|
Forum: "Bub in Schongau beim Schulschwimmen ertrunken - Könnte das nicht auch bei euch passieren?"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Post von der Rechtsabteilung - so sieht es aus | | von: joqui
erstellt: 09.11.2009 16:23:11 |
Hallo, Ihr Lieben!
Nun bin ich schlauer. Die Antwort des BLLV kam heute. Ihr erinnert euch sicher an den Fall. Man bedenke: Der Kollege war nur mit halber Klassenstärke unterwegs und sie waren zu zweit. (wir gehen allein mit bis zu 30 Kindern - siehe Oberbayerische Schwimmverordnung!)... Und das sind die Konsequenzen, wenn man eigentlich "alles richtig macht"... :
Der Kollege wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt; die Strafe war eine Verwarnung mit sog. Strafvorbehalt. Dies bedeutet, dass eine Geldstrafe erst fällig wird, wenn in der Bewährungszeit, die hier zwei Jahre dauert, eine erneute Straftat begangen wird.
Die Strafe ist im alleruntersten Bereich angesiedelt, weil das Gericht die Schuld des Kollegen als sehr gering eingestuft hat.
Dies zu Ihrer Information.
Bezüglich des Schwimmunterrichts raten wir, nur soviele Kinder in das Becken zu lassen, wie Sie beaufsichtigen können. Dies sind wohl keinesfalls mehr als 5 oder 6 Schüler. Die anderen müssen solange auf der Bank oder zumindest in einiger Entfernung vom Beckenrand warten. Sie haben als Lehrkraft die Aufsichtspflicht; vor einer strafrechtlichen Haftung kann Sie niemand schützen. Also müssen Sie alles vermeiden, was Ihnen als Verletzung der Aufsichtspflicht ausgelegt werden kann.
Der BLLV bemüht sich seit geraumer Zeit darum, durch das Kultusministerium einen besseren Beaufsichtigungsschlüssel durchsetzen zu lassen; leider bis heute noch ohne Erfolg.
Tja, aber weigern darf man sich nicht, denn mit Schwimmschein kann man auf Dienstpflicht zum Erteilen des Schwimmunterrichtes gezwungen werden...
joqui (die den Kopfschüttelsmiley vermisst...) |
| Schwimmunterricht | | von: volleythomas
erstellt: 09.11.2009 17:08:46 geändert: 09.11.2009 17:09:02 |
Die Einteilung, die das Gericht vorschlägt, ist ja ganz nett, aber leider total an der Realität vorbei.
Wer beaufsichtigt denn die draußen sitzenden Kinder? Der Lehrer, der schon auf die 5-6 im Wasser achten muss? Zusätzliche Lehrkräfte werden ja nicht genehmingt, und Eltern brauchen das DRSA Bronze, sonst darf ich sie nicht als Aufsicht einsetzen.
Und die Effektivität möchte ich gar nicht bedenken - nicht jede Schule hat eine Schwimmhalle nebenan, Anfahrten von zT 15min einfach, dazu Umkleidezeit, schon sind eben nur noch knapp 40min Zeit (bei einer Doppelstunde). Und wenn ich dann meine Klasse auch noch sechsteln muss (Schwimmklasse = Schulklasse!), dann bleiben pro Gruppe vielleicht noch 5min im Wasser.
Dann lasse ich es lieber bleiben!
Th
... der seit Jahren im Bereich Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung tätig ist und schon vielen Kindern und Erwachsenen das Schwimmen beigebracht hat bzw viele Rettungsschwimmer ausgebildet hat |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|