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Forum: "Rechtsanwalt wg. Grundschulempfehlung"
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| Elternwille | | von: bger
erstellt: 23.10.2009 00:19:55 |
Die Eltern haben geklagt, der SCHULRAT hat eingeknickt und das Kind geht jetzt zum Gymnasium. Irgendwie scheint in NRW der Elternwille wirklich das Entscheidende zu sein.
Früher, als es den Probeunterricht noch nicht gab, waren die Grundschulempfehlungen ja wirklich nur Empfehlungen. Und fast immer stellten wir an der RS fest, dass die Kinder, die von Anfang an Schwierigkeiten hatten und spätestens nach zwei Jahren abgingen, nur HS-Empfehlung hatten. Aber damals wie heute gab/gibt es Eltern, die es besser wissen |
| Neuester Stand | | von: tanteerna
erstellt: 25.02.2010 15:42:56 |
War kürzlich zur Hospitation im Gymnasium. Wen traf ich dort? Besagten Jungen!
Habe dann natürlich den Schulleiter gefragt, wie es dazu gekommen ist, zumal ein Wechsel der Schulform in Bad.-Württ. frühestens zum Ende von Klasse 5 möglich ist.
Der Junge hat wohl auf der Hauptschule recht gute Noten geschrieben. Laut Aussage des Schulleiters fand der Wechsel von der Hauptschule auf Anweisung des Regierungspräsidiums statt. (Zur Information: In Bad.-Württ. sind für die Gymnasien direkt die Reg.präs. zuständig, für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen die Schulämter, deren übergeordnete Behörde dann wiederum das Reg.Präs. ist.) Das Schulamt war seltsamerweise gar nicht beteiligt, obwohl der Junge als Hauptschüler eigentlich zunächst in dessen Zuständigkeitsbereich war.
Aha, dachte ich, Anweisung von oben gegen das Schulgesetz. Welche Beziehungen muss man da haben?
Mittlerweile habe ich gehört, dass die Mutter als ehemalige Elternbeiratsvorsitzende des Gym. sich direkt an den SL des Gym. gewandt hat und dann beide zusammen unter Übergehung der Hauptschulrektorin und des zuständigen Schulamts beim Reg.präs. diese Ausnahme erwirkt haben. Das weiß ich von der HS-Rektorin. Und der Gym.-SL macht Pokerface und tut so "Ja, ich hatte Anweisung, blablabla".
Ich frage mich nun, was der ganze Aufwand mit Beratungslehrer usw. soll, wenn Eltern dann hinterher einfach aufs Reg.präs. spazieren können, dabei noch von einem SL unterstützt werden und das geltende Schulgesetz ad libitum außer Kraft gesetzt wird.
Das war eine interessante Erfahrung.
Viele Grüße
tanteerna |
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