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Forum: "Verletzung der Aufsichtspflicht "
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| Wie weiße Dame schon schrieb | | von: caldeirao
erstellt: 11.02.2017 10:58:24 |
Wenn etwas passiert wäre, möchte ich weder der Schulleiter, noch die aufsichtsführende Lehrerin, noch der angesprochene Lehrer sein. Egal ob Schulschluss oder nicht. Die Kinder haben sich sorgenvoll an einen Lehrer gewandt. Die Eltern haben sich sorgenvoll an die Schule gewendet. Das hätte Wellen geschlagen und wahrscheinlich hätte der bessere Anwalt gewonnen. Aus meiner Sicht hat auch die Schule ein Problem. Wie kann es dazu kommen. Wie geht man mit Problemen um? Wie reden die Kollegen untereinander? Welche Strukturen gibt es usw. Da sich die Ausgangssituation hier in dem Forum geändert hat, geht hier natürlich im Forum einiges durcheinander. |
| @caldeiro | | von: wabami
erstellt: 11.02.2017 11:23:13 geändert: 11.02.2017 11:24:55 |
Mehrere haben versucht hier die Rechtslage deutlich zu machen: Wenn hier etwas passiert wäre, dann hätte weder die aufsichtsführende Lehrkraft, noch die Schule bzw. in ihrer Vertretung der Schulleiter eindeutig und zweifelsfrei dafür haftbar gemacht werden können. Man mag sich wünschen, dass anders gehandelt worden wäre, aber wenn der Fünftklässler vor ein Auto rennt, von einem Pädophilen verführt wird, im Kaufhaus randaliert oder dort stiehlt, sich in der Kälte einen Schnupfen holt oder unbeaufsichtigt einen Anfall bekommt oder ... dann hat dafür nicht die Aufsichtsperson, die ihn hat am Stundenende ohne Sachen fortrennen lassen und auch nicht der Schulleiter, der die Aufsicht übertragen (lassen) hat, die Verantwortung, sondern der Autofahrer, der Pädophile, der ... bzw. der Junge selber (und mit ihm alle die ihn als "normal" eingestuft haben - falls er es nicht wäre). Und ich gebe dir Recht: Die Schule hat ein Problem. Allerdings besteht dies in der überzogenen Erwartungshaltung an eine Bildungsanstalt - geäußert z.B. durch Leute wie dich. |
| "Getretner Quark ... | | von: lisae
erstellt: 11.02.2017 11:38:11 |
wird breit, nicht stark" Auch mein Beitrag untermauert Goethes weisen Spruch. Doch trotzdem: "Wütend den Raum hat Schüler x mit dem Klingelzeichen verlassen (dies wurde mir erst später so detailliert mitgeteilt)." Diese Ergänzung hätte eigentlich den Foreneröfffner bewegen sollen, es auch wieder zu schließen. Ein Schüler verlässt beim Klingelzeichen am Ende seines Schultages das Klassenzimmer. Punkt. Das tun alle anderen auch. Ob wütend, glücklich, traurig oder sonstwie ist vollkommen belanglos. Die Überschrift des Forums ist obsolet geworden. Die Eltern haben eine Erziehungsaufgabe vor sich: Mein Kind reagiert kopflos und sich selbst gefährdend in bestimmten Situationen. Den Vorfall vorher zu hinterfragen ist nötig, aber nicht unter dem Aspekt 'Aufsichtspflichtverletzung'. |
| Dass, wenn etwas passiert wäre, ... | | von: halb27
erstellt: 11.02.2017 11:56:47 |
die Betroffenheit bei allen Beteiligten, auch die der Schule, groß ist, ist klar, aber das hat m.E nichts damit zu tun, ob die schulisch Beteiligten sich menschlich und rechtlich korrekt verhalten haben oder nicht. Nachdem frenni den Sachverhalt aufgeklärt hat, geht es im Kern der Sache nach darum, dass ein Schüler nach Schulschluss die Schule verlassen hat! Dass er von Mitschülern gesucht wurde, kann ohne Kenntnis weiterer Anhaltspunkte für eine gefährliche Situation beim angesprochenen Lehrer kaum eine Suchaktion auslösen oder zur Benachrichtigung der Eltern. Man muss eine Situation entsprechend dem Kenntnisstand zum betreffenden Zeitpunkt beurteilen, nicht entsprechend dem, was sich erst später ergibt. Zu fordern, dass die Lehrkräfte jedem geringsten Hinweis auf eine eventuell problembehaftete Situation nachgehen, ist unrealistisch. Das schafft man auch als Elternteil von nur einem Kind nicht (und es wäre auch gar nicht gut, weder für die Eltern noch für das Kind). Insofern verstehe ich manche Reaktion hier überhaupt nicht. Dass das Verhalten des Schülers x aufzuarbeiten ist, ist klar, aber die führende Verantwortung hierfür liegt bei den Eltern. Von der Rahmensituation könnte man es bemerkenswert finden, dass die Aufsichtsperson es nicht geschafft hat, das Verhalten des Schülers z abzustellen. Leider ist das aber leichter gesagt als getan, insbesondere für eine der Klasse unbekannten Person. Das ist bereits in der GS so. Die vergleichsweise selten in Erscheinung tretenden FachlehrerInnen haben einen wesentlich schwereren Stand als die KlassenlehrerInnen, bei bestimmten Schülern für Disziplin zu sorgen. Für die Schule fragwürdig ist höchstens, dass eine Inklusionsassistin hier die Lehrkraft dieser Unterrichtsstunde war, aber das hat mit der Kernproblematik dieses Threads nichts zu tun. |
| hätte, hätte Fahrradkette | | von: missmarpel93
erstellt: 11.02.2017 12:34:11 geändert: 11.02.2017 12:37:01 |
Wäre der Schüler womöglich von einem Auto überfahren worden, dann hätte zumindest die Schule die Gewißßheit, dass sich ein solcher Vorfall mit nämlichem Schüler nicht wiederholen kann. Es ist Aufgabe der Eltern durch ihre Erziehung dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind in der Zeit von Schulbeginn bis Schulende in der Schule bleibt, es entweder nach Schulschluss eigenständig oder mit anderen zusammen nach Hause geht bzw. mit dem Schulbus fährt oder eben von den Eltern abgeholt wird. Schule ist keine Betreuungseinrichtung wie eine Kita. Selbst da hauen hin und wieder trotz ganz anderer Ausgangsvoraussetzungen - eingezäunt, verschlossene Türen außer zu den Abholzeiten etc. - Kinder ab. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind für Grundschulen die sich aus der Aufsichtspflicht ergebenden Maßnahmen aufwendiger als an einer SekI-Schule, da die Kinder ja auch noch unter 10 Jahren sind. An weiterführenden Schulen mit mindestens drei Zügen und Kindern von 10 bis zu fast volljährigen Jugendlichen verschieben sich die Aufgaben und Maßnahmen der Aufsichtspflicht. An weiterführenden Schulen können die Lehrkräfte ja nicht einmal das Rauchverbot dauerhaft durchsetzen, da sich kein Schulhof lückenlos überwachen lässt.. |
| Dass | | von: rosagestreift
erstellt: 11.02.2017 13:27:19 |
der Schüler erst mit dem Klingelzeichen den Raum verlassen hat und nicht während des Unterrichts verschwunden ist, macht für mich einen großen Unterschied. Das hatte ich nicht mehr im Kopf. Vielmehr blieb bei mir die Feststellung hängen, das müsse zwischen 12.45 und 14.00 Uhr passiert sein. Verlässt jemand mit allen anderen nach U.schluss das Klassenzimmer, mache ich mir allerdings auch keine Sorgen mehr, um dessen Jacke und Schulranzen. |
| gut gebrüllt Löwe | | von: caldeirao
erstellt: 11.02.2017 21:03:58 |
wabami, nicht wenn man beleidigt, hat man das meiste Recht. Ich weiß nicht, ob man das als erhöhte Erwartungshaltung bezeichnen kann, dass die aufsichtsführende Kraft in der Stunde ihre Aufgabe wahr nimmt und allen SuS eine Arbeitsatmosphäre verschafft, die ihnen ein angstfreies und ungestörtes Lernen ermöglicht. Und stimmt, das ist zu viel verlangt und eigentlich können die Eltern von x dafür sorgen, dass die Frustrationstoleranz so hoch ist, dass es jede Drangsalei von z erträgt. Und es stimmt auch, dass ich mich nicht gut fühlen würde, wenn ich meine SuS in solche Situationen bringen würde. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wäre es bei mir dazu nicht gekommen, weil ich vorher interveniert hätte und wirklich eine Aufsicht geführt hätte. (und ich habe auch schon an Brennpunktschulen gearbeitet) |
| meine /deine | | von: missmarpel93
erstellt: 11.02.2017 21:51:10 |
Es gibt weder meine noch deine Schüler. Es gibt allenfalls Schüler, die von mir oder dir unterrichtet werden. Das anmaßende Wesen einiger Leute empfinde ich als übergriffig. |
| Und damit | | von: hesse
erstellt: 12.02.2017 15:22:45 |
sind wir mal wieder soweit, daß wir dieses Forum beenden können. Es ist aber auch unsagbar schwierig einander mit Respekt zu begegnen. Aber wenn es nicht mal Erwachsene, deren Profession es ist neben Fachkenntnissen Werte und Haltungen ihren Schützlingen zu vermitteln, schaffen, bei aller Kontroverse sachlich zu bleiben - was erwarten wir dann eigentlich Übermenschliches von unseren Kindern und Jugendlichen... LG Hesse |
| @hesse | | von: missmarpel93
erstellt: 12.02.2017 17:05:23 geändert: 12.02.2017 17:06:21 |
Kennst Du den Unterschied zwischen dienstlich und privat? Ich bin auf 4tea nicht dienstlich unterwegs. Die Formulierung "meine Schüler" finde ich anmaßend und verwahre mich sowohl privat als auch dienstlich dagegen. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
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