Mit "Hausverstand" hab ich durchaus gemeint, dass St. Bürokratius nicht unbedingt auf dem Amtsschimmel verrückt durch die Gegend galoppieren muss. Eine kurze Mittelung, dass aus Kältegründen (Außentemperatur von...°) die Heizung aktiviert werden musste, muss doch genügen!
Der Schulleiter kann zur Rechenschaft gezogen werden, weil er heizen lassen musste?
Richtig! Er hat ja persönlich die Sonne abbestellt und so höchstpersönlich für Kälte gesorgt. Das gehört geahndet!
Weitergedacht:
Wie ist das dann, wenn er das Heizen nicht veranlasst, es empfindlich kalt ist, die Kinder daher krank werden und Eltern folgerichtig das als vorsätzliche Körperverletzung anklagen?
Die Verantwortung kann er dann logischerweise den Vorgesetzten überantworten. Womit sich die Katze in den Schwanz beißt...