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Forum: "Versetzung"

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Das Mädchen ist schon in der 4. Klasseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: margeritte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.05.2015 21:10:38

und jetzt geht es um die Versetzung nach 5 und damit in eine andere Schule. Wenn ich das richtig entnommen habe, freut sie sich darauf, mit den anderen zusammen in die neue Schule zu wechseln. Es wäre interessant, welche Schulart da angestrebt wird.
Ich habe als Grundschullehrerin in Ba-Wü mitgelesen - die Verhältnisse und Anforderungen sind ähnlich - und sehe schon, dass da viele Grundlagen fehlen, aber die Wiederholung von Klasse 4 finde ich nicht gut. In dieser Klassenstufe wird immer ein großer Druck (auch voin den Eltern) aufgebaut, weil einige ins Gymnasium wechseln wollen. Wenn Wiederholung, dann habe ich immer die freiwillige Wiederholung von Kl. 1 oder 3 angeregt.
Dagegen fangen die Kollegen in der Mittelschule in der Klasse 5 erst mal mit ausführlichen Wiederholungen an.
Ich verstehe absolut nicht, warum die Enkeltochter mit nur einem Fünfer sitzen bleiben soll!
Ich hoffe, dass sie sich nach der Geburt des Brüderchens und dem Wechsel der Schule wieder festigt und beruhigt und ihre Talente erkennt!


das wäreneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lunacity1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.05.2015 23:02:54

das wäre diese Schule -> http://www.56-oberschule-
leipzig.de

und ja sie freute sich riesig auf die Schule da diese fast
geschlossen die jetzigen 4. Klassen übernehmen.nur müssen
wir jetzt erst einmal die Zeugnis Konferenz abwarten was
dort entschiede wird und wir werden uns beugen müssen.Ich
sehe das ähnlich wie du und hatte ja die Hoffnung das der
druck in der 5.Klasse weg ist und durch die neuen Lehrer
vielleicht auch die Freude an der Schule wieder kommt, naja
wir werden sehen.


zum Anklickenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2015 00:28:38 geändert: 19.05.2015 00:29:09



Beratung,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2015 19:03:37

dafür plädiere ich auch. Ich denke nicht, dass ein bloßer Schulwechsel die Probleme des Mädchens automatisch löst.


hallo, lunacity1,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elanor777 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2015 21:10:12 geändert: 19.05.2015 21:13:05

ich habe bis jetzt auch nur mitgelesen,möchte nun aber auch dringend zur Beratung und Therapie raten. Meine Tochter hatte in der Grundschule ähnliche Probleme mit Mathematik, dazu habe ich hier bei 4teachers auch geschrieben und viele hilfreiche Tipps bekommen. Leider wurde Dyskalkulie bei ihr zu spät erkannt, erst in der 5. Klasse, außerdem hatte meine Tochter Aufmerksamkeitsstörungen und niedriges Selbstwertgefühl ("Ich kann das eh nicht!")- also ein ähnliches Bild wie bei euch. Nach einer Beratung beim Kinderarzt waren wir bei einer Kinder- und Jugendpsychiaterin, dort wurden umfangreiche Tests durchgeführt: allgemeine Entwicklung, Intelligenz, speziel auf Mathematik bezogene Tests etc. Nachdem die Diagnose dann stand, hat uns die Ärztin geholfen, eine vom Jugendamt bezahlte Therapie zu bekommen, die speziell auf Kinder mit Dyskalkulie abgestimmt war. Die Therapeutin hat mit ihr an Grundlagen gearbeitet - Zahlenverständnis, räumliches Vorstellungsvermögen etc., also alles, wo meine Tochter Defizite hatte. Ich muss sagen, es hat zwar zu dem Zeitpunkt keine Wunder bewirkt, insgesamt aber auf jeden Fall eine Verbesserung gebracht. Wir haben außerdem diese Dyskalkulie-Therapie mit einer Verhaltenstherapie kombiniert, was sicher auch sehr gut war. Geht zum Kinderarzt, bittet um Überweisung zu einem Kinder- und Jugendpsychiater. Das hört sich zunächst schlimm an, ist aber auf jeden Fall sehr empfehlenswert und sinnvoll. Allein schon um Klarheit zu haben. Wenn noch eine Dyskalkulie-Anerkennung möglich ist, um so besser. Wir haben nur verlängerte Zeit bei den Arbeiten als Nachteilsausgleich erreichen können, aber immerhin. Ich möchte Dir und Deiner Tochter Mut zusprechen, diesen Schritt zu machen!
Meine Tochter - auch für alle, die meine Geschichte kennen und mich damals unterstützt haben - hat letztendlich einen ziemlich guten Realschulabschluss hingekriegt (Schnitt 2,3) und ist jetzt in der 12. Klasse . Mathematik fällt ihr immer noch sehr schwer, heute hat sie geweint, weil sie zum ersten Mal eine Mathe-Arbeit abgeben musste, ohne wenigstens eine Aufgabe gemacht zu haben, aber es ist ja auch 12. Klasse!

Liebe Grüße,
elanor


Alternativ zur schulpsychologischen Beratungsstelleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2015 14:05:46

könnte euch euer Kinderarzt auch eine Überweisung schreiben für ein Kinderzentrum / Sozialpädiatrisches Zentrum. Hier wird von Kinder - und Jugendpsychologen eine ganz umfassende Diagnose gestellt und Therapievorschläge gemacht. Das wäre eine andere Schiene, als immer über die Schule zu gehen. Dafür musst du den Kinderarzt ansprechen. Diese Zentren leisten nach meiner Erfahrung eine sehr gute, unvoreingenommene Arbeit.


So ihr liebenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lunacity1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.06.2015 13:19:09

Es gibt Neuigkeiten wenn ich auch gerade nicht gut auf
Pädagogen zu sprechen bin.

Nach dem bei einen Gespräch von der Schulleitung eine
absage zur Versetzung den Eltern erteilt wurde. Und wir
als Großeltern und den Eltern mit der kleinen die
Klassenwiederholung ihr beigebracht wurde ,welches mit
vielen Tränen abgegangen ist.

Bekommt meine Enkeltochter heute in der Schule ,
eigentlich alle Schüler die die Schule wechseln, einen
Brief ausgehändigt , den natürlich alle gleich geöffnet
haben um zu sehen ob sie angenommen wurden.

Was passiert natürlich freut sich unsere Maus wie blöd
das sie genommen wird.


Ich frage mich wie kann eine Schulleitung so handeln und
einen Kind wo sie wissen das sie sich auf die neue Schule
so freut und dann doch nicht dahin wechseln kann.

So nun haben wir ein tief niedergeschlagenes Kind zu
Hause



Was stand denn nun in dem Brief?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: margeritte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.06.2015 13:50:07

Ist sie trotz allem angenommen worden? Ich verstehe deine Wut und Aufregung, aber nicht den Beitrag...

LG margeritte


ja sie wurdeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lunacity1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.06.2015 14:05:34

Ja sie wurde angenommen ,aber ihre Grundschule verweigert
Ihr die Versetzung.

du verstehst meine Wut und Aufregung nicht? Gut dann
erkläre ich es

Das Kind hat in Mathe eine 4,6 als Durchschnitt die
letzte Klassenarbeit ist durch wo wir aber noch nicht
wissen was sie hat,
Vor ein paar Wochen hatte meine Tochter ein Gespräch mit
der Schulleiterin und der Klassenleiterin , dort wurde
Klipp und Klar gesagt sie wird nicht Versetzt,Und man
werde mit Ihr auch noch einmal sprechen.

Heute werden in der Schule von der Projektleiterin (nicht
von der Klassenleiterin)die Briefe von der nächsten
Schule ausgegeben und natürlich haben alle diese geöffnet
aus Neugier ob sie genommen werden in den schulen, unter
anderen auch unsere und sie hat sich ein Loch in den
Arsch gefreut das sie genommen wird.

So und wir dürfen Ihr erklären nein mein kind du darfst
nicht in die Schule du musst noch einmal die 4.klasse
wieder holen.

Ich rege mich über das unsensible verhalten der schule
auf , das sind für mich keine Pädagogen das sind
Trampeltiere. Sorry das ich das so hart ausdrücke und ich
habe meiner Tochter jetzt geraten auf die Versetzung zu
bestehen und zur Not über das Schulamt. Qb es was bringt
keine Ahnung das Vertrauensverhältnis zur Schule ist
gerade in dem Moment als der Brief überreicht wurde
zerstört.


Engagementneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2015 05:59:22

Engagement der Eltern ist schön, Engagement der Großeltern kann durchaus als übergriffig empfunden werden.

Aber ganz einfach zum Verfahren, die Eltern haben das Kind doch an der weiterführenden Schule angemeldet. Woher soll die aufnehmende Schule wissen, dass ein Kind ggf. nicht versetzt wird? Die egehn also von der regelversetzung aus und erteilen den Aufnahmebescheid. Der wird von der abgebenden Schule verteilt. Warum werden solche Briefe nicht über den Schulträger an die Erziehungsberechtigten versandt? Ich finde es ein Unding, dass diese Briefe in die Hände der Kinder kommen. Darüber kann man sich - so man will - aufregen.

Und auch die gegensicht,; was wäre denn, wenn keine Aufnahme zugesagt würde und das Kind, wider Erwarten die Versetzung schaffen würde? Die versetzung liegt vor, es gibt aber keine aufnehmende Schule.

Die Zehntklässler an weiterführenden Schulen müssen sich auch rechtzeitig zum Berufskolleg anmelden. rechtzeitig heißt für sie oftmals, dasss sie überhaupt noch nicht wissen, ob sie ihren Abschluss bekommen. Dies egschieht allein deshal, dass sie einen Platz haben, wenn sie last minute noch ihren Abschluss erreichen.

In vorliegenden Fall ganz einfach das Abschlusszegnis abwarten. Der Versetzungsvermerk ist ein Verwaltungsbescheid, gegen diesen kann innerhalb (siehe Rechtsbehelfbelehrung/Ihre Rechte auf dem Zeugnis) Widerspruch eingelegt werden und gegen den Widerspruchsbescheid, soltte der Widerspruch nicht niedergeschlagen werden, vor einem Verwaltungsgericht geklagt werden.

Der formale Widerspruch kann zunächst ohne Begründung innerhalb der Frist bei der Schule oder bei der zuständigen Schulaufsicht - hier vermutlich die kommunale - eingelegt werden. Dies kann auch mündlich erledigt werden, die Kanzlei der Behörde muss den mündlichen Widerspruch dann verschriftlichen. Eine Begründung des Widerspruchs kann nachgereicht werden.

Der Verfahrensgang ist dann folgender, die Widerspruchsbehörde forder die Schule zur Stellungnahme auf. Anschließend wird über den Widerspruch entschieden - und zwar nach Aktenlage. Wird dem iderspruch stattgegeben, ist die Kleine versetzt. Wird der Widerspruch niedergeschlagen, bleibt es zunächst bei der Nichtversetzung. Gegen den ablehnenden Widerspruch kann Klage eingereicht werden.

BTW eine Nichtversetzung entspricht nun wirklich keinem Todesurteil. Mir geht bei der ganzen Geschichte hier langsam die Verhältnismäßigkeit verloren - und es scheint al ob vor lauter Prinzipienreiterei das Kindeswohl aus dem Auge verloren ginge. Die entscheidende Frage it doch, was bringt die Wiederholung für die schulische Entwicklung des Kindes? Daran muss sich jedwede Entscheidung messen lassen.


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