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Forum: "inklusion"
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| Ja, was denn jetzt? | | von: ninniach
erstellt: 20.10.2012 09:40:23 |
und es ist müßig, hier noch einmal auf den unterschied zwischen integration und inklusion einzugehen. wenn hier leute immer noch beides gleich sehen, wollen sie oder können sie es nicht begreifen... . ich vermute ersteres.
Es sind ja nicht wir an der Basis, die es nicht begreifen. Es ist ja das hessische KuMi, das auf Fortbildungen ihrer *Führungsakademie* als funktionierende Beispiele für Inklusion präsentiert, wenn an einer Grundschule alle Kinder mit festgestelltem Förderbedarf gemeinsam unterrichtet werden. Oder wenn vom Beratungs- und Förderzentrum die Kofferlehrer vorbeikommen. Der Förderbedarf muss übrigens auch weiterhin festgestellt werden, damit das Kind nicht lernzielgleich unterrichtet werden darf (und man irgendwie dem Schulamt gegenüber rechtfertigen kann, dass man Förderschullehrer zur Unterstützung braucht). So viel zum Thema Stempel drauf.
Wir sind in dem Prozess, wir fordern nicht, um ihn zu torpedieren, wir fordern, damit er gelingen kann! Mein Verdacht ist nämlich, dass in fünf Jahren dann eine nette Studie feststellen wird, dass das mit der Inklusion niemandem hilft. Die Art, auf die Inklusion hier auf den Weg gebracht wird, lässt mich vermuten, dass das Scheitern politisch gewollt sein könnte. Vielleicht bin ich auch paranoid, aber wer bei klarem Verstand ist, dem muss von vorne herein klar sein, dass der Erhalt der bestehenden Förderschulen und das Recht auf Inklusion an allen Schulen nur mit mehr Mitteln umsetzbar ist. Und das muss ich sagen können, ohne dass man mir unterstellt, ich wolle etwas torpedieren, das ich in der Sache mehr als nur richtig finde.
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| Ergänzung | | von: missmarpel93
erstellt: 21.10.2012 16:53:42 |
Nicht ohne Grund sind in NRW die Gesamtschulklassen, diejenigen die derzeit die höchste reelle Klassenstärke aufweisen (Schulstatistik NRW ==> Klassenstärke im Schnitt 28 SuS).
Jeder Inklusionsschüler würde, wenn denn das AO-SF-Verfahren abgeschlossen ist die Anzahl der SuS absenken. Folglich haben die Abteilungsleitungen, die den Wünschen möglichst vieler Regelschuleltern nach einem Platz für ihr Kind nachkommen wollen, kein sonderliches Interesse das mangelnde Angebot noch weiter zu verknappen.
Werden die in der Grundschule angebahnten AO-SF-Verfahren nicht zu Ende geführt, dann sind die Kinder Regelschüler und erhalten eher einen Platz. Wesentlicher Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass sie dann auch gar keinen Förderanspruch durch Sonderpädagogen haben. Auf diesem Wege können die Kofferpädagogen gleich zuhause bleiben.
Infolge der extrem leistungshomogenen Gruppen und des fehlenden Sozialverhaltens vieler suS landen dann etwa ab Klasse 7 verstärkt Mädchen in der Kinder- und Jugendpsychatrie während Jungen wegen Schulphobien gar nicht erst zur Schule kommen.
In einem laden, den ich zufälligerweise gut kenne, sind etwa 30% der SuS verhaltensauffällig. Etwa 60% dieser Gruppe bräuchte dringend Unterstützung, die über das hinausgeht, was das Beratungstean und die Schulsozialarbeit leisten können.
In absoluten Zahlen von 100 Kindern und Jugendlichen sind 30 auffällig, 18 bedürften dringend professioneller therapeutuscher Unterstützung. Da die Schule 1300 SuS hat, sind es um die 230 SuS für die die feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs angebracht ist. Selbst wenn die Hälfte der Fälle negativ beschieden wird sind das 120 bis 130 SuS, bei denen dann der Förderbedarf attestiert ist. Das ist somit dann jeder 10. Schüler. - So viele Kofferpädagogen genehmigt das Land niemals für eine einzelne Schule |
| ergänzungen & zahlenspiele | | von: sonpaed
erstellt: 23.10.2012 18:22:17 geändert: 23.10.2012 18:23:17 |
überlegungen in nrw:
zukünftig werden alle schülerInnen in den allgemeinen schulen bei der
stellenbedarfsberechnung hinzugezogen. die stellen der
förderschullehrerInnen sollen dann additiv hinzugeschlagen werden.
landesweit soll eine budgetierung in dem förderkomplex LES auf grundlage
der ist-werte 12/13 erfolgen. dies würde eine festlegung auf die LES-quote
von 4,6% aller schülerInnen in nrw bedeuten. die verteilung der stellen an die
schulen soll nicht nach gießkannenprinzip erfolgen, sondern es sollen bspw.
sozialindex u.ä. berücksichtigt werden.
weiteres zahlenspiel:
in einem laden, den ich zufälligerweise gut kenne, sind etwa 50% der
lehrkräfte verhaltensauffällig. davon würde mindestens 75% eine ausschulung
bedürfen.
in absoluten zahlen:
von 50 lehrerInnen sind 25 auffällig (4 alkoholiker, 8 "vorpensionäre", die
offen ihre "innere pensionierung" schon verbalisieren, 3 in "akuten
familienkrisen", 7 in "psychisch äußerst labilem zustand, 3 in öffentlich
geäußerter "innerer kündigung"). selbst wenn die hälfte durch
fördermaßnahmen gestützt werden könnte - so viele neue lehrerInnen, wie
benötigt werden, findet das land nicht.
um es vorsichtshalber deutlich zu machen:
die aussagekraft dieses zahlenspiels ist gleichwertig zu jener von miss.
mfg
sopaed |
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