übernehmen die genannten Aufgaben SchulsozialarbeiterInnen, sofern eine Schule mit solchen gesegnet ist. Wenn nicht, dann machen das auch noch die LehrerInnen, natürlich ohne Entlastungsstunden. Jedenfalls an den Haupt- und Förderschulen. Ich habe das Gefühl, dass an den Gymnasien die wenigstens KollegInnen wissen, wer jugendamtsmäßig für den jeweiligen Bezirk zuständig ist, was ein HPG (Hilfeplangespräch) ist, wie die Telefonnr. der Erziehungsberatungsstelle lautet und an wen man sich wenden kann, wenn man kleine Tütchen mit unbekannten Substanzen einkassiert hat.
VertrauenslehrerInnen werden von den Schülern gewählt und erhalten im darauffolgenden Schuljahr eine Entlastungsstunde.