|
Forum: "Keine Sportsachen - wie ist die Rechtslage?"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
 | ... |  | von: judeldu

erstellt: 16.04.2014 17:20:09 |
Eine allen zu vermittelnde Regelung, dass das Fehlen von Sportzeug zum Unterrichtsausschluss führt, kann doch um den Satz "Ausnahmen kann die Lehrkraft im Einzelfall gewähren" ergänzt werden.
Nachdem ich mir nun über die Rechtslage klarer bin, handhabe ich es genau so.
Heute hatte eine Schülerin keine Sportschuhe dabei (4. Klasse).
"Darf ich bitte trotzdem mitmachen?"
Meine Antwort: "Ja, denn heute tanzen wir und das geht auch ohne Schuhe." Da schon andere Schülerinnen dabei standen, habe ich ergänzt, dass sie aber immer ihr Sportzeugs mitbringen sollen, denn wir tanzen ja nicht immer.
Dadurch lernen die SuS doch auch, warum es gewisse Regeln gibt und unter welchen Umständen Ausnahmen von Regeln gemacht werden können. Wenn aber selbst die Erwachsenen nicht genau wissen, ob es irgendeine rechtlich bindende Vorgabe gibt oder nicht, können sie an dieser Stelle auch nicht überzeugend vermitteln.
Ich bin froh, dass mir jetzt kein Kollege mehr mit dem vermeintlichen Totschlagargument "das ist rechtlich verboten" kommen kann. Das war nämlich einer der Auslöser für meine Frage hier im Forum. |
 | Gegenfrage |  | von: rojiblanco

erstellt: 16.04.2014 21:45:46 |
@All
Die sich hier zu Wort gemeldet haben.
Tretet Ihr als Sportlehrer immer in adäquater, den Regel entsprechenden Sportklamotten auf?!
Ich bin ehrlich, ich schaffe und WILL das nicht immer.
Wenn ich mitmachen möchte, dann plane ich es ein, es kommt aber auch vor, auf Grund ungerechte Teams oder Ausfälle, das ich in Jeans und Hemd mitspiele.
Duschen tue ich auch nie...
Klamotten wechseln auch nicht.
Manchmal fahre ich sogar im Trainingsanzug nach Hause.
Einmal habe ich sogar (wehe das steckt wer dem Hausmeister) in Straßenschuhen mit Sport gemacht.
Achja und letztens habe ich mich mit dem Handy ertappt, als ich die Zeit gestoppt habe, normalerweise trage ich aber natürlich Ehering und Uhr...
Lange Rede kurzer Sinn, ohne Christ zu sein, traue ich mir nicht den ersten Strafe-/Sanktions-/Konsequenz- Stein zu werfen.
|
 | GG |  | von: missmarpel93

erstellt: 17.04.2014 09:23:02 |
Vor dem GG sind alle Menschen gleich. Der Gleichheitsgrundsatz hat also Verfassungsrang.
Nur dürfen Kinder und Jugendliche deshalb Auto fahren, Verträge abschließen und dergl. mehr?
Wenn Du schon den dienstrangunterschied zwischen Offizieren und Soldaten bemühst, warum dürfen die einen befehlen und warum müssen die anderen diese Befehle ausführen?
Schule funktioniert zwar nicht auf der ebene Befehl und Gehorsam, aber ihr hierarchischer Aufbau als Behörde ist ja qua definitionem vorgegeben. Das hat Auswirkungen auf die Organisation von Schule, das Dienstrecht und die Vergütungssysteme. Innerhalb der Kollegien haben Beamte und Angestellte zwar die gleichen Dienstpflichten aber nicht die gleichen Rechte.
Noch schwieriger wird das Verhältnis zu den Endverbrauchern unserer erbrachten Dienstleistungen. Vertragspartner sind ja in der Regel wegen der nicht Vollendung der Volljährigkeit die Erziehungsberechtigten. Nur aufgrund der bestehenden Schulpflicht sind die eben keine Kunden, genausowenig wie die Bürger Kunden der Polizei sind.
Ich für meinen Teil bin Teil der staatlichen Daseinsvorsorge und habe die für meinen Aufgabenbereich verabschiedeten rechtlichen bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Durchführungsverordnungen und Erlasse) auszuführen respektive zu exekutieren. Dabei gerate ich eben bisweilen in einen Widerspruch mit dem einen oder anderen "Empfänger" meiner Dienstleistung. Natürlich erwarte ich, dass Anweisungen, die ich im Rahmen meiner Tätigkeit den SuS geben muss, ausgeführt werden. Die zu erbringenden leistungen der suS sind eben nicht verhandelbar.
Aber zu deiner Frage, wie soll das gehen, dass Lehrkräfte nach der sportstunde sich noch duschen, wenn sie in der anschließenden Pause eine Aufsicht oder andere dienstliche Verpflichtungen haben. Wer sechs Stunden Sport hinter einander hat, hat es gut. Nur in deutschland hat nun einmal jede Lehrkraft mind. zwei Fächer. Vieles, was wünschenswert ist, lässt sich aufgrund der Gegebenheiten nicht umsetzen. Und somit müssen eben individuelle regelungen abweichend von der Norm her, sonst fährt der Rest nämlich vor die Wand.
Und so gibt es nach der Doppelstunde Sport eben die deo-Dusche und ab geht's in den nächsten Unterricht im zweiten Fach. |
 Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|