"Damit ist doch alles geklärt."
Finde ich nicht. Und zwar aus folgenden Gründen:
1. Der Schulverwaltungsamtsleiter teilt schriftlich das Verbot mit.
2. Mündlich rudert er wieder zurück.
3. Der Kreisbrandmeister ist für einen Kompromiss.
4. Im letzten Absatz des Zeitungsartikels wird nochmals die Gemengelage formuliert: "Eigentümer der Schulgebäude ist aber das städtische Gebäudemanagement, das Schulverwaltungsamt sozusagen nur der Mieter, die Schulen quasi Untermieter. Die Ansage des Vermieters war eindeutig: kein Feuer laut Brandschutzverordnung." Und das Gebäudemanagement als "Eigentümer" gibt die Vorschriften für alle öffentlichen Gebäude heraus. Warum soll das, was im Rathaus gilt, an den Schulen nicht gelten?
Richtig klar wäre, wenn das Gebäudemanagement sich schriftlich äußern würde und damit den Schulen - für die Ausnahmen? - eine Handreichung, die mit den Brandschutzvorschriften abgestimmt ist, vorlegen würde.