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Forum: "Hausaufgaben=Religiöse Diskriminierung?"
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| @tanteerna | | von: bakunix
erstellt: 21.09.2014 11:48:52 |
Ich habe mal als BaWü-Fremder in euer Schulgesetz geschaut. Darin heißt es:
§ 100 Schulgesetz BaWü
Teilnahme am Religionsunterricht
(1) Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Nach Eintritt der Religionsmündigkeit steht dieses Recht aus Glaubens- und Gewissensgründen dem Schüler zu.
(2) Die Erklärung über die Abmeldung vom Religionsunterricht ist gegenüber dem Schulleiter schriftlich, von einem minderjährigen religionsmündigen Schüler persönlich abzugeben. Zum Termin zur Abgabe der persönlichen Erklärung des religionsmündigen Schülers sind die Erziehungsberechtigten einzuladen.
Inzwischen hat man den neuen § 100a eingeführt. Darin heißt es:
Ethikunterricht
(1) Für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, wird das Fach Ethik als ordentliches Unterrichtsfach eingerichtet. (…)
(3) Das Kultusministerium stellt bei Vorliegen der personellen und sächlichen Voraussetzungen durch Rechtsverordnung fest, ab welchem Zeitpunkt der Unterricht im Fach Ethik in den einzelnen Schularten und Klassen zu besuchen ist.
Also, es liegt nur noch noch am Minister, wann er bereit ist, das Fach Ethik in der GS einzuführen. Nirgendwo steht, Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben Zusatzaufgaben zu erledigen. |
| @tanteerna | | von: rojiblanco
erstellt: 21.09.2014 12:12:42 geändert: 21.09.2014 12:13:31 |
Es handelt sich nicht um ZUSATZaufgaben, sondern um Hausaufgaben, die jedes Kind bekommt, außer denen, die Nachmittagsunterricht haben. Die Art des Nachmittagsunterrichts ist völlig unerheblich. Auch wer nachmittags zwei Stunden in den Chor geht, bekommt keine. Es steht im Übrigen auch nirgends, dass ein Schüler keine.
Du willst das Problem nicht verstehen, welches ich Dir aufzeige...
Es geht mir nicht darum, was andere Kinder bekommen oder nicht, sondern darum, dass Ihr keinen adäquaten Ersatz für "Nicht-Christen" anbietet.
Da diese keine Alternative haben, sind sie gezwungen nicht am Religionsunterricht teilzunehmen.
Damit sind sie zum ersten Mal bestraft. Ihnen wird "Bildung" vorenthalten und zwar in einem durchaus signifikanten Umfang.
Die zweite Strafe folgt, dass Sie Aufgaben in der Zeit, in denen Ihnen Bildung im Bereich Ethik, PP, ... zugestanden hätte, machen müssen, die damit nichts zu tun haben.
Beispielsweise Rechtschreibübungen.
Das ist PURE Diskriminierung im Reinformat. Das kannst Du drehen und wenden wie Du willst, ihr behandelt Kind A und Kind B anders und dies ist nicht zu rechtfertigen durch den Hinweis, das Kind A aber Religion machen "darf".
Das ist mit Verlaub abstrus.
@bakunix
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