in ein kleinkariertes "Zitate um den Kopf Hauen".
Dabei ist die Sache doch ganz einfach:
Erkennbares Spielzeug = Einzug, Benachrichtigung der Eltern
Gefährliches Spielzeug (vorne kommt etwas raus)= Einzug, Abholung durch die Eltern, ev. Gespräch
Anscheinswaffe = Einzug, sofortige sichere Verwahrung, Einbestellen der Eltern zum Gespräch, ev. Benachrichtigung der Polizei (wie in dem Fall, den skole schildert).
Da wir aber nicht wissen, was es im Ausgangsfall genau war, können wir nur spekulieren.
Ein weiser Mann hat einmal gesagt: "Es gibt keine gefährlichen Waffen, es gibt nur gefährliche Menschen!"
Wenn ich dann einen Schüler, den schon in der 5. Klasse seine Mitschüler als "tickende Zeitbombe" bezeichnet haben (nach Aussage der GS-Lehrerin war's dort auch nicht besser), mit einem gefährlichen Gegenstand sehe, muss ich sofort einschreiten.
Dadurch kriminalisiere ich nicht, stemple keine(n) zum bösen Buben/Mädchen; bei diesem Kind ist sicher Einiges schief gelaufen, da stoße ich an die Grenzen meiner pädagogischen Möglichkeiten.
Und noch etwas gebe ich zu bedenken:
Die Mitschüler haben das Recht auf eine angstfreie Schule. Wir reden hier immer nur über diesen einen Schüler, an die anderen in der Klasse und ihre Befindlichkeit hat fast noch keiner gedacht.
rfalio