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Forum: ""Das ist nicht machbar" – "Doch!" - Mutter vs. Schulleiter"

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Ich fasse es nichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 17:59:48 geändert: 11.09.2012 18:13:52

Nur mal so als Beispiel: Schulgesetz Ba-Wü

§ 1
Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule

(1) Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus der durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Baden Württemberg gesetzten Ordnung, insbesondere daraus, dass jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung hat und dass er zur Wahrnehmung von Verantwortung, Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft sowie in der ihn umgebenden Gemeinschaft vorbereitet werden muss.

(2) Die Schule hat den in der Verfassung verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verwirklichen.Über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten hinaus ist die Schule insbesondere gehalten,
die Schüler in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher Nächstenliebe, zur Menschlichkeit und Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zur Achtung der Würde und der Überzeugung anderer, zu Leistungswillen und Eigenverantwortung sowie zu sozialer Bewährung zu erziehen und in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Begabung zu fördern,
zur Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstellungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erziehen, die im einzelnen eine Auseinandersetzung mit ihnen nicht ausschließt, wobei jedoch die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie in Grundgesetz und Verfassung verankert, nicht in Frage gestellt werden darf,
auf die Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten vorzubereiten und die dazu notwendige Urteils- und Entscheidungsfähigkeit zu vermitteln,
auf die Mannigfaltigkeit der Lebensaufgaben und auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und Entwicklungen vorzubereiten.

(3) Bei der Erfüllung ihres Auftrages hat die Schule das verfassungsmäßige Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, zu achten und die Verantwortung der übrigen Träger der Erziehung und Bildung zu berücksichtigen.

(4) Die zur Erfüllung der Aufgaben der Schule erforderlichen Vorschriften und Maßnahmen müssen diesen Grundsätzen entsprechen. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der Bildungs- und Lehrpläne sowie für die Lehrerbildung.


Ich könnte auch entsprechende Passagen für die anderen Bundesländer finden.

Soviel zum nicht vorhandenen Erziehungsauftrag der Schule

Kein Mensch hier in dieser leidigen Diskussion negiert das GG - es muss eben alles in Abstimmung geschehen - auch wenn dir dass nicht passt.

Und wenn 10 Lehrer an einem Kind in der Schule rumerziehen, wie du dich auszudrücken pflegst, ist das allemal besser als ein Kind, das von seinen Eltern, was die Erziehung betrifft, vernachlässigt wird und eben nicht "erzogen" wird, zu was auch immer.


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von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 18:01:25

Also in dem einen Bundesland wird erzogen in dem Anderen nicht.
In einem gibt es Babykunde in dem Anderen nicht.
Maßgeblich ist das GG.
Überleg mal ob an meiner Behauptung, dass sich die Schulgesetze zu weit aus dem Fenster lehnen icht wasahres dran ist. Im übrigen beantwortet mir Keiner die Fragen über Inhalte, Ausbildung.
Verordnungen sind auch sehr allgemein Gehalten. 0 Lehrer nach individueller Interpretation heißt Willkürlich. Nur ganz genaue Vorgaben können dem entgegenwirken.


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von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 18:03:31

Also lies was im GG über dieses Thema steht


Ich denke,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 18:04:58 geändert: 11.09.2012 18:11:42

in diesem Fall solltest du deine Kinder am besten zu Hause erziehen.

Im übrigen beantwortet mir Keiner die Fragen über Inhalte, Ausbildung.
Verordnungen sind auch sehr allgemein Gehalten.


Kannst du nicht lesen ??

Und sei froh, dass diese §§ so allgemein gehalten sind, das lässt doch allen Spielraum im positiven Sinn.

Und du willst doch wohl nicht allen Ernstes behaupten, dass sämtliche Schulgesetze aller Bundesländer nicht GG-konform sind??

In deinen Augen fährst du in entgegengesetzter Richtung richtig auf der Autobahn, und alle anderen Fahrer sind die Falschfahrer???


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 18:12:03

Was willst du denn über die Ausbildung wissen?

In meinem Studium war jede Menge Pädagogik (u.a. zum Teilbereich Erziehung) enthalten ... neben vielem anderen.

Aber dann sagst du nun gleich wieder,
nur weil das so genannt worden sein an der Uni, sei es dennoch nicht um "Erziehung" gegangen und ich dürfe das nicht, weil es nicht in der Überschrift des Gesetzes stünde.

Dann nenne ich mich eben Lernberater und Verhaltenscoach... und am Ende erziehen wir doch.

Frei nach Watzlawik: Man kann nicht nicht erziehen!

Palim


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von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 18:12:38

Wieso, ich gestehe die bildug der Schule zu nichts anderes. Am ende erdreistet sich die Schule noch mir zu sagen wie ich zu erziehen habe.
Einst wurde schon seitens einer Partei die Lufthoheit über den Kinderbetten gefordert.
Also Vorsicht wenn man sich immer auf das landesübliche Schulgesetz beruft denn dieses ist im Zweifelsfalle nicht maßgeblich


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 18:15:26 geändert: 11.09.2012 18:15:38

Am ende erdreistet sich die Schule noch mir zu sagen wie ich zu erziehen habe.

Manchmal würde die Schule das gerne tun und es wäre hilfreich und sinnvoll!



Ganz einfachneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 18:16:59

nennt mir die Passage im GG in deres Euch gestattet ist, die Kinder von Lieschen Müller zu erziehen.
Achtung:
Grundgesetz nicht Schulgesetz


Wolltneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: pb82 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 18:18:04

ihr jetzt auch die Eltern erziehen?


da musst Du nurneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wulpius Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.09.2012 19:06:24

in meine Seminare kommen - das schaffen wir schon.


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