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Forum: "Bub in Schongau beim Schulschwimmen ertrunken - Könnte das nicht auch bei euch passieren?"

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Gute Idee!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2008 17:10:02

Das und gleichzeitig ein Brief von der Schule über den Personalrat an das Schulamt...

... und wenn es auch nur ist, damit ich mich besser fühle... joqui


Ende der Geschichteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.10.2009 13:27:20

Eine Kollegin war auf einem Sport-Lehrgang. Dort hat sie erfahren, wie es mit dem Schongau-Fall ausging:
Die Lehrkraft hatte nichts falsch gemacht. Es konnte kein Verschulden nachgewiesen werden. Der Junge hatte lt. Obduktion einen Herzfehler. Dennoch der Richterspruch für mich schier unglaublich: 6000 Euro Strafe und 2 Jahre auf Bewährung!!

Das ist doch ein Zeichen, nicht mehr schwimmen zu gehen - noch dazu unter den Voraussetzungen in By., oder?

eine entsetzte joqui


@joquineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.10.2009 13:35:46

keine fehler der lehrkraft und dann eine verurteilung?
das ist nicht stimmig!
denn ohne verschulden kann man doch nicht verurteilt werden (zumindest in ö), oder ???

fragt etwas verunsichert

dafyline


So würde ich das auch meinen...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.10.2009 13:48:02

... aber wer weiß...

Ich denke, ich werde noch einmal beim Bayerischen Lehrerverband nachfragen. Denn ich weiß, dass die Lehrkraft auch dort Mitglied ist.

V.a. wenn man bedenkt, dass in By die Klassen für den Schwimmunterricht nicht geteilt werden - das macht es umso unverständlicher!

joqui


Rettungsschwimmscheinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.10.2009 15:36:43

Haben zudem alle Aufsichtspersonen, die begleiten, einen Rettungsschwimmschein?
Das ist unbedingt notwendig.

An deiner Stelle würde ich mich strikt weigern, unter den Bedingungen Schwimmunterricht zu erteilen.
Wenn was passiert, hast DU nämlich die A-Karte.


Post von der Rechtsabteilung - so sieht es ausneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2009 16:23:11

Hallo, Ihr Lieben!
Nun bin ich schlauer. Die Antwort des BLLV kam heute. Ihr erinnert euch sicher an den Fall. Man bedenke: Der Kollege war nur mit halber Klassenstärke unterwegs und sie waren zu zweit. (wir gehen allein mit bis zu 30 Kindern - siehe Oberbayerische Schwimmverordnung!)... Und das sind die Konsequenzen, wenn man eigentlich "alles richtig macht"... :
Der Kollege wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt; die Strafe war eine Verwarnung mit sog. Strafvorbehalt. Dies bedeutet, dass eine Geldstrafe erst fällig wird, wenn in der Bewährungszeit, die hier zwei Jahre dauert, eine erneute Straftat begangen wird.

Die Strafe ist im alleruntersten Bereich angesiedelt, weil das Gericht die Schuld des Kollegen als sehr gering eingestuft hat.

Dies zu Ihrer Information.

Bezüglich des Schwimmunterrichts raten wir, nur soviele Kinder in das Becken zu lassen, wie Sie beaufsichtigen können. Dies sind wohl keinesfalls mehr als 5 oder 6 Schüler. Die anderen müssen solange auf der Bank oder zumindest in einiger Entfernung vom Beckenrand warten. Sie haben als Lehrkraft die Aufsichtspflicht; vor einer strafrechtlichen Haftung kann Sie niemand schützen. Also müssen Sie alles vermeiden, was Ihnen als Verletzung der Aufsichtspflicht ausgelegt werden kann.

Der BLLV bemüht sich seit geraumer Zeit darum, durch das Kultusministerium einen besseren Beaufsichtigungsschlüssel durchsetzen zu lassen; leider bis heute noch ohne Erfolg.


Tja, aber weigern darf man sich nicht, denn mit Schwimmschein kann man auf Dienstpflicht zum Erteilen des Schwimmunterrichtes gezwungen werden...

joqui (die den Kopfschüttelsmiley vermisst...)


Kleiner Tipp vielleichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2009 16:45:26

Wenn man es aber einfach nicht schafft, ins Schwimmbad zu gehen...?
Ich denke unter den vorliegenden Umständen sind wohl die meisten Schulleiter bereit, auf eine dienstliche Anweisung zu verzichten...

Th


neid...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2009 16:55:12

..auch wenn du den kopf verständlicherweise über die bedingungen schütteln kannst:

im zuge des effektiven hamburger sparmaßnahmenkatalogs wurde der schwimmunterricht den bademeisterInnen übertragen, somit sämtl. schwimmlehrerInnen auf einen schlag arbeitslos.

mir fehlt die arbeit in der schwimmhalle sehr. es gab vor einigen jahren die höchstgrenze vom sportfachinstitut, nie mehr als 15 sus zu beaufsichtigen.
wenn du dich damit unwohl fühlst, dann richte dich doch nach den richterlichen vorstellungen und lass phasenweise nur 5-6 kinder ins becken, während die anderen "trockenübungen" machen.

unverzagte grüßt.


stimmt schon, aaaaber....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2009 17:06:55

Wir gehen alle 2 Wochen 2 Schulstunden zum Schwimmen. Wohlgemerkt inclusive Busfahrt (je 10 min) und umziehen und föhnen und.... Da bleiben effektiv im Wasser sowieso nur max. 35 min. Wenn du nun eine Klasse von 28 Schülern in 5-6er-Grüppchen ins Wasser lässt, dann wird es ja echt irgendwann witzlos...

Auch ich mag den Schwimmunterricht sehr!!!!!!!!! Nur nicht das blöde Gefühl, im rechtsunsicheren Raum zu stehen.

lg joqui


Schwimmunterrichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.11.2009 17:08:46 geändert: 09.11.2009 17:09:02

Die Einteilung, die das Gericht vorschlägt, ist ja ganz nett, aber leider total an der Realität vorbei.

Wer beaufsichtigt denn die draußen sitzenden Kinder? Der Lehrer, der schon auf die 5-6 im Wasser achten muss? Zusätzliche Lehrkräfte werden ja nicht genehmingt, und Eltern brauchen das DRSA Bronze, sonst darf ich sie nicht als Aufsicht einsetzen.

Und die Effektivität möchte ich gar nicht bedenken - nicht jede Schule hat eine Schwimmhalle nebenan, Anfahrten von zT 15min einfach, dazu Umkleidezeit, schon sind eben nur noch knapp 40min Zeit (bei einer Doppelstunde). Und wenn ich dann meine Klasse auch noch sechsteln muss (Schwimmklasse = Schulklasse!), dann bleiben pro Gruppe vielleicht noch 5min im Wasser.

Dann lasse ich es lieber bleiben!

Th

... der seit Jahren im Bereich Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung tätig ist und schon vielen Kindern und Erwachsenen das Schwimmen beigebracht hat bzw viele Rettungsschwimmer ausgebildet hat


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