werden die Verhaltensregeln (und damit, wenn man so will, die Werte Achtung, Respekt, Rücksichtnahme) auf drei Stück zusammengedampft. Wir nennen sie Menschenrechte (und begründen diese damit, dass sie weltweit für alle Menschen gelten). Für unser Grundschulklientel in einfache Worte gefasst lauten sie:
Ich verletze niemanden am Körper.
Ich verletze niemandem am Herzen.
Ich vergreife mich nicht an anderer Leute Sachen.
Beim Verstoß gegen eine dieser Menschenrechte steht dem Geschädigten eine Wiedergutmachung zu.
Da bedarf es dann auch nicht einer Weichspülfassung wie "Würdest du das bitte nicht mehr tun...", sondern da heißt es "du hast xy am Herzen verletzt und das machst du wieder gut".
Es läuft im Grunde auf das "was du nicht willst, das man dir tu..." hinaus. Da die Kinder aber oft ihr Handeln begründen und sich dabei um Kopf und Kragen argumentieren, also warum sie jetzt unbedingt dem xy einen Stein an den Kopf werfen mussten, obwohl sie ja genau wissen, dass man das nicht tut, aber in diesem besonderen Fall waren sie quasi GEZWUNGEN, so zu handeln....... Diese fruchtlosen Diskussionen kann man mit der o.g. Vorgehensweise recht schnell schließen:
Hast du den Stein geworfen?
Ja, aber der xy hat ja auch..
Hast du den Stein geworfen?
Ja, aber ich wollte ja nur...
Hast du den Stein geworfen?
Ja.
Du hast xy damit verletzt und das machst du wieder gut.
Klingt möglicherweise ein bisschen harsch, aber in solchen Fällen setzen wir nicht auf Einsicht (darauf wartet man ja unter Umständen auch vergebens und die benötige ich auch nicht), sondern auf Einhaltung der Regeln, die ja zum persönlichen Schutz jedes Einzelnen gemacht wurden.
Weiß nicht, dafyline, ob das so richtig zu deinem Thema passt, aber deine letzte Fragestellung hat mich eben zu dieser Ausführung verleitet