhalb (siehe Rechtsbehelfbelehrung/Ihre Rechte auf dem Zeugnis) Widerspruch eingelegt werden und gegen den Widerspruchsbescheid, soltte der Widerspruch nicht niedergeschlagen werden, vor einem Verwaltungsgericht geklagt werden.
Der formale Widerspruch kann zunächst ohne Begründung innerhalb der Frist bei der Schule oder bei der zuständigen Schulaufsicht - hier vermutlich die kommunale - eingelegt werden. Dies kann auch mündlich erledigt werden, die Kanzlei der Behörde muss den mündlichen Widerspruch dann verschriftlichen. Eine Begründung des Widerspruchs kann nachgereicht werden.
Der Verfahrensgang ist dann folgender, die Widerspruchsbehörde forder die Schule zur Stellungnahme auf. Anschließend wird über den Widerspruch entschieden - und zwar nach Aktenlage. Wird dem iderspruch stattgegeben, ist die Kleine versetzt. Wird der Widerspruch niedergeschlagen, bleibt es zunächst bei der Nichtversetzung. Gegen den ablehnenden Widerspruch kann Klage eingereicht werden.
BTW eine Nichtversetzung entspricht nun wirklich keinem Todesurteil. Mir geht bei der ganzen Geschichte hier langsam die Verhältnismäßigkeit verloren - und es scheint al ob vor lauter Prinzipienreiterei das Kindeswohl aus dem Auge verloren ginge. Die entscheidende Frage it doch, was bringt die Wiederholung für die schulische Entwicklung des Kindes? Daran muss sich jedwede Entscheidung messen lassen. |
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