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Forum: "Müssen Lehrer bei Eltern anrufen, wenn das Kind fehlt?"
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| Selbstverständlich anrufen! | | von: dmbdd
erstellt: 29.01.2014 10:12:38 |
Der gesunde Menschenverstand gebietet das doch - es geht immerhin um eine Grundschule.
Wenn ich hier einige Beiträge lese wie: "Ich verwende doch mein Privathandy nicht für dienstliche Belange", dann muss man sich nicht wundern, wenn in der Öffentlichkeit so kritisch über viele Lehrer gedacht wird.
Auch die Frage der Aufsichtspflicht gegenüber der Klasse ist kein Argument!
Aber so wie das im Eröffnungsbeitrag klingt, zeichnet sich die betreffende Schulleitung durch eine mangelhafte Organisation für derlei Fälle aus.
- Es muss einheitlich geregelt sein, dass angerufen wird, wenn das Kind eine Viertelstunde nach Unterrichtsbeginn nicht erscheint.
- Jeder Klassenlehrer muss eine Telefonliste der Eltern besitzen, auf die er sofort zurückgreifen kann.
- Jede Klasse muss regelmäßig darüber belehrt werden, wie sie sich in kurzer Abwesenheit des Lehrers zu verhalten hat, hierfür sind zwei oder drei Schüler zu bestimmen, welche verstärkt darauf achten. (Sowas kann man auch spielerisch trainieren)
In Sachsen gibt es entsprechende einheitliche Regelungen, die klar sind und funktionieren. Allerdings haben wir in Sachsen auch eine sehr geringe Schwänzerquote in den Grundschulen und überwiegend stabile Elternhäuser, so dass derlei Fälle selten auftreten - und wenn sie auftreten, besteht deshalb tatsächlich Anlass zur Sorge. In Bundesländern oder Städten mit einer tief verwurzelten Schwänzerkultur kann ich nachvollziehen, dass die Lehrer allmählich die Lust verlieren, die Eltern ständig anzurufen.
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