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Forum: "Wie kalt darf es in einem Klassenraum sein?"

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wieso dreist?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2013 16:50:30 geändert: 07.06.2013 17:44:41

Der Hausmeister ist vom SL angewiesen worden das Gebäude nach einem Stichtag zu beheizen. Folglich muss er beantworten, warum er von der allgemeine Vorgabe durch Schulverwaltungsamt oder Gebäudemanagement abgewichen ist.

Schule ist eben nur "Mieter" im Gebäude, gehören tut es der Kommune und bewirtschaftet wird es durch diese selbst oder eine Eigengesellschaft dieser.

Aber liebr für die Anordnung rechtfertigen und die Kosten werden übernommen als selbständige Schule mit eigenem Budget, wo die angefallenen kosten innerhalb des Budgets gegenfinanziert werden müssen. Da ist es dann zwar warm, es muss aber z. B. an der Gebäudereinigung oder Instandhaltung gespart werden.


@missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2013 20:53:21

Stimmt schon, jede Anweisung muss begründet werden.
Dass dabei der gute alte Hausverstand zur Anwendung kommen darf (von der kontrollierenden Stelle), steht dem ja nicht entgegen.
Aus Jux und Tollerei wird doch niemand extra die Heizung anwerfen lassen, grade bei den geringen finanziellen Ressourcen allerorts!
Wer setzt den überhaupt die Heizperiode fest?
Und Umkehrschluss:
Muss dann unbedingt während der gesamten Heizperiode geheizt werden? Und wenn nicht, muss dann auch eine Begründung abgegeben werden (wäre doch logisch!), denn für das Heizen während der "Nichtheizperiode" muss man ja eine Begründung abliefern....

Übrigens: "Hausverstand" gibt's in Österreich durchaus sichtbar in der Werbung eines Lebensmittelkonzerns. Der hirneigene darf deswegen trotzdem zur Anwendung kommen.


Verstandneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2013 22:53:08

Mit verstand hat das nichts zu tun. Es geht um die Kostenübernahme. Eine Kommune in der Haushaltssicherung muss sich jeden Nagel, den sie kauft, durch die Kommunalaufsicht beim Regierungsbezirk genehmigen lassen.

Die Gebäudewirtschaft der gemeinde X listet laufende Kosten für Heizung ggf. Gasverbrauch oder Heizöllieferung außerplanmäßig auf. In der gemeinde weiß jede, dass es kalt war. Nur das interessiert niemanden. Es geht einzig und allein der bezirksregierung gegenüber zu belegen, warum die außerplanmäßigen Kosten angefallen sind.

Wahrscheinlich prüft im zweiten Schritt die Kommunalaufsicht, ob der SL persönlich haftbar gemacht werden kann. es gibt nämlich keine gesetzliche bestimmung wie hoch die Temperatur in einem Klassenraum minimal sein muss. Die (gewerbliche) Betriebsstättenverordnung gilt nämlich nicht für Behörden.


@missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2013 18:22:27

Mit "Hausverstand" hab ich durchaus gemeint, dass St. Bürokratius nicht unbedingt auf dem Amtsschimmel verrückt durch die Gegend galoppieren muss. Eine kurze Mittelung, dass aus Kältegründen (Außentemperatur von...°) die Heizung aktiviert werden musste, muss doch genügen!

Der Schulleiter kann zur Rechenschaft gezogen werden, weil er heizen lassen musste?
Richtig! Er hat ja persönlich die Sonne abbestellt und so höchstpersönlich für Kälte gesorgt. Das gehört geahndet!

Weitergedacht:
Wie ist das dann, wenn er das Heizen nicht veranlasst, es empfindlich kalt ist, die Kinder daher krank werden und Eltern folgerichtig das als vorsätzliche Körperverletzung anklagen?
Die Verantwortung kann er dann logischerweise den Vorgesetzten überantworten. Womit sich die Katze in den Schwanz beißt...


Elternwilleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2013 22:19:41

Das Bescheuerte ist doch, dass die Eltern ihre Kinder wegen der zu niedrigen Temperaturen im Klassenraum zuhause behalten könnten. Der Schulleiter darf sie aber aus demselben Grunde nicht nach Hause schicken.

im übrigen git:

Es wird gespart, koste es, was es wolle.


@missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.06.2013 20:35:31

Deinem letzten Satz kann man nur zustimmen!
Und das ist leider keine Ironie, sondern teure Wahrheit!


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