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Forum: "schreibmaschine, 2 finger, 10 finger"

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Die Schule...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: coschutzer2812 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.10.2005 17:13:07

...verlangt selbst gar nichts. Sondern das Gesetz. Siehe weiter oben.
Es kommt auch nicht nur auf das Geschriebene an, sondern auch auf die Ergonomie.

Ich bilde selbst Bürokaufleute aus, die auch das 10-Finger-System lernen müssen. Alle schreiben anfänglich mit 2-6 Fingern und das relativ schnell. Aber keiner kann einen längeren Brief schreiben mit diesem Verfahren, ohne auf die Tastatur blicken zu müssen. Und genau das soll durch das 10-Finger-Tast-Schreiben vermieden werden.

Es sollten nicht immer die Schulen verteufelt werden, die müssen sich an geltendes Recht halten (wie alle anderen eigentlich auch).

Grüße von Coschutzer


manchmal....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.10.2005 17:23:09

ist der weg eben das ziel
skole


gesetzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.10.2005 17:29:11

da versteh ich wohl etwas immer noch nicht genau.
wenn man dieses schreiben nur mit zehn fingern KANN, warum gibt es ein gesetz dafür?
wenn der klagende schüler es nicht kann, braucht er wirklich nicht ein gericht zu bemühen.
nach irgendwelchen physikalischen gesetzen können hummeln nicht fliegen.
wenn sie menschen wären, dürften sie es wahrscheinlich nicht.


Jeder kann es können,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: coschutzer2812 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.10.2005 17:40:23

wenn jeder es auch lernen will.

Er scheint es aber nicht lernen zu wollen (wie ich anfänglich auch ), und deswegen versucht er dagegen zu klagen, was in jüngster Zeit in Mode gekommen zu sein scheint. (Siehe Maschendrahtzäune und Sauerbraten)

Im Übrigen handelt es sich hier nicht um ein Gesetz sondern um eine Verordnung. Und die regelt die Anforderungen des Berufsbildes.

Tippen (mit weniger als 10 Fingern) kann so ziemlich jeder. Ein Bürokaufmann (oder vergleichbare Berufe) sollen aber mehr können. Nämlich mit 10 Fingern blind schreiben. Soll heißen: Blick auf der Vorlage und nicht auf der Tastatur.

Grüße von Coschutzer


wenn ich kugelstoßeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.10.2005 17:52:18

und eine Schleudertechnik a la Diskus anwende, komm ich garantiert weiter als mit korrekter Stoßtechnik( Bewegungsdepp).
Aber meine Versuche werden trotzdem nicht gewertet.
In diesem Fall geht es auch nicht um das ergebnis ( text in einer gewissen Zeit geschrieben), sondern um eine Technik ( Blindschreiben), die Voraussetzung für das dauernde Schreiben langer texte ist ( s.o.). Ich kann sie nicht und weiß daher:Auch wenn ich schnell bin und für kurze zeit manchmal schneller als ein Blindschreiber, ich mach m,ehr Fehler ( Blick auf die tastatur) und werd schneller müde. Außerdem beanspruche ich meine Gelenke mehr ( Nach dem Manuskript für mein letztes Buch hatte ich eine sehnenscheidenentzündung ).
Die Fehler hab ich absichtlich dringelassen!.
Also: Abregen, der junge Mann wird doch noch diese Technik lernen können.
Schaut mal beim Schmetterling - le papillon in den Materialien. Die geschichte passt irgendwie daher.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: vectra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.10.2005 18:03:06 geändert: 21.10.2005 18:09:57

bürokaufmann entlassen, nach dem er sich in seinem hoppykeller mit einer kreissäge einen finger abschnitt.
begründung: mit 9 fingern entspricht er nicht mehr den anforderungen der vorordnung des berufsbildes (er kann jetzt nicht mehr mit 10 fingern blind schreiben).

die firma ist ihn los und jetzt beginnt der gesetzesreigen mit der berufsunfähigkeit.

ich denke, rolf wollte nur nicht blind sein und fragen, ob sich jeder alles gefallen läßt, nur weil es in einem (un)sinnigen gesetz oder in einer (un)sinnigen verordnung steht, hinter der sich jeder verschanzen kann, der es will.


ps: daher änderung
übrigens gibt es plättchen mit denen man die tastatur überkleben kann. das blind schreiben können wäre also auf jedenfall überprüfbar.


mit dem gerichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.10.2005 18:24:19

stimmt vielleicht irgendwas nicht.
hier hab ich erfahren, man könne einfach nicht mit zwei fingern blind schreiben.
der klagende behauptet es aber.
und das gericht sagt, er DARF es nicht.
sehr seltsam.
warum ich an solchen geschichten steckenbleibe?
das hat mit meiner schulvergangenheit zu tun.
ich hab kinder im schulanfang ohne unterricht und ohne anweisungen und erklärungen schreiben und lesen lernen lassen. die schulbehörde wollte einschreiten. die kinder konnten aber lesen und schreiben. wahrscheinlich hat nur die verordnung gefehlt, dass kindern buchstaben beigebracht werden müssen.
(Je lenger a blinder lebt je mehr er sieht. Jiddisch)


Nicht ganz.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: coschutzer2812 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.10.2005 18:56:57 geändert: 21.10.2005 20:27:57

Das geht aus dem Artikel nicht hervor.

Lt. Artikel behauptet er nicht, daß er mit 2 Fingern blind schreiben kann. Nur, daß er schneller schreiben kann.

Grüße von Coschutzer

PS: Was sollte mit dem Gericht nicht stimmen? Es genau dafür da. Um solche Rechts"verirrungen" klarzustellen.


Abfindenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dev_ Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.10.2005 09:20:33

Meiner Meinung nach sollte sich der Schueler mit der Tatsache abfinden das er das 10 Finger System zu lernen hat.

Wenn er spaeter in irgendeinem Job gesagt bekommt wie er was zu erledigen hat, und sich dann (weil er es nie lernte Anweisungen zu folgen) eine eigene Methode zusammenbastelt, die zwar auch dem Ergebniss entspricht, aber nicht der Methode wie es gemacht werden soll (um z.B. Fehler zu vermeiden oder aehnliches) dann wird ihm sein Chef die Papiere in die Hand druecken. Denn Freigeister sind im heutigen Arbeitsmarkt nicht so gern gesehn.

Ich finde das in Ordnung das er das zu Lernen hat.
Genauso wie ich von meinen Schuelern verlange das sie den vollstaendigen Rechenweg aufschreiben, auch wenn ich weiß, das manche das nicht mehr brauchen.
Es gibt schlicht und einfach Puntabzug und eine Sichere 1 wird dann zu 3 oder 4.

Bei ihm wird das dann spaeter wenn es darum geht eine Abschrift mit anschliessender Autorenkorrektur in einer Zeit zu schaffen die er einfach nicht schaffen kann wenn er nicht blind oder mit mind. 8 Fingern tippt zur Niederlage fuehren.



weil er es nie lernte Anweisungen zu folgenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.10.2005 11:46:45 geändert: 22.10.2005 11:47:45

du ziehst punkte ab auch wenn du weißt, dass der/die jugendliche das aufschreiben des rechenwegs nicht mehr braucht?
das ist wie die schule, gegen die ich mich wehre.
keine eigenen lernwege der kinder und jugendlichen zulassen, nur anweisungen befolgen lassen, für eigene erfindungen und experimente punkte abziehen.
mit reform und mit eingehen auf tatsächliche lernvorgänge hat das kaum zu tun.

der zweifinger-berufsschüler wird sich sicher mal selbstständig machen.

(sklaven tun was sie müssen. freie tun mehr.)


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